Dann dürfte die Restlichtverstärkertechnik in Deutschland uninteressant werden und der run auf die Wärmebildvorsatzgeräte beginnen. Das wäre mal wieder so eine typisch unsinnige Regelung.
So einfach ist das leider nicht. Man muss immer das Grunddokument nehmen, dann die ganzen Beschlüsse lesen und dann abgleichen was angenommen udn was abgelehnt wurde. Was ich bisher lesen konnte, ist Beleuchtung (1.2.41)nicht drin. Nur Nachtsichtvorsätze/-aufsätze (1.2.4.2). Also ohne IR-Strahler.
aber ich hab immer noch keine Lust das im Detail durchzuackern. Dafür ist die Frustration diesmal zu hoch.
Also wenn du findest, dass dies angenommen wurde, würde mich das freuen.Hmm dachte nur weil die von der Drucksache 19/19839 schreiben...und in dieser ist dieser Teil mit der Zielbeleuchtung enthalten.
Ja wahrscheinlich hast du recht, nützt jetzt recht wenig darüber den Kopf zu zerbrechen, wird dadurch nicht besser, am Ende nur umso ägerlicher!
Der BR wollte das drin haben. Es ist (wie ich es lese) im Bundestag nicht angenommen worden. Ich habs aber nur einmal gelesen. Daher auch nur unter Vorbehalt.Falls wirklich die Beleuchtung weiterhin verboten bleibt, würde mich mal interessieren, wer da im Bundesrat erfolgreich für eine Abänderung gesorgt hat. Meine, bisher natürlich vollkommen unbegründete Vermutung, geht in Richtung bestimmter Landesjagdverbände.
so ist dasFalls wirklich die Beleuchtung weiterhin verboten bleibt, würde mich mal interessieren, wer da im Bundesrat erfolgreich für eine Abänderung gesorgt hat. Meine, bisher natürlich vollkommen unbegründete Vermutung, geht in Richtung bestimmter Landesjagdverbände.
Hey über den Großteil dieses Gesetzes will ich voerst gar nicht mehr nachdenken, weil es mich anko...t.
Ich habe zuvor, die für mich richtige Partei gewählt und ich habe an den Petitionen teilgenommen.
Jetzt hilft nur noch in Zukunft weiterhin richtig zu wählen und mit der richtigen Partei an der Spitze kann man eventuell noch was rückgängig machen!
Abgesehen davon, interessieren mich jetzt die wenigen Rosinen innerhalb des ganzen Sche...haufens!
So wie ich es herauslese wurde vom Bundesrat mit Drucksache 651/19 der Änderung des WaffG in die Drucksache 19/19839 mit beigefügten Maßgaben unverändert übernommen.
Das heißt für mich das der Teil mit der Zielbeleuchtung somit auch aufgenommen ist oder?