12 Seiten werden möglicherweise nicht ausreichen für die Gesetzesänderung. Wir werden sehen...
Die Verzögerung bis zur Veröffentlichung ist aber auch vom Gesetzgeber gewollt.
Ja, die Regelungen zum Schalldämpfer können zum Beispiel ohne größere Hindernisse sofort in Kraft treten. Aber auch da muss die Behördenmitarbeiterin immerhin vorher soweit aufgeklärt werden, dass sie nicht gleich die Zuverlässigkeit aberkennen will, wenn ein Jäger - der bis zum Vortag noch Voreinträge brauchte - einfach so 5 Schalldämpfer gekauft hat und eintragen lassen möchte.