Robert aus BY schrieb:
und wenn ich nur auf einen Schießstand will, wer lädt mich dazu ein????
Scheinbar stehen hier mehrere Versionen im Netz
....
Robert
@Robert aus BY,
In der Tat, einer schreibt so, der andere so.. :25:
Zitat:
"Jäger und Sportschützen: Waffen müssen in einem Europäischen Feuerwaffenpass des Wohnsitzstaates eingetragen sein, und
der Anlass der Reise muss auf Anfrage nachgewiesen werden können (etwa durch Jagdeinladung, Jagderlaubnisschein, Wettkampf-Ausschreibung etc.). "
Zitat Ende
Quelle:
http://www.weidwerk.at/html/waff_fwp.htm
Aus Deinem obigen Link zitiert:
"Landesjagdkarten in den einzelnen Bundesländern, Salzburg, Steiermark, Tirol, Voralberg, Wien, Burgenland,
Kärnten, Niederösterreich und Oberösterreich
sind bei der jeweiligen Bundesbehörde zu lösen. Meist gibt es wahlweise eine Jahresjagdkarte oder aber eine eintägige Jagdgastkarte."
..unterstelle ich einen schlecht recherchierten Artikel.
Die Kärntner Jagdgastkarte stellen sowohl JAB (Eigenjagdberechtigte oder Pächter) sowie Obmänner einer Jagdgesellschaft aus.
Dazu muss bei uns niemand zu einer "Bundesbehörde".
Die Kärntner Jägerschaft ist eine "Körperschaft des öffentlichen Rechtes", verwaltet sich quasi selbstständig...
www.kaerntner-jaegerschaft.at/index.php ... tkarte.pdf