ACHTUNG!!!
Seit der Änderung des WaffG im April 2008 braucht auch der innländische Jäger eine besondere Erlaubnis zur Mitnahme (Ausreise) von Waffen in Drittstaaten (Länder die nicht der EU angehören) es sei denn, er nimmt nur bis zu drei LANG-Waffen der Kategorie C oder D mit.
Wer Repetier-Flinten, Selbstladewaffen, oder "Anscheinswaffen" mitnehmen will, sollte vorher genau nachlesen und prüfen, in welche Kategorie seine Waffe fällt.
Zöllner oder Beamte der Bundespolizei die einen EFWP sehen wollen, tun dies vielleicht aus Unkenntnis, es könnte aber auch sein, dass sie sich über die Kategorie der Waffe informieren wollen.
Die erwähnte Erlaubnis braucht man zwar nicht bei der Einreise, man kann aber damit rechnen danach gefragt zu werden und wer sie verloren hat muß gewärtig sein, die Behörde wird gefragt ob solche Dokumente jemals ausgestellt waren.
Waffenrechtlich Bestimmungen der Ziel- und Transitländer bleiben selbstverständlich unberührt.
WH
Amadeus
Seit der Änderung des WaffG im April 2008 braucht auch der innländische Jäger eine besondere Erlaubnis zur Mitnahme (Ausreise) von Waffen in Drittstaaten (Länder die nicht der EU angehören) es sei denn, er nimmt nur bis zu drei LANG-Waffen der Kategorie C oder D mit.
Wer Repetier-Flinten, Selbstladewaffen, oder "Anscheinswaffen" mitnehmen will, sollte vorher genau nachlesen und prüfen, in welche Kategorie seine Waffe fällt.
Zöllner oder Beamte der Bundespolizei die einen EFWP sehen wollen, tun dies vielleicht aus Unkenntnis, es könnte aber auch sein, dass sie sich über die Kategorie der Waffe informieren wollen.
Die erwähnte Erlaubnis braucht man zwar nicht bei der Einreise, man kann aber damit rechnen danach gefragt zu werden und wer sie verloren hat muß gewärtig sein, die Behörde wird gefragt ob solche Dokumente jemals ausgestellt waren.
Waffenrechtlich Bestimmungen der Ziel- und Transitländer bleiben selbstverständlich unberührt.
WH
Amadeus