Waffenrecht

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Moin - wir sollten als Jäger nicht über jedes Stöckchen springen. Legalwaffen sind in Deutschland nicht deliktrelevant. Irgendwelche extrem gelagerten Änderungswünsche werden daher schon am Grundsatz der Verhältnismässigkeit scheitern.
 

BAL

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Moin - wir sollten als Jäger nicht über jedes Stöckchen springen. Legalwaffen sind in Deutschland nicht deliktrelevant. Irgendwelche extrem gelagerten Änderungswünsche werden daher schon am Grundsatz der Verhältnismässigkeit scheitern.

Glaubst Du wirklich was Du da geschrieben hast?
Ich erinnere gern an unsere Justizministerin die das Waffenrecht wegen eines Mordes, begangen mit einer illegalen Waffe, verschärfen will.
 
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Moin - wir sollten als Jäger nicht über jedes Stöckchen springen. Legalwaffen sind in Deutschland nicht deliktrelevant. Irgendwelche extrem gelagerten Änderungswünsche werden daher schon am Grundsatz der Verhältnismässigkeit scheitern.
Das wäre der wünschenswert.
Leider sind Fakten weniger verwertbar als populistische Bedürfnisse zu befriedigen.
 
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Also wenn, dann bitte Mitglieder von Parteien die als Prüffälle gelten auch entsprechend abweisen. Dann hätte ich da auch Spaß dran und im Forum wäre es sehr schnell, sehr viel ruhiger :cool:
Ich weiß, hast du auch nicht verstanden: Die Partei AfD ist kein Prüffall des Verfassungsschutzes.
Verschiedene "Linke" und "Grüne" Mitglieder werden aber schon länger wegen (vermuteter ) Verfassungsfeindlichkeit vom Verfassungsschutz beobachtet.
Manche SPD Mitglieder stehen auf der Kippe. Teile der Partei gelten als linksextremistisch bis zu linksradikal (verfassungsfeindlich).
Nicht das es da eng für einige wird, die das garnicht richtig mitbekommen haben.
 
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dürfen denn nach deinem dafürhalten Menschen die sich in ihrem Leben nix haben zu schulden kommen lassen Waffen haben?? oder willst du das abhängig von der Politischen Gesinnung machen wer darf und wehr nicht
Ich schrieb ja, dass es schwierig ist, eine absolute Grenze zu ziehen. Gedanken sind frei. Handlungen sind überprüfbar. Leute z.B., die als Nazireisende Griechenland besucht haben, und das solange verschwiegen haben, bis es nicht mehr zu vertauschen war, die halte ich für waffenrechtlich unzuverlässig. Ebenso wie den Linksradikalen aus der Hafenstraße. Was sich die Beiden illegal beschaffen, darauf hat niemand Einfluss. Für den legalen Waffenerwerb erwarte ich von meinem Staat, dass er unzuverlässigen Personen Waffen verwehrt. Nicht mehr und nicht weniger.
 
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Wenns nach dem Oberförster ginge, müssten alle ihre Waffen abgeben, die sich nicht ausreichend für seine Naturverjüngung ins Zeug legen.

Vermutlich kommt das auch bald so, das Bedürnis muss nur noch präzisiert werden. 2x im Jahr etwas schießen aber 363 Tage Waffen besitzen ist völlig unnötig und ein gesellschaftliches Risiko. Dann wird man einen Muttizettel vom OVS brauchen, in dem er bestätigt, daß XX fleissig und unbescholten Rehe cullt.

"Und halt dich ran mein Lieber, du bist im Rückstand... sonst reicht das im nächsten Monat nicht für die Bestätigung. "
Hast Du an Tollkirschen genascht? Oder woher kommen Deine Verbotsfantasien?
 
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Leider ist genau das eben das zentrale Problem! Wer entscheidet denn, ab wann jemand ein "Extremist" ist?
Muss man z.B. ausdrücklich ÖJV-Mitglied sein oder reicht es einfach, deren extremistisches Gedankengut zu verbreiten? Kann das der DJV entscheiden oder bedarf es dazu die ausdrückliche Zustimmung aller Gremien der LJVs?
Wer das entscheidet? Zum Glück weder ÖJV noch DJV.
Ich habe noch nichts darüber gehört, woran Frau Lambrecht das festmachen will. Verfassungsschutzbericht vielleicht. Gegen einen ablehnenden Bescheid gibts Rechtsmittel, also keine Willkür eines Verfassungsschutzbeamten.
 
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Ich schrieb ja, dass es schwierig ist, eine absolute Grenze zu ziehen. Gedanken sind frei. Handlungen sind überprüfbar. Leute z.B., die als Nazireisende Griechenland besucht haben, und das solange verschwiegen haben, bis es nicht mehr zu vertauschen war, die halte ich für waffenrechtlich unzuverlässig. Ebenso wie den Linksradikalen aus der Hafenstraße. Was sich die Beiden illegal beschaffen, darauf hat niemand Einfluss. Für den legalen Waffenerwerb erwarte ich von meinem Staat, dass er unzuverlässigen Personen Waffen verwehrt. Nicht mehr und nicht weniger.

