Waffengesetz wurde im Bundesrat abgesegnet

G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Mit eurer Einstellung schrottet ihr Existenzen! Mal vom Wohl fürs Wild als Jaga abgsehn, zudem bestraft ihr nur Obrigkeit (mit der ich im übrigem mit der Verschärfung au ned konform geh) aber den kleinen Mann und der kann da ned viel dafür, kann halt nur zusperrn und gugn wie er überlebt.
Da unser Staat selbst gerade unsere Wirtschaft schrottet, werden in Zukunft noch viele Existenzen mehr zu Grunde gehen.
 
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...Man muss sich das einmal vor Augen halten: der Gesetzgeber verbietet einen fix montieren oder intergrierten Aufheller nebst Zielhilfen an einer Waffe und erwartet von Jägern, dass sie ohne etwas zu sehen auf etwas schießen was sie nicht eindeutig erkennen können.
Schreibe deine Ansage also besser gleich Richtung Berlin!

Ist das jetzt eine WuH-Forum-exklusive Interpretation oder werden Aufheller und Lampen an Waffen verboten sein?

Hatte die Sache und sogar die Live-Übertragung im Bundesrat verfolgt und daher einen anderen Einsruck. Wo kann man das denn wie oben beschrieben lesen?

Oder ist es noch nicht klar, bzw. nicht abgesegnet?

Auf Mitbewerber.de liest man nun, Vorsatzgeräte mit Wärmebild seien von der Regelung ausgeschlossen.

Kann mal jemand nochmal ausnahmsweise was konkretes dazu sagen?

Es ist leider schwierig, in diesem Forum hier belastbare Aussagen zu finden wegen der ganzen emotionalen Ausführungen.

Grüße
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Ist das jetzt eine WuH-Forum-exklusive Interpretation oder werden Aufheller und Lampen an Waffen verboten sein?

Hatte die Sache und sogar die Live-Übertragung im Bundesrat verfolgt und daher einen anderen Einsruck. Wo kann man das denn wie oben beschrieben lesen?

Oder ist es noch nicht klar, bzw. nicht abgesegnet?

Auf Mitbewerber.de liest man nun, Vorsatzgeräte mit Wärmebild seien von der Regelung ausgeschlossen.

Kann mal jemand nochmal ausnahmsweise was konkretes dazu sagen?

Es ist leider schwierig, in diesem Forum hier belastbare Aussagen zu finden wegen der ganzen emotionalen Ausführungen.

Grüße
https://www.jagdverband.de/content/umstrittene-waffengesetzänderung-tritt-kraft
 

tar

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Oh, der DJV schreibt dass auch die Magazinverwendung zulässig sei bei Nachmeldung von Altbesitz >10 Schuss Kapazität!
Ich dachte ursprünglich wollte man Verwender drankriegen, weil die durch Benutzung eine unzulässige Kat. A Waffe schaffen könnten - ist also "das Verbot" dann tatsächlich umfänglich unwirksam?
Oder wäre das nur bei Repetierwaffen unschädlich, z.B. Troy PAR?
 
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Auf Mitbewerber.de liest man nun, Vorsatzgeräte mit Wärmebild seien von der Regelung ausgeschlossen.

Kann mal jemand nochmal ausnahmsweise was konkretes dazu sagen?

Es ist leider schwierig, in diesem Forum hier belastbare Aussagen zu finden wegen der ganzen emotionalen Ausführungen.

Grüße
JA. Schlechten Artikeln keine Glauben schenken. Es ist sogar im gegnteil so, das gerade Wärmebildvorsätze legal übrig bleiben.
 
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Oh, der DJV schreibt dass auch die Magazinverwendung zulässig sei bei Nachmeldung von Altbesitz >10 Schuss Kapazität!
Ich dachte ursprünglich wollte man Verwender drankriegen, weil die durch Benutzung eine unzulässige Kat. A Waffe schaffen könnten - ist also "das Verbot" dann tatsächlich umfänglich unwirksam?
Oder wäre das nur bei Repetierwaffen unschädlich, z.B. Troy PAR?
Auch so eine schwierige Aussage dort, die man erst einmal genauer prüfen muss. Wenns die Waffe in eine Kat A Waffe umwandelt, ist es egal was man mit den Magazinen tun dürfte. Der Knackpunkt liegt dann in der verbotenen Waffe.
Dazu wird sie, wenn man gewisse Magazine einführt.
 
