Waffengesetz wurde im Bundesrat abgesegnet

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... und den darf ich jetzt nicht auf eine zb 7x64 schrauben, oder wie ist da die Kaliberangabe gemeint??
Wie Beamten so sind: da ist ne Spalte "Kaliber" ... da muss was stehen :D
Aber ich wollte keine Diskussion mit dem Mann: wenn ich den Dämpfer auf eine 7x64 oder auf eine 8x57 schraube, dann ist das gesetzeskonform.

Aber genau genommen hätte da 7mm-8mm stehen müssen.
 
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.30 wäre als Angabe richtig, wenn es kein Multikaliber ist (z.B. Sonic)
Und Kat.C ist nur für Mehrlader?
Darf also nicht auf HA montiert werden.
Umgekehrt wäre es möglich gewesen...
Gruß-Spitz
 

ElCaracho

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wenn ich das gesetz richtig verstehe darf ab sofort bundesweit jeder jagdscheininhaber sich ein vosatzgerät ( ohne ir aufheller ? ) aufs gewehr befestigen und damit aufm stand schiessen . bundesland völlig egal

Vorsicht!!!

Das mit dem aufsetzen aufs Gewehr auf dem Stand wird dich deinen Schein kosten! Hier aus der aktuellen Belehrung die an meiner Beauftragung nach WaffG und Bescheid nach bayrischem Jagdgesetz steht.
Also wenn ich das hier in meinem Bescheid richtig lese, bist du dann deinen Schein los:




Trennung Belehrung.jpg
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???
Ist es nicht so, dass Schalldämpfer grundsätzlich in Kat C eingetragen werden, unabhängig davon auf welchem Langwaffen Typ sie montiert werden?
Meiner steht seit 5 Jahren in Kat.B drin.
Wurde mir damals als universeller von meinem SB empfohlen.
"Schalldämpfer sind den Waffen, für die sie gedacht sind, gleichgestellt."
Gruß-Spitz
 
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Vorsicht!!!

Das mit dem aufsetzen aufs Gewehr auf dem Stand wird dich deinen Schein kosten! Hier aus der aktuellen Belehrung die an meiner Beauftragung nach WaffG und Bescheid nach bayrischem Jagdgesetz steht.
Also wenn ich das hier in meinem Bescheid richtig lese, bist du dann deinen Schein los:




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nach altem Waffengesetz richtig, seit heute eher umgekehrt. Wenn ich jetzt mit Vorsatzgerät, auf der Waffe montiert, in meinem revier in NRW angetroffen werde, könnte man mir unterstellen, dass ich damit jage. Auf dem Schießstand und in meinem Waffenschrank gilt aber das Waffengesetz.
 
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Vorsicht!!!

Das mit dem aufsetzen aufs Gewehr auf dem Stand wird dich deinen Schein kosten! Hier aus der aktuellen Belehrung die an meiner Beauftragung nach WaffG und Bescheid nach bayrischem Jagdgesetz steht.
Also wenn ich das hier in meinem Bescheid richtig lese, bist du dann deinen Schein los:




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Deine Beauftragung hat nichts mit dem waffG zu tun. Selbstverständlich darf nun ein Vorsatzgerät (ohne Licht) auch am Stand aufgesetzt werden.
 
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nach altem Waffengesetz richtig, seit heute eher umgekehrt. Wenn ich jetzt mit Vorsatzgerät, auf der Waffe montiert, in meinem revier in NRW angetroffen werde, könnte man mir unterstellen, dass ich damit jage. Auf dem Schießstand und in meinem Waffenschrank gilt aber das Waffengesetz.
Da ja lediglich Dual Use Geräte erlaubt sind, geht s damit auch ins Revier. Du darfst zur Beobachtung damit zur Jagd fahren.
Auf der Waffe geht natürlich nicht.

Zur Erläuterung.
 
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Korrigier mich: ich muss es nicht bereuen, solange es keine Neuregelung gibt, die mich auf 308 festnagelt -
korrekt?
Es ist nicht als Auflage formuliert. Daher kannst du es auf allen passenden Büchsen verwenden.
Auch die Kat spielt keine Rolle.
Das ist alles Einstufung des Geräts. Nichts weiter.
Nur bleibt das Feld Kaliber bei der eintragung eigentlich frei.

Ich hab auch noch so einen alten Eintrag, aber deswegen diskutiere ich nicht rum. Es ist bedeutungslos. Das wird mit der Angleichung des NWR alles wegfallen. Nur dass sich niemand wundert, dass diese Einträge auch anders aussehen können.
 
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Deine Beauftragung hat nichts mit dem waffG zu tun. Selbstverständlich darf nun ein Vorsatzgerät (ohne Licht) auch am Stand aufgesetzt werden.


Naja, "für jagdliche Zwecke" heißt im Gesetz, ich sehe den Schießstand da nicht drunter fallen, aber da wird's sicher noch Entscheidungen geben.
Aber mal ganz praktisch: Müsste man dann nicht das Licht auf dem Stand ausschalten? Dann stehen alle im Dunkeln ? Wäre das konform mit den Schießstättenrichtlinien ? (muss man ja immer ne bestimmte Beleuchtungszahl haben)....:unsure:
 
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Es wäre eine sehr seltsame Sicht jagdliches Übungsschießen nicht unter jagdliche Zwecke zu subsummieren. Das Einschießen ist ebenfalls ein jagdlicher Zweck. Sonst müsste ein anderer Zweck dahinterstecken (z.B Sportschießen).
Wäre anderes gemeint würde konkret die "Jagdausübung" genannt sein.

Der Rest ist abhängig von der verwendeten Technik. Ich hatte noch nichts, wo ich zum Einschießen abzudunkeln hatte..
 
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