2. Den Mitbenutzer in der WBK eintragen lassen.
In welcher Spalte wird das ind der WBK eingetragen?
Das wäre für mich evtl. auch eine gute Lösung.
2. Den Mitbenutzer in der WBK eintragen lassen.
Rückseite?
Wenn du ihn bislang auch (mit) genutzt hast, ja!Ok, da ist Platz für amtliche Eintragungen...
Ob ich mit dem Eintrag auch den "alten" B-Schrank meines alten Herrn über seinen Tod hinaus weiter nutzen kann?