Genau !Somit unterliegt die Dienstwaffe eines Polizeibeamten doch dann auch nicht den Aufbewahrungsvorschriften, wie sie uns Jägern oder den Sportschützen auferlegt worden sind.
Und aus welchem Teil des §55 liest Du das bitte schön?Womit auch die Anfangsfrage - Waffenaufbewahrung für Dritte - mit einem ganz deutlichen NEIN beantwortet werden kann!
Gruß der olle pudlich
Soweit sind sie in der Ausbildung heute noch nicht, kommt erst im 3. LehrjahrDie Bundespolizei hat mit Sicherheit eine Dienstvorschrift, die die Lagerung von Schusswaffen regelt. Vielleicht bringt ein Blick dorthinein Dich weiter?
Finde ich nicht überraschend. Zugriff auf fremder Leute Waffen ist nicht per se verboten. Gemeinsame Aufbewahrung ist erlaubt und unbedenklich, wenn jeder Berechtigte auch theoretisch die Waffenkategorie des anderen besitzen dürfte. Als Jäger = Kurzwaffen erlaubt. Daher fremde Kurzwaffe im Schrank = kein Problem. Dass der Vater die fremde Waffe nicht nutzen darf, da die Polizei das natürlich nicht gestattet, stellt die Unbedenklichkeit der reinen Aufbewahrung nicht in Frage. Man könnte eher das gegenteilige Fass aufmachen: Dürfen die Jungpolizisten Zugriff auf die Waffen des Vaters haben, wenn sie selber keine waffenrechtliche Erlaubnis dafür haben?Die Söhne meines Jagdkollegen sind beide bei der Polizei, der eine davon noch in Ausbildung.
Beide dürfen Ihre Dienstwaffe im Waffenschrank des Vaters lagern. Ich war ehrlich gesagt mehr als überrascht, damit hat der Vater (Jäger u. Sportschütze) ja Zugriff auf eine Behördenwaffe?!
Wurde aber vom Dienstherrn freigegen, Land BaWü.
Die Jungs sind beide dort gemeldet, also Erstwohnsitz.
Gute Frage: Wird der deutsche Polizist z.B. auch am Drilling ausgebildet ?Dürfen die Jungpolizisten Zugriff auf die Waffen des Vaters haben, wenn sie selber keine waffenrechtliche Erlaubnis dafür haben?
Die wird er im Regelfall nicht zuhause lagern dürfenSolang der Polizist dem Jäger keine vollautomatische MP5 in den Schrank legt....