Waffeninteressierte unter Generalverdacht?

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28 Nov 2014
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....für den legalen Waffenbesitz aber auch egal. Der Täter hätte früh genug aussortiert werden müssen. Anhaltspunkte waren genug da. Wie damals auch in Dumblain/GB.
Das System ist einfach träge. Immer schon. Und dafür müssen kollektiv alle büßen.
Aber momentan haben wir ja andere Sorgen...
Das WaffG war leider das Opfer. Man musste schließlich schnell Handlungswillen darstellen.
Wahlen.
 
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21 Jun 2014
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Optimistisch betrachtet

könnte man es als ersten zarten Versuch bewerten, von einer hysterischen Fixierung auf Waffen, die nicht zielführend im Sinne der Vermeidung von Massenmorden wie jüngst in Hanau ist, wegzukommen und sich dem Tätertypus zuzuwenden, der solche Taten begeht.

In Israel sind die Sicherheitskräfte da deutlich weiter, als bei uns.

Gruß,

Mbogo
Hatten/Haben wir...
Vom frisieren Mofa, Nutzung von Schleichwegen, Tuning bis zur Hollandfahrt...
Nicht racial, aber Zielgruppengerecht.
Jetzt wo es Neubürger trifft ist es "pfui"...
Auf Klassenfahrt in den Osten wurde unser Abteil auch auf links gedreht, AK vor der Nase...weil "deutsch".
Im 2cv zum Markt nach Maastricht- Kontrolle garantiert...
 
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Zu der Hanau-Sache nun (endlich) die Korrektur von offizieller Seite:

"Der Generalbundesanwalt und im Gefolge so gut wie alle Medien und Politiker hatten sich früh festgelegt: Der Attentäter von Hanau habe aus zutiefst rassistischen Motiven gehandelt. Angesichts eines vom Täter hinterlassenen Manifests, das eindeutig auf eine schwere paranoide Schizophrenie verweist, eine groteske Fehlbeurteilung – im Dienste einer möglichst maximalen politischen Instrumentalisierung der Tat. ScieneFiles verweist nun auf ein Stück von tagesschau.de, in dem vorab über den Abschlussbericht des BKA in dieser Sache informiert wird. Dieser komme zu einem „überraschenden Fazit“: Tobias R. „sei kein Anhänger einer rechtsextremistischen Ideologie gewesen“ und er habe „offensichtlich an Paranoia gelitten“.

Quellen

basti
Da haben wir den "Salat". Und was bleibt unterm Strich ??? :
1. Da nirgendwo das Endergebnis öffentlich gemacht wird,bleiben die wahren Gründe für immer verborgen !
2.Die hier zitierte Quelle gilt allgemein als rechtslastig und deswegen von vorneherein als anzuzweifeln !
3. Da der wahre Inhalt des BKA-Berichts der breiten Masse nicht zugänglich ist,bleibt die Ersteinschätzung in Erinnerung und wird automatisch verifiziert.
 
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25 Aug 2006
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Mich würde intressieren was der Verfassungsschutz alles prüfen und gegebenfalls beanstanden kann was die normale Polizeiabfrage nicht kann.Ein rechtliches Vorgehen/Klage/Wiederspruch dagegen gibts ja wohl nicht ,oder?
 
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30 Jul 2019
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Das WaffG war leider das Opfer. Man musste schließlich schnell Handlungswillen darstellen.
Wahlen.
Im Grunde kam dieser wahnhafte Geisteskranke doch genau richtig für diejenigen, die nach immer mehr Verschärfung schreien und eine komplette Entwaffnung der Bevölkerung anstreben.
Daher war auch klar, dass medial und in jeder, wirklich jeder PK, in jeder Nachrichtensendung wochenlang Lügen erzählt wurden.
Ein Wille die im Vorfeld begangenen Fehler und Versäumnisse mehrerer Behörden auszuräumen, bestand nie. Sie wurden noch nicht mal öffentlich angesprochen.
Instrumentalisierung at its best.
Muss man nur guggen von wem, dann weiß man Bescheid.
 

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