Waffengesetz wurde im Bundesrat abgesegnet

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Wo kommt denn 7. her ? Der Beschluss geht nur bis 5.

Der BR Beschluss geht bis Artikel 5....das andere ist ein Auszug aus dem Gesetzesentwurf der B-Regierung und ist eine BR Stellungnahme oder Vorschlag.

Haha ja ist alles verwirrend, Deutsche Bürokratie halt!

Also was ich bisher verstanden habe:

> Bundesregierung legt Gesetzesentwurf Drucksache 19/13839 vor.
> Bundesrat hat dazu Stellung genommen > Vorrichtung zur Zielbeleuchtung (interessant)
> Diese Drucksache 19/13839 mit BR Stellungnahme wurde an Bundestag weitergereicht
> Der Bundestag hat darauf hin die Beschlussempfehlung Drucksache 19/15875 rausgebraucht.
> Bundesrat hat jetzt mit der Drucksache 651/19 (auf Grundlage 19/15875 und 19/13839) zusgestimmt.


In Drucksache 19/15875 und Drucksache 651/19 ist nichts von der Erlaubnis für Zielbeleuchtung zu lesen.
Allerdings ist in diesen beiden Fassungen auch nichts konkretes zu Schalldämpfern oder Nachtsicht beschlossen worden.
Deshalb gehe ich davon aus, dass diese Punkte - SD, Nachsicht und Vorrichtungen zur Zielbeleuchtung nach dem dem Gesetzesentwurf Drucksache 19/13839 akzeptiert werden!;)

Zumindest hoffe ich das sehr, weil es diese elende :poop: ein wenig erträglicher machen würde!
 
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Der BR Beschluss geht bis Artikel 5....das andere ist ein Auszug aus dem Gesetzesentwurf der B-Regierung und ist eine BR Stellungnahme oder Vorschlag.

Haha ja ist alles verwirrend, Deutsche Bürokratie halt!

Also was ich bisher verstanden habe:

> Bundesregierung legt Gesetzesentwurf Drucksache 19/13839 vor.
> Bundesrat hat dazu Stellung genommen > Vorrichtung zur Zielbeleuchtung (interessant)
> Diese Drucksache 19/13839 mit BR Stellungnahme wurde an Bundestag weitergereicht
> Der Bundestag hat darauf hin die Beschlussempfehlung Drucksache 19/15875 rausgebraucht.
> Bundesrat hat jetzt mit der Drucksache 651/19 (auf Grundlage 19/15875 und 19/13839) zusgestimmt.


In Drucksache 19/15875 und Drucksache 651/19 ist nichts von der Erlaubnis für Zielbeleuchtung zu lesen.
Allerdings ist in diesen beiden Fassungen auch nichts konkretes zu Schalldämpfern oder Nachtsicht beschlossen worden.
Deshalb gehe ich davon aus, dass diese Punkte - SD, Nachsicht und Vorrichtungen zur Zielbeleuchtung nach dem dem Gesetzesentwurf Drucksache 19/13839 akzeptiert werden!;)

Zumindest hoffe ich das sehr, weil es diese elende :poop: ein wenig erträglicher machen würde!
Du musst weiter vorn beginnen. Der Entwurf steht, wie eingebracht. Dazu kommen dann die von dir aufgeführten Beschlüsse als Zusatz, Änderung oder Streichung.
Und da ist 1.2.4.1 nicht dabei, sondern nur 1.2.4.2 der Anlage 2 WaffG. Daher kein IR-Strahler an der waffe (also auch dem mit der waffe verbundenen Vorsatz )erlaubt.
 
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Der DJV hat eine Synopse der Änderungen und eine Zusammenfassung für Jäger verfasst, verlinkt auf dieser Seite https://www.jagdverband.de/content/umstrittene-waffengesetzänderung-tritt-kraft

Boah, die rechte Hand weiß nicht was die Linke tut!
Wo hat der Deutsche Jagdverband diese Informationen her?
Können die, die geänderte Fassung sehen?
In der Synopse verlinken die auf die gleichen Drucksachen die ich ebenfalls eingesehen habe.
In denen kann man nicht herauslesen, wie und welche Nachsichttechnik tatsächlich erlaubt oder verboten ist!
Dort wird nur auf die Vorabfassung verwiesen, in dieser ist nichts konkretes zu lesen!

Ach was solls, Zeitverschwendung³ !
Warten wir es einfach ab!

Eins steht aber fest, werde auch aus dem Landesjagdverband austreten, vollkommen nutzlos diese Mitgliedschaft!
 

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  • 2019-12-20 16_22_24-Synopse Änderung WaffG 2019 - Synopse Änderung WaffG 2019.pdf.png
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Netter Versuch. ;)
Boah, die rechte Hand weiß nicht was die Linke tut!
Wo hat der Deutsche Jagdverband diese Informationen her?
Können die, die geänderte Fassung sehen?
In der Synopse verlinken die auf die gleichen Drucksachen die ich ebenfalls eingesehen habe.
In denen kann man nicht herauslesen, wie und welche Nachsichttechnik tatsächlich erlaubt oder verboten ist!
Dort wird nur auf die Vorabfassung verwiesen, in dieser ist nichts konkretes zu lesen!

Ach was solls, Zeitverschwendung³ !
Warten wir es einfach ab!

Eins steht aber fest, werde auch aus dem Landesjagdverband austreten, vollkommen nutzlos diese Mitgliedschaft!
Da hat sich jemand einfach die Mühe gemacht und das alles zusammengefasst. Das geht schon und ich habe das genauso gelesen wie der DJV.
Grunddokument als Ausgangslage und dann alle Ziffern der Beschlüsse durchackern.
Wenn man dass alles in eine Tabelle gibt, kann man das recht gut erfassen. Eine Synopse halt ;)
Nur hab ich da gerade gar keine Lust dazu.
Ein paar Sachen, die einem wichtig sind, kann man ja direkt schauen und im Kopf zusammenfügen.
 
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Du musst weiter vorn beginnen. Der Entwurf steht, wie eingebracht. Dazu kommen dann die von dir aufgeführten Beschlüsse als Zusatz, Änderung oder Streichung.
Und da ist 1.2.4.1 nicht dabei, sondern nur 1.2.4.2 der Anlage 2 WaffG. Daher kein IR-Strahler an der waffe (also auch dem mit der waffe verbundenen Vorsatz )erlaubt.

Vielleicht liegt da der Hund begraben, wieso ich es nicht verstehen kann oder eher will!:D
Wo ist der erste Entwurf? Wie heißt der und welches Datum hat dieser?

Weil es wird sich ja immer auf die Drucksache 19/13839 bezogen und so wie ich es verstehe schließt diese die ganzen Zusätze und Vorschläge mit ein!

Sonst müssten die sich doch auf eine andere Drucksachennummer beziehen!?
 
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Nein, nein. Es wurde einiges angenommen und anderes abgelehnt. Das muss man sich schon auch durchlesen. ;)
Also Gesetzesentwurf der Regierung und dann die Beschlüsse.
Alles was im Verfahren eingeworfen wurde und nicht angenommen ist gegenstandslos.
Das muss man differenzieren. Es steht auch immer in einem der Papiere. angenommen, abgelehnt, überführt an Ausschuss usw.
Nun ist die Synopse ja draussen und man muss das nicht selbst zusammenscharren.
 

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