Waffeneinfuhr nach Südafrika - Exportbescheinigung??

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Hallo Leute,
jetzt noch eine kurze Frage zu der Waffeneinfuhr nach Süd Afrika! Das SAP520 habe ich schon und die Fluggesellschaft weiß auch schon Bescheid, dass ich (wir) mit Waffen reisen werden!
Der einzige Punkt der uns noch unsicher macht ist eine so genannte Exportbescheinigung! Was ist das, und wo bekomme ich die her? So weit ich verstanden habe muss uns der Deutsche Zoll quasi quittieren, dass wir die Gewehre mit ausgeführt haben und hinterher keinen Zoll dafür zu verlangen? Kann doch nicht sein oder?

Also, wer von euch kann hier Licht ins letzt dunkele Eck der Vorschriften geben?

Danke Gruß
:idea:
 
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Du meinst die Rückwarenregelung INF3 Formular?

Wenn ja, das gibt es beim Zoll und an Flughäfen für privat kostenlos ansonsten gegen Gebühr z.B. bei der IHK. Und nicht vergessen, bei der Heimkehr durch den "roten Ausgang" rausgehen.

Wenn Du aber meinst, daß die Waffe in SA verbleiben soll, dann mußt Du Dich ans BAFA wenden.

WH
Amadeus
 
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Da hat der Amadeus Recht!

Von hier zitiert:

http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_vub/index.html#vub6

„Ich nehme mein Jagdgewehr mit auf die Jagd in ein Land, das nicht zur EG gehört. Welche Papiere benötige ich als Jäger bei der Rückreise nach Deutschland?

Es ist grundsätzlich eine Erlaubnis für das Verbringen bzw. die Mitnahme von Schusswaffen und Munition erforderlich. Die Erlaubnis muss von dem örtlich für Ihren Wohnsitz zuständigen Ordnungs- bzw. Landratsamt vor der Einfuhr ausgestellt werden. Auch für Waffen, die bereits bei der Ausreise mitgeführt wurden, sind bei der Wiedereinreise die waffenrechtlich vorgeschriebenen Papiere vorzulegen.
Für bestimmte Waffen und Verwendungszwecke sieht das Waffenrecht Erleichterungen vor. So ist beispielsweise die Einreise mit Waffen und Munition ohne Erlaubnisschein möglich, die von Inhabern einer deutschen Erwerbs- und Besitzerlaubnis (z.B. Waffenbesitzkarte) im Reiseverkehr ein- bzw. wieder eingeführt werden.
Grundsätzlich müssen bei der Ausreise für die aus Deutschland mitgenommenen Waren keine besonderen zollrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Diese sind auch bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei, wenn sie im unveränderten Zustand wieder eingeführt werden. Als Nachweis dafür ist das Auskunftsblatt INF3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Bei regelmäßigen Wiedereinfuhren werden sie von der Zollstelle als Dauernachweis ausgestellt.
Die Vorlage der deutschen Waffenbesitzkarte reicht als Rückwarennachweis nicht aus.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass alle Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, bei ihrer Einfuhr in die EG (und grundsätzlich auch bei der Ausfuhr) bei der Grenzzollstelle anzumelden sind. Die Abgabe einer ordnungsgemäßen Zollanmeldung ist in diesen Fällen auch dann erforderlich, wenn der Wert innerhalb der Reisefreigrenze liegt. Sie müssen bei Flughäfen bzw. Häfen immer den "Roten Ausgang" benutzen und die Waren unaufgefordert anmelden.“

Dazu noch ein Tip:
Trage auch das Zielfernrohr mit Nummer ein, damit auch dieses einwandfrei zu identifizieren ist.

Gute Reise und Waidmannsheil!

Nicolai
 
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13 Aug 2006
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Hallo!

Vielen Dank für die schnelle und präzise Antwort, genau diesen Link zum Zoll habe ich gesucht, aber irgendwie nicht gefunden!

Jetzt bin ich schlauer, vielen Dank!

Waidmannsheil!

Gruß :D
 
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14 Jul 2004
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Wo sind bloß die guten alten Zeiten, als ich einfach mein Gewehr schnappte und nach Südafrika geflogen bin ohne irgendwelche Fragen, Probleme oder sonst irgendwas... Was da jetzt abgeht ist lächerlich und soll die Jagdtouristen ( Geldgeber ! ) vermutlich verprellen, obwohl die meisten Jagdfarmen nur davon leben. Nun ist die Apartheit genau anders herum... :cry:
 
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22 Aug 2005
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So kommt es ....

Ich denke, dazu brauch ich nichts sagen!!! :evil:
Kai
 
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27 Okt 2005
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...
Zum Glück greift hier die Sternchenzensur.
Eine offizielle oder ein freiwilliges Edit wären wohl angemessen!
 

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