Waffenkontrolle im Rhein Sieg Kreis

Registriert
17 Feb 2015
Beiträge
2.123
Wenn ich mich richtig erinnere kann das auch nach Anzahl der kontrollierten Waffen berechnet werden. Meine mich erinnern zu können, dass das auch Stuttgart war und insbesondere bei Sammlern zu sehr hohen Beträgen geführt hat. Gab sogar ne Klage, die der Sammler wohl verloren hatte. Das Vorgehen der Behörde wurde bestätigt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 11915

Guest
@Wandersmann #26

Ja ich war auch erstaunt bei meiner ersten Kontrolle kostete es nichts, die zweite vor 3 Jahren hier war das ganze an die Anzahl der Waffen verknüpft, wenn ich mich noch richtig errinere waren das 5,00 € pro Waffe und Wechsellauf ,also noch im Rahmen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
20 Jun 2018
Beiträge
14
Wenn ich mich richtig erinnere kann das auch nach Anzahl der kontrollierten Waffen berechnet werden. Meine mich erinnern zu können, dass das auch Stuttgart war und insbesondere bei Sammlern zu sehr hohen Beträgen geführt hat. Gab sogar ne Klage, die der Sammler wohl verloren hatte. Das Vorgehen der Behörde wurde bestätigt.
Bei den Preisen sehe ich schon den @Hohlweglauerer vor mir, wie er der Behörde ein paar Monatsgehälter überweist:cool:
 
Registriert
13 Aug 2006
Beiträge
2.965
Frechheit...wenn diese slowmover pro Waffe bezahlt werden müssen...das ist doch Schikane. Einmalpauschale ist schon fraglich.... Eine Leistung bezahlen die man nicht bestellt hat ist ja schon eine Sache für sich...
 
Registriert
10 Jun 2009
Beiträge
1.743
Man solle sich darauf einstellen das ab sofort Kontrollen der Waffenaufbewahrung anstehen können.
Diese erfolgen ohne Vorankündigung.

Mich würde mal interessieren, bei wie vielen Leuten die damit wirklich Erfolg haben.

Tagsüber bin ich meistens nicht zu Hause, zur Zeit vielleicht auch noch im Homeoffice. Aber auch da bin ich ja beschäftigt und würde auf unangemeldetes Klingeln in der Regel nicht reagieren, meistens sind das ja Leute die etwas verkaufen oder Spenden sammeln wollen.

Ist das bei so vielen Leuten wirklich anders?
 
Registriert
6 Dez 2012
Beiträge
177
Fakt ist: In diesem Themenumfeld ist behördlicherseits alles denkbar. Von der schriftlich vorher angekündigten Kontrolle mit der Möglichkeit, bei Unpässlichkeit einen neuen Termin telefonisch zu vereinbaren bis hin zu generell unangekündigten Besuchen auch in den Abendstunden.

Bei den Gebühren gibt es ein weites Spektrum, da keine einheitliche und verbindliche Regelung existiert. Hier kocht jede(r) sein eigenes Süppchen und verbrämt im ungünstigen Fall das auch noch als notwendige Maßnahme zur Deckung von Kosten im Zusammmenhang mit der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung.

Die Durchführung der Kontrollen läuft ebenfalls sehr unterschiedlich ab, so daß man keine strukturierten Abläufe beschreiben kann. Je nach Intention der Kontrolleure muß jede Waffe einzeln aus dem Schrank geholt und die Nummer vorgezeigt werden. Andere sind -nach vorheriger Absprache, die bei einerm angekündigten Besuch ja möglich ist und wenn man über geeignete Räumlichkeiten verfügt- dazu bereit, daß man alle Waffen aus dem Schrank holt und mit geöffnetem Verschluß oder gebrochen auf Tischen so präsentiert, daß eine zügige Kontrolle stattfinden kann.

Ändert sich im Amt die Leitung oder der zuständige Sachbearbeiter kann wieder alles ganz anders sein.
 
