Waffengesetz wurde im Bundesrat abgesegnet

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Die Frage ist, wer da wem was geschrieben hat und wer welche Kenntnis zu welchen Vorgängen hat und diese dann auch noch richtig versteht.

Wer da geschrieben hat kann ich dir leider nicht beantworten, da mir unbekannt. Wem geschrieben wurde könnte ich, aber da es sich dabei auch nur um unseren SB der Waffen- und Jagdbehörde handelt ist das wohl auch uninteressant. Der Gute, und er ist wirklich einer von den Guten, ist zwar immer sehr gut informiert, aber dieses Mal scheint er ja daneben gelegen zu haben.
 
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Andererseits: Das Gesetz ist ja auch handwerklich ziemlich misslungen und war im Verfahren von diversen "Überraschungen" geprägt. Ich kann mir gut vorstellen, dass dort etwas der Überblick verloren ging und man auch im Ministerium so langsam rafft, dass da nicht alles planmäßig lief. Das Gesetz ist medienwirksam verabschiedet worden, aber dieser (populistische) Druck fehlt jetzt. Auch wenn es im GG vielleicht nicht so vorgesehen ist, kann ich mir daher gut vorstellen, dass jetzt im Windschatten anderer Geschichten versucht wird, den ein oder anderen Fehler (bspw. die Geschichte mit den IR-Aufhellern) unauffällig zu beheben. Ob das klappt ist ne andere Frage, aber so ein Gutachten dauert ja auch seine Zeit.
 
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Das ist ja sehr schön für dich, veralbern lassen muss ich mich auch nicht.

Mein SB sagte das Gesetz ist in der Änderung, der BP habe noch nicht unterschrieben, zeigte mir eine Email in der genau das zu lesen war und fertig. Mehr habe ich ja in meinem ersten Post auch garnicht geschrieben.

Hey, mein Post war allgemein gefasst und bezog sich nicht auf Deinen - sonst hätte ich Dich zitiert.
 
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@malsehen15
Nein, das kann man eigentlich komplett ausschließen.
Zum Beispiel:
Die Sache mit den IR-Aufhellern lag explizit in 2 Varianten vor und sind abgelehnt worden.
Das war so gewollt und wird nicht geändert.
Es gibt keine Möglichkeit im Nachinein Gesetze im Verfahrensweg zu ändern.
 
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G

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Guest
Wenn das Gesetz veröffentlicht wird, müssen dann Magazine im Waffenschrank verwahrt werden? Und wenn ja, welche Klasse?
 
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Das ist dann im Einzelfall zu prüfen. Es wird Magazine geben, die verbotene Gegenstände werden und Magazine die weiter nichts waffenrechtlich relevantes sind, Magazine mit Ausnahmegenehmigung, Magazine, welche eine Altbestandsregelung haben...
Dafür sind jeweils andere Vorgaben in 36WaffG und 13AWaffV formuliert.
 
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Wenn das Gesetz veröffentlicht wird, müssen dann Magazine im Waffenschrank verwahrt werden? Und wenn ja, welche Klasse?

Nein müssen Sie nicht, es sind nach wie vor keine waffenrechtlichen Teile.
Du darfst lediglich keine Kurzwaffenmagazine über 20 Schuss und keine Langwaffenmagazine über 10 Schuss besitzen.
 
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Doch, doch ;)
Also beides.
Man muss genau hinsehen.
Die verbotenen Waffen (Altbestandsmagazin die nun verboten sind) müssten theoretisch in 0 oder I gelagert werden.
 

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