Waffengesetz wurde im Bundesrat abgesegnet

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Ja, sehr gut. Danke der Nachfrage.
Das steht alles schon lange da.
Nur kann man ja auch die Realitäten der Gesetzgebung zur Kenntnis nehmen. ;)
Es nutzt ja nicht mit dem Fuß zu stampen, das bei waffenrechtliche Regelungen eben keine jagdrechtlichen Regelungen gemacht werden. Das ist nunmal so.
Es heisst 3. Waffenrechtsänderungsgesetz und nicht "alles rund um die Knallerei".

Das sind Dinge, über die man hinterher nicht mehr reden braucht. Man hat sich ja verarschen lassen, mit den Bruhigungspillen SD und Nachtsicht kommt. Sonst Jäger nicht betroffen.
Jetzt hat man den Salat.
 
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einige Bundesländer im Zuge föderalistischer Freiheiten dazu herablassen, in Geräten involvierte IR Strahler über Ausnahmeregelung zu gestatten. Wenngleich zeitlich, örtlich und sachlich befristet
Das ist eigentlich rechtswidrig. Das WaffG ist Bundesgesetz und kann nicht durch die Länder missachtet werden. Hier gibt es leider keine förderalistischen Freiheiten.
Aus diesem Grund wurden bisher auch nur die Taschenlampne ohne Waffenbefestigung in einzelnen Ländern genehmigt.
 
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Das ist eigentlich rechtswidrig. Das WaffG ist Bundesgesetz und kann nicht durch die Länder missachtet werden. Hier gibt es leider keine förderalistischen Freiheiten.
das ist genau das, worüber sich die Gelehrten ja streiten. Z.B. Beauftragung in BY und BW. Jetzt hat man das schon seit vielen Monaten erfolgreich praktiziert und keinen Tag hat die Welt aufgehört, sich zu drehen ;)
Rechtswidrig ist es auch, dass diverse Bundesländer die EU Richtlinien zur Lärmemissio konsequent n i c h t umsetzen. Schalldämpfer für Alle, auch für Anrainer in Jagdrevieren. Es ist aber ohnehin zwecklos, darüber zu sinnieren
 
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Eigentlich streiten sich die Gelehrten garnicht. Der Wissenschaftliche Dienst des DBT hat das einstweilen eindeutig beantwortet.
nun ist eine Beauftragung (Ausnahmegenehmigung für Handeln im Auftrag einer Behörde) auch etwas anderes, als eine förderalistische Genehmigung. Die ist eben nicht möglich.
Die Gelehrten hatten nur den Punkt, was eigentlich eine Handlung im Auftrag einer Behörde ist.
Auch dazu herrscht weitestgehend Einigkeit.
Richtlinien zur Lärmemmission werden auch nicht missachtet. ganz im gegenteil Für Arbeitsplätze (da gilt sie) wurden entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Dazu gibts zahlreiche Gerichtsurteile.
 
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Also darf man als Jäger nach dem neuen Waffengesetz wohl demnächst dann mit einem Vorsatzgerät auf dem Schießstand üben, was man dann auf der Jagd nicht anwenden darf. Praxisnähe total.
MAn darf natürlich auch mit Vorsatzgerät jagen. Es darf nur keine künstliche Lichtquelle an der Waffe eingesetzt werden. Auf dem Stand darf übrigens auch keine Licht montiert werden. Das ist ein Verstoß gegen das waffG.
Also das, was wir von den "taschenlampen" schon kennen.
 
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Auf dem Schießstand kann man aber das Licht evtl. so dimmen, damit man ohne montierten IR Strahler das Ziel sauber erfassen kann.
Ansonsten muss man den IR Strahler an die Bruchlasche am Jagdhut hinfimmeln. 🤔🤠
 
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Auf dem Schießstand kann man aber das Licht evtl. so dimmen, damit man ohne montierten IR Strahler das Ziel sauber erfassen kann.
Ansonsten muss man den IR Strahler an die Bruchlasche am Jagdhut hinfimmeln. 🤔🤠
hallo. Gibts bei euch Nachtschießen, wo man einen IR Strahler haben müsste? :unsure:
Langsam aber sicher glaube ich es wirklich.... :whistle::whistle:
 
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MAn darf natürlich auch mit Vorsatzgerät jagen. Es darf nur keine künstliche Lichtquelle an der Waffe eingesetzt werden. Auf dem Stand darf übrigens auch keine Licht montiert werden. Das ist ein Verstoß gegen das waffG.
Also das, was wir von den "taschenlampen" schon kennen.
Man darf es eben nicht. Zumindest dürfen die meisten hier es nicht. Es ist in der mehrzahl der Länder verboten.
Wir dürfen uns nächstes Jahr zum 4. Advent um 17:00Uhr auf dem Schießstand treffen, ein paar Teelichter aufstellen und dort ein dunkelschießen veranstallten, aber auch nur, wenn der Lärmschutz es zulässt.
 
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Man darf es eben nicht. Zumindest dürfen die meisten hier es nicht. Es ist in der mehrzahl der Länder verboten.
Wir dürfen uns nächstes Jahr zum 4. Advent um 17:00Uhr auf dem Schießstand treffen, ein paar Teelichter aufstellen und dort ein dunkelschießen veranstallten, aber auch nur, wenn der Lärmschutz es zulässt.
Man darf es eben doch. Nur eben nicht überall. Dafür aber Jeder.
Ansonsten ist der erste und wichtigste Schritt -die Grundlage- getan.
Solange kann man (also jeder) in den fortschrittlicheren Ländern mit Vorsatzgeräten (ohne Licht) jagen.
 
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Weißt Du, auf den Mist hab ich jetzt noch gewartet.

demnächst aber schon... wenns veröffentlicht ist u n d Landesjagdrechte zu pass umgestaltet werden.
Also, alles gut
Wo werden die Landesjagdrechte umgestalltet und wenn wie?
Die Hessen dürfen bestimmt bald und müssen dafür 10 Monate Schonzeit beim Waschbär hinnehmen.
Die Niedersachsen dürfen bestimmt auch bald aber nur mit Ausnamegenehmigung. Diese müssen vom Pistorius persönlich unterschrieben werden.
Die Nordreinfestfalen dürfen bestimmt auch bald, allerdings nur auf Schweine die bereits an ASP erkrankt sind.
 
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Weißt Du, auf den Mist hab ich jetzt noch gewartet.


Wo werden die Landesjagdrechte umgestalltet und wenn wie?
Die Hessen dürfen bestimmt bald und müssen dafür 10 Monate Schonzeit beim Waschbär hinnehmen.
Die Niedersachsen dürfen bestimmt auch bald aber nur mit Ausnamegenehmigung. Diese müssen vom Pistorius persönlich unterschrieben werden.
Die Nordreinfestfalen dürfen bestimmt auch bald, allerdings nur auf Schweine die bereits an ASP erkrankt sind.
und nu? Der Mist ist doch die ganze Zeit vor der Türe gelegen. Was Wegräumen hat man eben nicht vollzogen!

Wie geschrieben:

Bärensattler schrieb:
wenns veröffentlicht ist u n d Landesjagdrechte zu pass umgestaltet werden
Wenn sich da nichts tut, bleibt eben alles beim Alten. Hauptsache, man hat in der Schaixxe gerührt. Quasi das große Ganze nur verdickt, Bodensatz hochgeholt. Aktionismus... sinnbefreit, Beschäftigungtherapie für Untherapierbare! *Schulterzuck* so what
 

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