Die 250, -€ fallen bei LH mE nur an wenn der Waffenkoffer größer ist als das normale Gepäckformat, also größer als das maximale Gurtmaß von 158cm (= B+H+L), denn dann ist das "Sportgepäck" weil es eine Waffe ist und kein Sperrgepäck das noch teurer wäre.
Daher: Bitte prüfe bzw. wähle den Waffenkoffer so aus, dass er die 158cm einhält. Dann fällt allenfalls eine Sicherheitsgebühr für das Überprüfen an, mW nur in JNB beim Rückflug, in FRA beim Hinflug mW nicht.
Generell zu diesen "Überraschungen" bei Airline A gebucht, Flugausführender ist Airline B: Grundsätzlich ist immer die flugAUSFÜHRENDE Airline ("das Metall") maßgeblich für die Beförderungsvorschriften, insb. Gepäckmaße, Gepäckmengen, Gepäckarten (sind Waffen überhaupt zulässig?? zB in ZA nimmt KULULA AIR WAFFEN GAR NICHT MIT, uU hat man aber einen Anschlussflug von Kulula ab JNB erhalten??) . Es gibt da noch weitere Feinheiten/Unterschiede zwischen Star Alliance (u.a. LH, SAA, Swiss, Ethiopian) und den anderen Allianzen.
Woran erkennt man, wer die die Flugausführende Fluggesellschaft ist? Man kann es bei Lufthansa und SAA an den Flugnummern erkennen. Die Fluggesellschaft nummeriert bei ihren eigenen Flügen (eigenes Metall) die Flugnummern dreistellig. Bei Codeshares und Flugausführung durch die andere Gesellschaft nummeriert sie den Flug vierstellig. also zB
Flug SA 7572 FRA-JNB: Flugausführung durch LH, es gelten die LH-Gepäckvorschriften :-(
Flug LH 9544 FRA-JNB: Flugausführung durch SAA, es gelten die SAA-Gepäckvorschriften
Viele Reisebüros beherrschen das nicht bzw. scheitern beim Waffenthema an der Brisanz. So wurde zB 2019 einem Jagdgast der Namibiaflug mit Qatar verkauft, obwohl Qatar aber bei Abflug in Dtl. die Waffe nur eincheckt, wenn sie das nambianische Waffen-Importpermit vorgelegt bekommt, was kaum leistbar ist. (-> "nur eincheckt" heißt: falls nicht: Der Fluggast wird mit der Waffe wieder weggeschickt! und kann zusehen wie er die Waffe rechtzeitig vor Abflug WaffG-konform wegschafft! und dann den Flieger rechtzeitig erreicht! Es gab auch Fälle wo spinnerte Piloten sich weigerten, die Waffe an Bord zu nehmen. In diesen Fällen hat man Glück wenn man sich von einem Jagdfreund zum Flughafen bringen lässt, denn dem kann man die Waffe per Leihe in die Hand drücken und ist sie los.)
Den EFP sollte man immer mitnehmen. Was ist wenn der Flug umgebucht wird und man hat plötzlich eine Teilstrecke grenzüberschreitend innerhalb Europas, zB Ankunft nicht in in FRA/MUC sondern in ZRH (= Schengen-Staat) und von dort weiter nach Dtl.: schwups hat man eine Mitnahme grenzüberschreitend innerhalb von EU/Schengengebiet und die ist ohne EFP ein Problem und mE strafbar.