Waffengesetz wurde im Bundesrat abgesegnet

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Am 14.2 gehts zurück in den Bundesrat, top 38
 

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Am 14.2 gehts zurück in den Bundesrat, top 38
Nichts geht zurück in den Bundesrat.
Es gibt keine Rückgabe eines beschlossenen Gesetzes.
Es gibt keine Änderungen in einem beschlossenen Gesetz.


Das sind die AWaffV (Eine Rechtverordnung die das BMI erlässt und dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt wird) und die WaffRÄndV und nicht das 3.WaffRÄndG.
Ein Klick auf die dort hinterlegte Drucksache macht das zudem sichtbar.

Es werden die Verordnungen abgearbeitet.
Danach müsste die Verwaltung auch noch eine WaffVwV (Verwaltungsvorschrift Änderung erlassen.

Nichts davon ist das WaffG oder greift in dieses ein. Das sind Verordnungen und Vorschriften, die es zuvor gab, die im WaffG in den jeweiligen §§ benannt sind.

Da sich im WaffG einiges geändert wurde, ist das auch in den weiteren Verodnungen und Vorschriften anzupassen.
 
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Moin,

ist es möglich, dass das Gesetz vorher im Bundesanzeiger erscheint oder ist dies eher unwahrscheinlich?
 
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Vermutlich haben sie sich aber dann deswegen nicht sonderlich mit der Verkündung beeilt, da ja sonst die armen SB gar nicht gewusst hätten, was sie mit dem neuen WaffG machen sollen.
 
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Hat eher nichts miteinander zu tun.
Das WaffG wartete Jahrzehnte auf die AWaffV (welche ja keine Erläuterung des WaffG ist).
Ich bin eher überrascht, das es überhaupt so zeitnah kommt.

Aber in dem ganzen Prozess sind ja eine Menge Gesetze und Verordnungen mit angepackt worden, da hat man diesmal mitgedacht.
Die AWAffV Änderungen waren ja bereits beim Referentenentwurf einsehbar.
 
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In der WuH Ausgabe Nr. 3 vom 06.02.2020 werden die Änderungen durch das neue WaffG durch Mark G. von Pückler erläutert.
Dabei bennent und erklärt er u.a. die "waffenrechtliche Freibage" der Vor- und Aufsatzgeräte für Zielhilfsmittel (Zielfernrohr). Eine Einschränkung bezüglich Infrarotlampen etc. wird von ihm nicht erwähnt.

wipi
 
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Ich vermute mal, die Freigabe hat er auch nicht erwähnt ;)

Im BMI hat man sich auch schon geäußert
n der vom Deutschen Bundestag am 13. Dezember 2019 beschlossenen Fassung des Gesetzentwurfs, dem der Bundesrat am 20. Dezember zugestimmt hat, sind von der Regelung Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräte im Sinne von Anlage 2 Abschnitt 1 Nr 1.2.4.2. WaffG erfasst, unabhängig davon, ob diese als Restlichtverstärker oder mit Wärmebildtechnik arbeiten.

Um Unklarheiten in Bezug auf die kommende Regelung vorzubeugen, erstellt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat derzeit in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt ein Merkblatt, in dem erläutert wird, welche technischen Hilfsmittel von der Regelung konkret erfasst sind. Dieses Merkblatt wird voraussichtlich sehr zeitnah veröffentlicht werden."

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Dr. Markus Lammert
1.2.4.1 wäre das Licht gewesen. es ist aber nur 1.2.4.2 vom weiter bestehenden Verbot ausgenommen.
Auf das erwähnte Merkblatt warten wir aber alle sicher sehr gespannt .
 
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In der WuH Ausgabe Nr. 3 vom 06.02.2020 werden die Änderungen durch das neue WaffG durch Mark G. von Pückler erläutert.
Dabei bennent und erklärt er u.a. die "waffenrechtliche Freibage" der Vor- und Aufsatzgeräte für Zielhilfsmittel (Zielfernrohr). Eine Einschränkung bezüglich Infrarotlampen etc. wird von ihm nicht erwähnt.

wipi
Ist ja auch keine neue Einschränkung sondern es bleibt einfach beim alten.
 
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Kann man in der nächsten Gesetzblattausgabe mit der Verkündigung rechnen oder schiebt sich das weiter?
 

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