Waffenerwerb ohne WBK - Frage an die Rechtsgelehrten.....

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15 Jun 2008
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Hallo zusammen,
ein Bekannter, der zwar in einem Schützenverein Mitglied ist aber keine WBK hat, hat eine Frage an mich herangetragen, an der ich mir die Zähne ausbeisse.
Problem: er möchte an Wettkämpfen teilnehmen, die nicht in der Schießstätte des Vereines stattfinden. Dazu möchte er eine KK-Pistole (Vereinswaffe) leihen und damit zu der fremden Schießstätte fahren. Als Rechtfertigung nennt er den §12 Abs. 1 Nr. 3b des WaffG.
Es geht ausdrücklich NICHT um das Schießen auf einer Schießstätte ohne WBK, denn das ist in der Nr. 5 der o. A. Vorschrift geregelt.
So wie ich diesen Gesetzestext lese, könnte ich also jedem, der Mitglied in einem Schützenverein oder jagdlichen Vereinigung ist, ohne großes Brimborium eine WBK-pflichtige Schußwaffe leihen, ihm genau erklären, was er damit darf, und denn ist das gut? Es wird ja auch keine zeitliche Beschränkung genannt wie z. B. bei der vorübergehenden Aufbewahrung. Also, in etwas wie " hier hast du meine P38 und 1000 Patronen, geh hin, schieß die Vereinsmeisterschaft nach den Regeln des BSSB, die das ganze Jahr dauert, verwahre sie gesetzeskonform, und nächstes Jahr am um gibst du sie mir wieder".
Klingt so gar nicht nach deutschem Waffenrecht, hm? Was meint ihr?
Merci für eure Meinungen.
Manni
 

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