Wo kommt denn 7. her ? Der Beschluss geht nur bis 5.
Der DJV hat eine Synopse der Änderungen und eine Zusammenfassung für Jäger verfasst, verlinkt auf dieser Seite https://www.jagdverband.de/content/umstrittene-waffengesetzänderung-tritt-kraft
Das macht KEINER.Jetzt hilft nur noch in Zukunft weiterhin richtig zu wählen und mit der richtigen Partei an der Spitze kann man eventuell noch was rückgängig machen!
Du musst weiter vorn beginnen. Der Entwurf steht, wie eingebracht. Dazu kommen dann die von dir aufgeführten Beschlüsse als Zusatz, Änderung oder Streichung.Der BR Beschluss geht bis Artikel 5....das andere ist ein Auszug aus dem Gesetzesentwurf der B-Regierung und ist eine BR Stellungnahme oder Vorschlag.
Haha ja ist alles verwirrend, Deutsche Bürokratie halt!
Also was ich bisher verstanden habe:
> Bundesregierung legt Gesetzesentwurf Drucksache 19/13839 vor.
> Bundesrat hat dazu Stellung genommen > Vorrichtung zur Zielbeleuchtung (interessant)
> Diese Drucksache 19/13839 mit BR Stellungnahme wurde an Bundestag weitergereicht
> Der Bundestag hat darauf hin die Beschlussempfehlung Drucksache 19/15875 rausgebraucht.
> Bundesrat hat jetzt mit der Drucksache 651/19 (auf Grundlage 19/15875 und 19/13839) zusgestimmt.
In Drucksache 19/15875 und Drucksache 651/19 ist nichts von der Erlaubnis für Zielbeleuchtung zu lesen.
Allerdings ist in diesen beiden Fassungen auch nichts konkretes zu Schalldämpfern oder Nachtsicht beschlossen worden.
Deshalb gehe ich davon aus, dass diese Punkte - SD, Nachsicht und Vorrichtungen zur Zielbeleuchtung nach dem dem Gesetzesentwurf Drucksache 19/13839 akzeptiert werden!
Zumindest hoffe ich das sehr, weil es diese elende ein wenig erträglicher machen würde!
Der DJV hat eine Synopse der Änderungen und eine Zusammenfassung für Jäger verfasst, verlinkt auf dieser Seite https://www.jagdverband.de/content/umstrittene-waffengesetzänderung-tritt-kraft
Da hat sich jemand einfach die Mühe gemacht und das alles zusammengefasst. Das geht schon und ich habe das genauso gelesen wie der DJV.Boah, die rechte Hand weiß nicht was die Linke tut!
Wo hat der Deutsche Jagdverband diese Informationen her?
Können die, die geänderte Fassung sehen?
In der Synopse verlinken die auf die gleichen Drucksachen die ich ebenfalls eingesehen habe.
In denen kann man nicht herauslesen, wie und welche Nachsichttechnik tatsächlich erlaubt oder verboten ist!
Dort wird nur auf die Vorabfassung verwiesen, in dieser ist nichts konkretes zu lesen!
Ach was solls, Zeitverschwendung³ !
Warten wir es einfach ab!
Eins steht aber fest, werde auch aus dem Landesjagdverband austreten, vollkommen nutzlos diese Mitgliedschaft!
Du musst weiter vorn beginnen. Der Entwurf steht, wie eingebracht. Dazu kommen dann die von dir aufgeführten Beschlüsse als Zusatz, Änderung oder Streichung.
Und da ist 1.2.4.1 nicht dabei, sondern nur 1.2.4.2 der Anlage 2 WaffG. Daher kein IR-Strahler an der waffe (also auch dem mit der waffe verbundenen Vorsatz )erlaubt.