Die Begründung der Änderung aus o.g. Drucksache :
"Mit dieser Änderung wird die Verwendung von künstlichen Lichtquellen wie zum Beispiel Taschenlampen
ermöglicht. Dieses einfachste und kostengünstigste Hilfsmittel bei der Schwarzwildbejagung unterstützt eine
sichere und damit tierschutzgerechte Erlegung von Schwarzwild während der Dunkelheit. Die Verwendung
von Licht bei der Erlegung von Schwarzwild ist dringend erforderlich und aus Gründen des Tierschutzes
geboten. Es wäre nicht nachvollziehbar, warum mit der Gesetzesnovelle der Einsatz von Nachtsichttechnik
erlaubt werden soll, die Befestigung einer Taschenlampe am Gewehrlauf aber weiterhin verboten sein soll "
Aber im Endeffekt warten wir auf das versprochene Merkblatt
.