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- 13 Nov 2012
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Ausgangslage:
Wir (Österreicher) haben in Tschechien eine Jagd "gepachtet" (entgeltliches Ausgehrecht; offizieller Jagdpächter ist unser tschechischer Kollege).
Bei der Fahrt nach Tschechien fahren wir über deutsches Staatsgebiet.
Folgende Dokumente führe ich ständig mit:
- österreichische Jagdkarte mit Einzahlungsschein (=Versicherungsnachweis)
- europäischer Feuerwaffenpass (Waffe natürlich eingetragen)
- tschechische Jahresjagdkarte "Lovecky listek pro cizince" (=Jagdschein für Ausländer)
- Povolenka k lovu (ähnlich österr. "Jagderlaubnisschein", ausgestellt durch den tschechischen Revierpächter
- österr. Führerschein
- österr. Reisepass
Frage: sind die o. a. Dokumente sind für die "Durchfuhr" der Waffe durch Deutschland ausreichend?
Bitte nur Kommentare von Leuten die die Rechtslage/Handhabung in Deutschland wirklich kennen.
Vielen Dank und Wmh
Wir (Österreicher) haben in Tschechien eine Jagd "gepachtet" (entgeltliches Ausgehrecht; offizieller Jagdpächter ist unser tschechischer Kollege).
Bei der Fahrt nach Tschechien fahren wir über deutsches Staatsgebiet.
Folgende Dokumente führe ich ständig mit:
- österreichische Jagdkarte mit Einzahlungsschein (=Versicherungsnachweis)
- europäischer Feuerwaffenpass (Waffe natürlich eingetragen)
- tschechische Jahresjagdkarte "Lovecky listek pro cizince" (=Jagdschein für Ausländer)
- Povolenka k lovu (ähnlich österr. "Jagderlaubnisschein", ausgestellt durch den tschechischen Revierpächter
- österr. Führerschein
- österr. Reisepass
Frage: sind die o. a. Dokumente sind für die "Durchfuhr" der Waffe durch Deutschland ausreichend?
Bitte nur Kommentare von Leuten die die Rechtslage/Handhabung in Deutschland wirklich kennen.
Vielen Dank und Wmh