Registriert
21 Feb 2006
Beiträge
5.575
Wenn ich mich richtig erinnere kann das auch nach Anzahl der kontrollierten Waffen berechnet werden. Meine mich erinnern zu können, dass das auch Stuttgart war und insbesondere bei Sammlern zu sehr hohen Beträgen geführt hat. Gab sogar ne Klage, die der Sammler wohl verloren hatte. Das Vorgehen der Behörde wurde bestätigt.
Ist nicht ganz korrekt, das Vorgehen wurde bestätigt, aber die Höhe der Gebühr bemängelt, die Behörde musste neu entscheiden, was zu einer geringeren Gebühr führte.
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
7.540
Kleiner Ausflug ins Verwaltungsrecht:

"muß"/"ist"-Vorschrift: die Behörde ist gebunden, die Entscheidung ist vorgegeben; Ausnahmen sehr schwer durchzusetzen; Beispiel: "zu bestrafen ist...", "die Erlaubnis ist zu entziehen, wenn..." - eigentlich kein Ermessensspielraum vorhanden

"soll"-Vorschrift: soll ist wie kann, aber dichter am "muß", "soll" öffnet mehr Möglichkeiten für Ausnahmen, aber im Regelfall ist die Verwaltung gebunden, sehr wenig Ermessensspielraum

"kann"-Vorschrift: nach pflichtgemäßem Ermessen kann die Behörde mal so und mal so entscheiden, gleiche Sachverhalte sind aber gleich zu behandeln (Selbstbindung der Verwaltung), unterschiedliche Sachverhalte sollen, können und dürfen unterschiedlich behandelt werden

Was bedeutet das nun für die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz:

"Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse, es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden."

Blöderweise haben die Verwaltungsvorschriften nach außen keinen bindenden Charakter, soll heißen, ich kann mich nicht darauf berufen, was drin steht und habe keinen direkten Anspruch auf Umsetzung. Es sind "Hilfen" für die Verwaltung. Ein weiteres Beispiel waren früher die Regelungen zum Wehrpflichtgesetz, in denen weitere Ausnahmen definiert waren, aber einen Anspruch durchsetzen konnte z.B. der Familienvater nicht, da Elternschaft nicht im Wehrpflichtgesetz als eine der wenigen "harten" Ausnahmen genannt war. Dennoch wurden zuletzt Väter nicht mehr eingezogen.

Aus meiner Sicht als Beamter ist es dennoch nicht richtig, bei Vorhandensein einer solchen "SOLL"-Regelung, wenn auch nur intern, den Regelfall genau andersherum zu definieren. Derzeit ist es ja so, dass in der Regel gerade doch Gebühren erhoben werden und wenn man das so liest, alles von Null bis ganz schön viel dabei ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Wenn ich mich richtig erinnere kann das auch nach Anzahl der kontrollierten Waffen berechnet werden. Meine mich erinnern zu können, dass das auch Stuttgart war und insbesondere bei Sammlern zu sehr hohen Beträgen geführt hat. Gab sogar ne Klage, die der Sammler wohl verloren hatte. Das Vorgehen der Behörde wurde bestätigt.

Es gab mehrere Klagen die mal von den LWB gewonnen (Gebührenhöhe) und mal verloren wurden (gegen Gebühren).

In einigen Gegenden ist die Gebühr am Aufwand gebunden, bei erfolgloser Kontrolle (alles paletti) - ohne Gebühr, bei Beanstandungen und Wiederholung - mit Gebühr.

"soll"-Vorschrift: soll ist wie kann, aber dichter am "muß", "soll" öffnet mehr Möglichkeiten für Ausnahmen, aber im Regelfall ist die Verwaltung gebunden, sehr wenig Ermessensspielraum

Ihr Ermessen muß eine Behörde auch bei eingeschränktem Spielraum darlegen.


CdB
 
Registriert
7 Jul 2008
Beiträge
5.211
Bei mir, Oberbayern, waren sie vor fünf, sechs Jahren mal.
Der Kontrollettie ein pensionierter Polizist und gekostet hat es nix.

Bausaujäger
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
7.540
Wieso sollte ich die Verpackung aufbewahren? Wo steht das?
Ein Mißverständnis...ich meinte damit, die Munition in einem Magazin ist in einer "anderen" Umverpackung, es gibt keine Regeln dazu, ausser der Trennung Waffe/Magazin/Munition, abhängig von der Klasse des Tresors. Bei mir liegen auch Einzelmumpeln oder "Best-of-Schrot" im Mun-Schrank.
Ansonsten heben die meisten wohl die Pappschachteln auf, damit die Mun nicht rumkullert und man, auf einen Blick, sieht, was es ist. Zumindest bei mir mit mehr als einer Langwaffe ist das nicht unwichtig.
 
Zuletzt bearbeitet:

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
117
Zurzeit aktive Gäste
646
Besucher gesamt
763
Oben