Waffengesetz wurde im Bundesrat abgesegnet

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Nun, "glauben" tue ich gar nix mehr. Und ich "trau" denen nicht mehr übern weg.
Ich kann nur sagen was der Dampfplauderer vom BSSB von sich gegeben hat. Da war auch noch was von unserer Verantwortung wegen Hanau dabei. Schon alleine deshalb hätte man da die Kartoffelknödel vom servierten Schweinsbraten rauf werfen müssen auf das Podium. Was mich hier hin führt:
So dumm kann man doch als Verband eigentlich nicht sein

Wenn das die Verbandsoberen sind, denen ich vertrauen soll. Dann Danke...
Es geht nicht darum, was der DSB am Ende wirklich umsetzt. Aber wenn sowas schon im Raum zur Diskussion steht....


Meinen Spezl hab ich auch geraten er soll such solche Begrenzungsvorgaben schriftlich geben lassen. Dann kann man da rechtlich nach Haken...
 
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Dann hast du mein Beileid für deine Verbandsoberen. Ich hatte das Glück, im Nachbarverein von Walter Wolpert groß zu werden. Ich kenn den Mann persönlich auch aus Zeiten, wo er noch nicht Funktionär war und wir ganze Wochenenden beim Sport verbracht haben. Es fällt mir da halt leichter, zu (einzelnen) Verbandsoberen Vertrauen zu haben.
 
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Danke für Deine Antwort! Allein die Erwähnung von einer, real auf keinster Ebene, existierenden angeblichen Verantwortung irgendeines dt. Jägers oder Sportschützen mit Hanau, ist schon der schlechte Witz an sich! Anstatt das auch nur zu erwähnen, wäre klare Abgrenzung gefordert. Mann wo leben wir denn hier! Kollektivschuld per Anweisung?! Doch ein schlechter Scherz und ohne jegliche Substanz!
 
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Ich sehe da eher VErsagen eines Einzelnen und kann die angebliche Verbandshaltung nirgends finden.
Da muss man bei diesem konkreten Sprecher nachhaken, was er sich da denkt.

Zur Jagd und den Beschränkungen: Nun diese Gedanken kommen nunmal auf. Die SPortschützen haben eins übergebraten bekommen. uns hats nicht gejuckt. Nun rollt der bAll nunmal weiter und natürlich werden die Fragen auch lauter, warum die Jäger nicht?
 
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9 Jul 2019
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Aus meiner Mailbox, betrifft Baden-Württemberg zum Thema Nachtzieltechnik:

Verteiler: Großverteiler

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz hat uns heute den lange erwarteten Erlass zur Verwendung von Nachtzieltechnik
nach Änderung des Waffengesetzes übersandt. Er ist in der Anlage beigefügt.

Wesentlich ist, dass die behördliche Beauftragung und die mit dem Einsatz bisher verbundene Monitoringpflicht entfallen.
Inhaberinnen und Inhaber von Jagdscheinen dürfen Dual-use-Geräte landesweit ausschließlich zum Erlegen von Schwarzwild einsetzen.



...

Dr. Erhard JauchHauptgeschäftsführer

Bereichsleitung Öffentlichkeitsarbeit/Marketing


 
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Das ist -neben der Aufhebung der behördlichen Beauftragung- die Wiederholung dessen was auch im Waffengesetz steht und bekannt ist.
Man stellt auf die neue gesetzliche Vorgabe um.
 
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Nachdem SD und Vor / Nachsatz genügend behandelt wurde, hätte ich mal eine Frage zu den Systemkästen z.B. S202 und S404. Diese waren ja bisher keine Waffenrechtlich relevantes Teil und konnten ohne EWB und WBK Eintrag gehandelt werden. Dies soll ja ab September auch geändert werden. Jetzt habe ich in Egun ein System für S404 gesehen, was bereits mit Hinweis EWB erforderlich, angeboten wird. Ist das vorauseilender Gehorsam oder dürfen diese Systemkästen schon heute nur noch gegen EWB erworben / überlassen werden.

Da ich auch noch ein paar S202 die nur mit der Nr. am lauf auf der WBK eingetragen sind wird es im Herbst eh noch stressig. Dann soll ja Lauf, Verschluss und System nachgetragen werden.
 

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