Ich halte alle, die durch den inflationären und ungerechtfertigten Gebrauch des Wortes "Nazi" die unmenschlichen Verbrechen der Nationalsozialisten unerträglich verharmlosen, für waffenrechtlich unzuverlässig.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Ich schrieb ja, dass es schwierig ist, eine absolute Grenze zu ziehen. Gedanken sind frei. Handlungen sind überprüfbar. Leute z.B., die als Nazireisende Griechenland besucht haben, und das solange verschwiegen haben, bis es nicht mehr zu vertauschen war, die halte ich für waffenrechtlich unzuverlässig. Ebenso wie den Linksradikalen aus der Hafenstraße. Was sich die Beiden illegal beschaffen, darauf hat niemand Einfluss. Für den legalen Waffenerwerb erwarte ich von meinem Staat, dass er unzuverlässigen Personen Waffen verwehrt. Nicht mehr und nicht weniger.
Ich verstehe nicht was du hier sagen willst? Genau das tut der Staat seit Jahrzehnten zuverlässig es gibt klare Regeln wer gegen Recht und Gesetz verstörst darf schon heute keine Waffen besitzen. Ich hab das Gefühl du möchtest durch die Blume sagen Menschen die deinen Politischen Überzeugungen nicht mittragen dürfen keine Waffen haben.
Ist Herr Kalbitz Vorbestraft gibt es Rechtlich irgend einen Grund außer seiner Politischen Gesinnung im der Erwerb zu versagen.
Du magst ihn nicht ich mag ihn auch nicht Aber das kann ja kein Grund sein ihm den Waffenbesitz oder seinen Kinder die Bildung zu versagen das währe doch der Nächste schritt.
Wenn Herr Kalbitz gegen Recht und Gesetz verstößt wird er zur Verantwortung gezogen und wird sich dafür verantworten müssen.
 
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Es war in Regimen schon immer üblich das Volk zu entwaffnen. Dort durften und dürfen nur die politischen Eliten Waffen besitzen.

Extremisten, Pseudoextremisten oder gleichgestellte werden kaum den Aufwand betreiben sich auf legalem Wege ihre Knallstöcke zu beschaffen. Wurde ja auch hier im Faden bereits mehrfach angesprochen.
Der Personenkreis kauft dann bei Igor hinter dem Bahnhof oder bei Mustafa neben der Shisha-Bar. Alles nur eine Frage der Geldbörsendicke.
Mir persönlich ist es lieber, angesprochenen Personenkreis als LWB zu (er)kennen und überwachen zu können, als IWBs in einer anonymen Gesellschaft ohne jegliche Gängelungen des Amtes und irgendwelcher Aufbewahrungskontrollen oder schwebenden Damoklesschwertern über dem Haupt.
Die LWBs wissen schon wie sie sich benehmen müssen, ansonsten sind sie ganz schnell ex LWBs.
Es ist Landauf und Landab bekannt, dass seitens der LWBs keine Gefahr droht.
Trotzdem wird bei jeder sich bietenden Gelegenheit versucht, diesen Personenkreis am Nasenring durch die Manege zu führen und dem pawlow´schen Reflex folgend, wieder schärfere Waffengesetze zu fordern.

Sollte einmal etwas passieren würde ich das unter Restrisiko subsummieren, wie in jeder anderen Lebenssituation auch. Absolute Sicherheit gibt es nicht, auch nicht in einer Vollkaskogesellschaft.

Ich gehe davon aus, dass wir in einer Dekade über ein totales Waffenverbot für Privatpersonen sprechen werden. Spätestens dann, wenn die grasfarbene Partei die einfache Mehrheit im BT besitzt und dann allen Bürgern ihre wahre hässliche Fratze offenbart.

WH
Frank
Wenn die grasfarbene Partei die einfache Mehrheit im Bundestag hat, dann werden wir ein Abwandern der Wirtschaft sehen, ein Abwandern des Kapitals und ein Einwandern von zahlreichen "hochqualifizierten Fachkräften", mit deren Hilfe Deutschland alles in nullkommanix wieder kompensiert. Aber Spass beiseite. Das ist das Todesurteil für dieses Land, Ich frage mich immer öfter wo die eigentlich ihre Stimmen herbekommen. Ich kenne hier weit und breit keinen Menschen der die wählt. Nachdem 2017 eine göttinger Studentengruppe Wahlbetrug zum Nachteil der AFD nachweisen konnten, halte ich in diesem Land alles für möglich.
 
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Wer das entscheidet? Zum Glück weder ÖJV noch DJV.
Ich habe noch nichts darüber gehört, woran Frau Lambrecht das festmachen will. Verfassungsschutzbericht vielleicht. Gegen einen ablehnenden Bescheid gibts Rechtsmittel, also keine Willkür eines Verfassungsschutzbeamten

Je schlechter das Gesetz, desto mehr Möglichkeiten gibt es, Willkür auszuüben; für wen auch immer (um den Verfassungsschutz würde ich mir da übrigens wesentlich weniger Sorgen machen, als über den vorauseilenden Gehorsam kleingeistiger Verwaltungsmafiosi auf den untern Ämtern).

Und DAS droht, eine sehr schlechte Gesetzesänderung zu werden...
 

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