Waffengesetz wurde im Bundesrat abgesegnet

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...
Aber mal ganz praktisch: Müsste man dann nicht das Licht auf dem Stand ausschalten? Dann stehen alle im Dunkeln ? Wäre das konform mit den Schießstättenrichtlinien ? (muss man ja immer ne bestimmte Beleuchtungszahl haben)....:unsure:
(y)
Wunderbar - allein das Thema Nachtsicht- Ziel- Vorsatz- IR- Sonstwas-Optik im neuen Waffengesetz wird diesem Forum den Fortbestand auf Jahre garantieren :D
 
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ElCaracho

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Deine Beauftragung hat nichts mit dem waffG zu tun. Selbstverständlich darf nun ein Vorsatzgerät (ohne Licht) auch am Stand aufgesetzt werden.

Ja dachte ich auch. Es sind ja 2 Wische

1. Der Bescheid nach dem Bayr. Jagdgesetz.
2. Die Beauftragung - und wie du siehst steht da drin nach dem §40 Abs. 2 WaffG.

Also ich blicks da jetzt nicht mehr, das darf dann jemand mit mehr Rechtsverstand beurteilen.
Beauftragung anonym.jpg
 
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Bez. Schalldämpfer gibt es ab sofort auch keine Regulierung mehr über die Anzahl? Ich besitze bereits einen Dämpfer, welcher über eine Genehmigung angeschafft wurde. Darf ich nun einen zweiten Dämpfer im gleichen Kaliber erwerben? Das diese dann wie zwei Langwaffen im Schrank angesehen werden ist mir klar. Danke
 
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Bez. Schalldämpfer gibt es ab sofort auch keine Regulierung mehr über die Anzahl? Ich besitze bereits einen Dämpfer, welcher über eine Genehmigung angeschafft wurde. Darf ich nun einen zweiten Dämpfer im gleichen Kaliber erwerben? Das diese dann wie zwei Langwaffen im Schrank angesehen werden ist mir klar. Danke

Ja, soviele du willst. Es gelten die gleichen Regeln wie für Langwaffen.
 
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Das mit dem Kaliber und dem Schalldämpfer hab ich aber hier im Großraum Stuttgart auch . Naja jetzt is es ja eh alles einfacher
 
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Ja dachte ich auch. Es sind ja 2 Wische

1. Der Bescheid nach dem Bayr. Jagdgesetz.
2. Die Beauftragung - und wie du siehst steht da drin nach dem §40 Abs. 2 WaffG.

Also ich blicks da jetzt nicht mehr, das darf dann jemand mit mehr Rechtsverstand beurteilen.
Anhang anzeigen 105666
Deine Beauftragung ist wohl vor dem Erscheinen des überarbeiteten WaffG erteilt worden?
So wie ich es bis jetzt verstehe, darf sich jetzt jeder mit Jagdschein ein Dual-Use auf das ZF klemmen und damit auf den Schießstand.
Ob du es auch jagdlich nutzen darfst, hängt von deinem LJG ab.
Falls es vom LJG verboten ist, muss man wohl weiterhin den Umweg über die behördliche Beauftragung gehen.
Bitte um Korrektur/Ergänzungen, falls ich was falsch geschrieben habe.
 
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Ich glaube die Beauftragung war nur für die Ausnahme vom WaffG nötig. Da muss der Landrat unterschreiben
Für die Ausnahme vom Jagdgesetz braucht's nur eine Genehmigung, da reicht die Unterschrift der UJB, glaube ich.
 

Fex

Moderator
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Laut Auskunft der Waffenbehörde und der UJB bleibt es in BaWü vorerst bei der Beauftragung.

Aktuell befassen sich die zuständigen Stellen im MLR mit der Auswirkung der Änderung.

Meines Erachtens nach gibt die Änderung her, dass auf die Beauftragung verzichtet werden kann und dass die Nutzung nicht mehr an bestimmte Jäger in bestimmten Revieren gebunden ist.

Das sachliche Verbot wurde in der DVO zum Vollgesetz JWMG ja bereits aufgehoben.
 
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Laut Auskunft der Waffenbehörde und der UJB bleibt es in BaWü vorerst bei der Beauftragung.

Aktuell befassen sich die zuständigen Stellen im MLR mit der Auswirkung der Änderung.

Meines Erachtens nach gibt die Änderung her, dass auf die Beauftragung verzichtet werden kann und dass die Nutzung nicht mehr an bestimmte Jäger in bestimmten Revieren gebunden ist.

Das sachliche Verbot wurde in der DVO zum Vollgesetz JWMG ja bereits aufgehoben.
Sehe ich genauso. Solange es wegen der Infrarotaufheller, respektive deren Montage noch keine Handlungsanweisung durch das BKA gibt, bleibt aber die Beauftragung in BW ( die auch die Infrarotaufhellermontage erlaubt) sinnvoll. Wärmebildvorsatzgeräte dürften seit Gestern ohne Beauftragung zur Schwarzwildbejagung in BW zugelassen sein.
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Der Vollprofi kennt ja nicht mal den Unterschied zwischen Waffenschein und WBK. Eine Lachnummer ist das...
 
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Dieser Vollhorst hat aber leider Einfluss. Es wird spätestens jetzt Zeit, dass alle Verbände endlich aufwachen
 

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