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Du meinst mein Ruf als Erfinder des: Waid-Cheerleadings ?
Der auch
Du meinst mein Ruf als Erfinder des: Waid-Cheerleadings ?
Ach was, Beiträge sammeln bringt hier nix, da gib es einen uneinhohlbaren Meister der macht das schon für alle mit
Gibs zu, das sind Prostituierte in Loden, die mit dem Buchenblatt, die Jäger mit aufgeschnalltem Bockgehörn anlocken wollen, die eine große Bürste auf ihrem Pinsel habenDu meinst mein Ruf als Erfinder des: Waid-Cheerleadings ?
Gibs zu, das sind Prostituierte in Loden, die mit dem Buchenblatt, die Jäger mit aufgeschnalltem Bockgehörn anlocken wollen, die eine große Bürste auf ihrem Pinsel haben
Warum denke ich jetzt an den Schuß ins Brötchen
Gibs zu, das sind Prostituierte in Loden, die mit dem Buchenblatt, die Jäger mit aufgeschnalltem Bockgehörn anlocken wollen, die eine große Bürste auf ihrem Pinsel haben
Nach längerem Überlegen könnte ich mir evlt. doch einen Einsatzzweck für Damen auf der STJ (Spezis Testo Jagd) vorstellen.
Die Damen warten während der Jagd unterm Hochsitz in einem Tarnblind und sobald ich (oder Gast) was geschossen bzw. erlegt habe kommen sie aus dem Tarnblind rausgestürmt und:
https://youtu.be/GKg8G9sMWUY?t=19
für die älteren Semester machen die Damen dann diesen deutschen Klassiker:
https://youtu.be/cfeOZXZPfDk?t=1602
Ich denke mit diesem Posting habe ich alle KritikerInnen (m/w/d) zum Schweigen gebracht und meine Weltoffenheit bewiesen Also spart nicht mit Like´s bzw. Gefällt mir
Die Waid-Cheerleader Uniform stelle ich mir wie folgt vor:
Knappes Oberteil in Blaze Orange
und
ein noch knapperes Höschen im kratzigen olivfarbenen Loden.
Ich denke so sind beide Interessensgruppen der Jagd (Konservative Lodenfraktion und fortschrittliche Drückjagdfraktion) wieder verein
D.h. nimm Geld mit und frag am letzten Tag nach. Im schlimmsten Falle sagen sie nein und Du nimmst Dein Geld wieder mit nach Hause.
Lass Dein Geld zuhause. Offiziell darf dort nichts verkauft werden - und es wird auch am Ausgang kontrolliert!
Schusswaffen gehen ganz sicher nicht. Auch nicht drumherum. Die Austellungsstücke sind k.ack.e.§35WaffG
(3) Der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen ist verboten:
1.im Reisegewerbe, ausgenommen in den Fällen des § 55b Abs. 1 der Gewerbeordnung, 2.auf festgesetzten Veranstaltungen im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung (Messen, Ausstellungen, Märkte), ausgenommen die Entgegennahme von Bestellungen auf Messen und Ausstellungen, 3.auf Volksfesten, Schützenfesten, Märkten, Sammlertreffen oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen, ausgenommen das Überlassen der benötigten Schusswaffen oder Munition in einer Schießstätte sowie von Munition, die Teil einer Sammlung (§ 17 Abs. 1) oder für eine solche bestimmt ist.
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Für die Aussteller ist die IWA natürlich Stress und
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