Waffendurchfuhr Deutschland

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Ausgangslage:
Wir (Österreicher) haben in Tschechien eine Jagd "gepachtet" (entgeltliches Ausgehrecht; offizieller Jagdpächter ist unser tschechischer Kollege).
Bei der Fahrt nach Tschechien fahren wir über deutsches Staatsgebiet.

Folgende Dokumente führe ich ständig mit:

- österreichische Jagdkarte mit Einzahlungsschein (=Versicherungsnachweis)
- europäischer Feuerwaffenpass (Waffe natürlich eingetragen)
- tschechische Jahresjagdkarte "Lovecky listek pro cizince" (=Jagdschein für Ausländer)
- Povolenka k lovu (ähnlich österr. "Jagderlaubnisschein", ausgestellt durch den tschechischen Revierpächter
- österr. Führerschein
- österr. Reisepass

Frage: sind die o. a. Dokumente sind für die "Durchfuhr" der Waffe durch Deutschland ausreichend?

Bitte nur Kommentare von Leuten die die Rechtslage/Handhabung in Deutschland wirklich kennen.

Vielen Dank und Wmh
 
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Die Rechtslage wird dir niemand abschließend schildern können, weil durchgeknallte Büttel und Richter mittlerweile oft das Recht beugen.

Die Gesetzeslage (der Terminus technicus heißt "Mitnahme" nicht Durchfuhr weil du Jäger bist und in einem anderen Mitgliedstaat die Jagd ausüben willst) ist aber recht eindeutig im § 32 Abs. 3 Nr 1-3 iV. mit Abs 2 geregelt. Die erforderlichen Papiere in § 38 Nr 1 d. WaffG.

Es reicht also an Unterlagen, was du aufgeführt hast. Wichtig ist halt der EFWP und der Beleg für den Grund der Mitnahme.
 
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Hallo,

eine Zwischenfrage von mir.
Muss man sich dann beim Ein- und Ausreisen an der Grenze melden? Oder fährt man einfach durch?

Danke und Gruß Florian
 
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Hallo

Nein Du musst dich nicht melden. Aber wenn Du in eine Kontrolle kommst must du darauf hinweisen das Du Waffen mitführst.... und keine Fremde Munition als die die zur Waffe/en gehört. Papiere der Waffe und EFWP. So hab ich es immer gemacht und hatte noch nie probleme.

Gruss
 
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Bei uns verlangen die Deutschen, dass der Grenzübertritt nur bei besetzen Zollämtern erfolgen darf. Für die grüne Grenze habe ich eine gesonderte Bewilligung...
 
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Bei uns verlangen die Deutschen, dass der Grenzübertritt nur bei besetzen Zollämtern erfolgen darf. Für die grüne Grenze habe ich eine gesonderte Bewilligung...

Da haben wir es schon.
Das gilt für eine Verbringung, aber nicht für die Mitnahme. Die Schweiz wird diesbezüglich wie ein Mitgliedstaat der EU behandelt.
 
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Ich weiss nicht ob du in der Theorie recht hast, die gelebte Praxis ist bei uns aber definitiv eine andere. Es ist aber schon so dass die Jungs vom Zoll selbst nie wissen was sie eigentlich wollen... Die Mitnahme wird ja auch nirgends dokumentiert... Alles recht schwammig genauso wie die Transportbedingungen...

Hatte einmal denn Fall in eine Kontrolle zu geraten und mir fehlte für eine der beiden Waffen die zusätzliche Bewilligung für die grüne Grenze. Hatte Glück und der ältere Herr lies mich umdrehen, er meinte noch bei einem jüngeren Kollegen hätte es Probleme gegeben....
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Falsch, das hast nur in meine Aussage hineininterpretiert. Bei mir trifft beides (Durchfuhr & Mitnahme) regelmässig zu. Würde auch keinen Sinn machen das zu differenzieren. Aber es ist schon so dass die Jungs vom Zoll selbst nie wissen was sie eigentlich wollen... Die Mitnahme wird ja auch nirgends dokumentiert... Alles recht schwammig genauso wie die Transportbedingungen...

es macht aber einen deutlichen Unterschied, ob die Mitnahme oder Verbringung einer Waffe anliegt.

Und weil die Schweiz noch von Zöllnern umzingelt ist, gelten halt andere Bedingungen ;)

http://www.jusline.at/37_Verbringen...n_innerhalb_der_Europäischen_Union_WaffG.html

Bei der Verbringung wirds wohl so sein, dass die Waffe dannach im Zielland verbleibt.
Schau mal.. da steht "Versender" und "Empfänger" drauf.

http://www.bauli.at/diverses/EU_IMPORT_LEER.pdf
 
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zur Frage: sind die o. a. Dokumente sind für die "Durchfuhr" der Waffe durch Deutschland ausreichend?

Die oben aufgeführten Dokument genügen für eine Mitnahme der Jagdwaffen durch den
Geltungsbereich des Gesetzes nicht.

Grundsätzlich bedarf die Mitnahme von erlaubnispflichtigen Waffen durch den
Geltungsbereich des Gesetzes der Erlaubnis. Zwar gibt es Ausnahmen von der
Erlaubnispflicht für Jäger aus europäischen Mitgliedstaaten, die einen EFWP haben in dem
die Waffen eingetragen sind ABER seit 2003 ist nach deutschem WaffG nur noch derjenige
Jäger, der einen gültigen deutschen Jagdschein besitzt (§ 13 Absatz 1 WaffG).

Da ihr keinen deutschen Jagdschein (ein Tagesjagdschein für Ausländer würde genügen)
besitzt, gelten die Vergünstigungen des § 32 Absatz 3 nicht für euch und es bleibt bei der
Erlaubnispflicht.
 
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17 Mrz 2010
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Sauwaldjager hat doch geschrieben, dass nur die sich äußern sollen, die auch Ahnung haben!

Ich habe oben die einschlägige Bestimmung genannt. Er braucht für Langwaffen Kat. C un D, sowie die Munition dafür keine Erlaubnis.
 
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Was der ":twisted:" bedeuten soll, erschließt sich mir allerdings nicht.

Die einzige Frage, die in der Tat noch in der Grauzone liegt: Muss ich zwingend bei einer Mitnahme an der Grenze anmelden?
Hier ist auch meine Quelle (Ullrich, "Waffenrechtliche Erlaubnise, Verbringen Mitnahme", 2. Auflage) nicht präzise.
 

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