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Ich bin einigermaßen bestürzt über Aussagen ggü. den Nutztierhaltern. Zunächst sind auch das Lebewesen, die ein Leid ertragen werden müssen - also das Nutzvieh.
Da kann ich als Jäger nicht sagen, das ist gutes getier und das schlechtes.
Dann kommen dazuz die Existenzen it ihren Arbeitsplätzen und auch die Versorgung der Bevölkerung.

Dann kann man sich mal mit den Ordnungsgeldern beschäftigen, welche bei Nichtnachkommen der Verpflichtungen nach Anordnung der verschärften Bejagung.

Ja, wir Jäger haben Pflichten ggü. der Gesellschaft.
 
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@Dergerl
@Mantelträger

Danke für die Klarstellung.

Insofern darf man ja dann wirklich nur Wärmebildgeräte als Vorsatz legal montieren (jagdliche Verwendung natürlich immer noch verboten).

Für mich aus technischer Sicht nicht die beste Lösung. Pard adieu.

Off-Topic: Dann werden wir sicherlich bald auch ein Jahnke Thermal-Vorsatz sehen 😁
 
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Ist das jetzt eine WuH-Forum-exklusive Interpretation oder werden Aufheller und Lampen an Waffen verboten sein?

xxxxxxxx
Es ist leider schwierig, in diesem Forum hier belastbare Aussagen zu finden wegen der ganzen emotionalen Ausführungen.

Grüße
hallo. Ich habe einfach ab Seite 1 dieses Threads mitgelesen und aufgepasst

edit, damit du dich nicht selbst durchsuchen musst:

https://forum.wildundhund.de/threads/optik-fuer-pard-nv-007-vorsatzgeraet.125081/page-7#post-4144690
 
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Also ich lese das hier im Gesetzantrag:

7. Zu Artikel 1 Nummer 26 (§ 40 Absatz 3 Satz 6 – neu – WaffG)
In Artikel 1 Nummer 26 ist dem § 40 Absatz 3 folgender Satz anzufügen:
„Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 für jagdliche Zwecke Umgang mit Vorrichtungen haben, die das Ziel nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.1 beleuchten.“
(Drucksache 19/13839)


Ist das wieder rausgeflogen??
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Also ich lese das hier im Gesetzantrag:

7. Zu Artikel 1 Nummer 26 (§ 40 Absatz 3 Satz 6 – neu – WaffG)
In Artikel 1 Nummer 26 ist dem § 40 Absatz 3 folgender Satz anzufügen:
„Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 für jagdliche Zwecke Umgang mit Vorrichtungen haben, die das Ziel nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.1 beleuchten.“
(Drucksache 19/13839)


Ist das wieder rausgeflogen??
Das sieht ganz so aus
 
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31 Mrz 2011
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In Deutschland gilt verfassungsrechtlich das Prinzip der allgemeinen Handlungsfreiheit. In deren Grenzen ist alles erlaubt, was nicht anderweitig verboten ist. Wärmebild ist in der Anlage zum Waffenrecht nicht ausdrücklich genannt. Zu Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 werden auch Geräte mit Wärmebildtechnik gezählt, ansonsten wären sie nämlich umfassend waffenrechtlich erlaubt. Wenn nun entsprechende Geräte erlaubt werden, gilt die bisherige Auslegung weiter. Erlaubt sind damit dann Wärmebild und Nachtsichtvorsatzgeräte. Wärmebildvorsatzgeräte haben keine besondere Nr. in der Anlage.

Sorry wir reden aneinander vorbei. Ich bezog mich nicht auf die Zielbeleuchtung in Beitrag 56, sondern den beschlossenen Gesetzestext.
 
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