Waffenlagerung für Dritten (Dienstwaffe)

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@Meopta hätte ja auch einfach mal nett sein können und dem lieben Freund und Helfer in Spee den leer geräumten Tresor inkl Schlüssel zur Verfügung stellen können…🤷‍♂️
 
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Somit unterliegt die Dienstwaffe eines Polizeibeamten doch dann auch nicht den Aufbewahrungsvorschriften, wie sie uns Jägern oder den Sportschützen auferlegt worden sind.
Genau !

Partner und Kinder von Polizeibeamten sind in der Regel besser erzogen als die von Jägern und Sportschützen. Daher geht die Gefahr des Missbrauchs gegen Null wenn die Waffe für sie zugänglich ist.
 
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Vielleicht nochmal ganz kurz :

Da gemäß § 55 WaffG die Polizeien von den Bestimmungen des Waffengesetzes ausgenommen sind obliegt es dem Dienstherrn, also Bundesinnenminister bzw. den Innenministern der einzelnen Bundesländern und den Stadtstaaten (wie Berlin, Hamburg und Bremen) dazu dienstliche Regelungen zu treffen.
Und - hier spreche ich nur für die Bundespolizei - das heißt die Aufbewahrung einer Dienstwaffe außerhalb des Dienstes ist zuallererst an die Tragegenehmigung (vergleichbar Waffenschein) und an eine sichere Verwahrung wie sie im Waffengesetz vorgeschrieben ist (Waffenschrank mit dem entsprechenden Widerstandsgrad) gebunden.

So vielleicht für die Querleser hier etwas verständlicher.



Gruß der olle pudlich
 
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Vor einizger Zeit hatte ich auch privat Besuch von einem Polizist aus Hamburg, der in Uniform samt Waffe angereist war (darf so kostenlos Bahn fahren).

Er hatte seine Dienstwaffe bei der Bundespolizei bei uns am Hauptbahnhof übers Wochenende abgegeben, und sie vor der Rückfahrt dort wieder abgeholt.

Die Frage, ob ich sie bei mir in den Schrank legen könnte, hat sich nie gestellt. Polizeidienststellen gibts überall - soll sich dort Hilfe suchen.
 
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Die Söhne meines Jagdkollegen sind beide bei der Polizei, der eine davon noch in Ausbildung.

Beide dürfen Ihre Dienstwaffe im Waffenschrank des Vaters lagern. Ich war ehrlich gesagt mehr als überrascht, damit hat der Vater (Jäger u. Sportschütze) ja Zugriff auf eine Behördenwaffe?!

Wurde aber vom Dienstherrn freigegen, Land BaWü.
Die Jungs sind beide dort gemeldet, also Erstwohnsitz.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Die Söhne meines Jagdkollegen sind beide bei der Polizei, der eine davon noch in Ausbildung.

Beide dürfen Ihre Dienstwaffe im Waffenschrank des Vaters lagern. Ich war ehrlich gesagt mehr als überrascht, damit hat der Vater (Jäger u. Sportschütze) ja Zugriff auf eine Behördenwaffe?!

Wurde aber vom Dienstherrn freigegen, Land BaWü.
Die Jungs sind beide dort gemeldet, also Erstwohnsitz.
Finde ich nicht überraschend. Zugriff auf fremder Leute Waffen ist nicht per se verboten. Gemeinsame Aufbewahrung ist erlaubt und unbedenklich, wenn jeder Berechtigte auch theoretisch die Waffenkategorie des anderen besitzen dürfte. Als Jäger = Kurzwaffen erlaubt. Daher fremde Kurzwaffe im Schrank = kein Problem. Dass der Vater die fremde Waffe nicht nutzen darf, da die Polizei das natürlich nicht gestattet, stellt die Unbedenklichkeit der reinen Aufbewahrung nicht in Frage. Man könnte eher das gegenteilige Fass aufmachen: Dürfen die Jungpolizisten Zugriff auf die Waffen des Vaters haben, wenn sie selber keine waffenrechtliche Erlaubnis dafür haben?
 
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Dürfen die Jungpolizisten Zugriff auf die Waffen des Vaters haben, wenn sie selber keine waffenrechtliche Erlaubnis dafür haben?
Gute Frage: Wird der deutsche Polizist z.B. auch am Drilling ausgebildet ?

Also jagdtaugliche Langwaffen sind heute schon im Programm und auch in der Wache, was ich in Bayern hörte. Stimmt das und ist es Bundesweit so?

Im Fall BW herrscht scheinbar das Vertrauen dass ihr Polizist keine Dummheiten mit des Jägers Spielzeugen macht. In meinen Augen gerechtfertigt, aber wen interessiert schon meine Meinung!
 

BAL

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In Sachen "Aufbewahrung der MP5" seid ihr nicht auf dem Laufenden.
Die Waffe ist auf dem Dach des Einsatzfahrzeuges zu lagern. Zumindest in Sachsen wird das so gehandhabt ;)
 

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