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- 11 Apr 2006
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Hallo, einige Fragen zur Klärung an die Experten bitte:
Mein holdes Weib macht gerade die Vorbereitung zur Jägerprüfung auf Kreisebene bei einem Jagdverein.
Nun sorgen einige Aussagen des Waffenrechts- Lehrenden für einige Verwirrungen im Kurs:
1. Wenn meine Frau die Jägerprüfung bestanden hat und einen Jagdschein erteilt bekommt und ich habe einen Waffenschrank B in dem auch 2 auf mich eingetragene Kurzwaffen gelagert sind, darf sie Zugang zu diesem Schrank haben?
2. Das Ausleihen von Waffen bezog sich in früheren Jahren nur so habe ich es gelernt auf Langwaffen. Kurzwaffen durften nicht verliehen werden. Unter welchen Voraussetzungen kann ich meiner Frau die Kurzwaffe ausleihen?
3. Unter welchen Voraussetzungen ist die erteilung für eine GEMEINSAME WBK möglich bzw. sinnvoll?
Fragen über Fragen... :what:
Kann mir jemand sagen, was z.B. im Bezug auf Waffenrecht (Bundesland Hessen) im letzten Jagr (Prüfung 2014) bei der schriftlichen bzw. Mündlichen Prüfung alles gefragt wurde ??
wmh
Jäger
Mein holdes Weib macht gerade die Vorbereitung zur Jägerprüfung auf Kreisebene bei einem Jagdverein.
Nun sorgen einige Aussagen des Waffenrechts- Lehrenden für einige Verwirrungen im Kurs:
1. Wenn meine Frau die Jägerprüfung bestanden hat und einen Jagdschein erteilt bekommt und ich habe einen Waffenschrank B in dem auch 2 auf mich eingetragene Kurzwaffen gelagert sind, darf sie Zugang zu diesem Schrank haben?
2. Das Ausleihen von Waffen bezog sich in früheren Jahren nur so habe ich es gelernt auf Langwaffen. Kurzwaffen durften nicht verliehen werden. Unter welchen Voraussetzungen kann ich meiner Frau die Kurzwaffe ausleihen?
3. Unter welchen Voraussetzungen ist die erteilung für eine GEMEINSAME WBK möglich bzw. sinnvoll?
Fragen über Fragen... :what:
Kann mir jemand sagen, was z.B. im Bezug auf Waffenrecht (Bundesland Hessen) im letzten Jagr (Prüfung 2014) bei der schriftlichen bzw. Mündlichen Prüfung alles gefragt wurde ??
wmh
Jäger