Waffenrechtliche Vorschriften in Ösiland ???

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https://web.de/magazine/panorama/fu...l-getoeteter-freund-eishockeyspieler-34077472


Zitat aus dem Artikel:

Daraufhin sei der mutmaßliche Täter nach Hause gegangen und habe eine Schusswaffe geholt, wie Pupp bereits am Sonntag erklärt hatte. Der Bruder des mutmaßlichen Täters, dem offenbar die Tatwaffe gehört, konnte bislang nicht erreicht werden. Er befindet sich laut Pupp derzeit in Fernost.


Wie sieht das mit den Aufbewahrungsvorschriften in Ö aus ??
 
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Ich lese aus dem Artikel leider nicht heraus um was für eine Waffe es sich gehandelt hat.
Prinzipiell ist sie vor zugriff unbefugter zu schützen. Wenn sich zwei Brüder einen Waffenschrank teilen(was auch bei Ehepartnern etc. Möglich ist, wenn beide die gleiche Kat. Waffen besitzen dürfen - Beispiel: beide dürfen ohne Waffenrechtlicher Urkunde freien Kat. C Waffen besitzen, da einwandfreier Leumund/Staatsbürger/alt genug usw.. es stehen zwei Repetierbüchsen und zwei Flinten im Schrank, kein Problem - Beispiel 2: Frau hat auch eine Waffenbesitzkarte, darf somit eine Waffe Kat. B(in dem Beispiel jetzt KW besitzen), Ehemann jedoch nicht: müsste die KW extra versperrt sein ohne das der Ehepartner zugriff darauf hat.

Solange er Zugrif darauf haben DARF, ist alles gut*, wenn er das jedoch nicht haben dürfte hat der Bruder, wenn auch derzeit im Ausland, ziemlich sicher ein Problem.


*: davon abgesehen das die ganze Situation nicht gut ist.
 
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Kat C - Waffen müssen vor direktem Zugriff geschützt werden. Dabei reicht es wenn die Haustüre abgesperrt ist und im Haus bzw. Wohnung niemand unter 18 (bzw. unter 16 ohne Jagdkarte) wohnt. Kat B darf niemand ohne Waffenbesitzkarte oder Waffenschein direkten Zugang haben.
 
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Soweit ich gelesen hatte stand geschrieben, dass die Waffe vorschriftsmäßig verwahrt war.
 
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Dann dürfte er nur dann Zugriff darauf haben wenn er ebenfalls eine WBK hat, und die Verwahrung gemeinsam erfolgt/gemeinsamer Hauptwohnsitz. Sonst wäre die Aufbewahrung ja nicht rechtskonform...sobald er unberechtigt Zugriff darauf erhält ebenso nicht.
 
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https://mobil.krone.at/2045823
Also wenn so eine Aktion nur ein 14 tägiges Waffenverbot nach sich zieht ist das wohl wieder der Promibonus der wirkt. Ich kenne einen der ordentlich gefi... wurde weil er das Ding im Gewehrsack am Rücksitz hatte und nur kurz beim Bankomat war
 
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Gelöschtes Mitglied 23774

Guest
In Wahrheit gar nichts außer alt genug zu sein. Aufbewahrungsvorschriften müssen aber dennoch eingehalten werden Und eine Kanone wenn auch in Tasche, aber als solche erkennbar, sichtbar am Flughafenparkplatz bei offenen Fenster vergessen? Sorry aber das wird mit Sicherheit die Entziehung der Waffenrechtlichen Zuverlässig nach sich ziehen, zumindest bei Otto normaljäger. Aber auch hier wird man sehen das alle gleich behandelt werden und manche halt gleicher......
 
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Was benötigt ein Österreicher denn, um eine Kategorie C Waffe zu erwerben.
über 18 muss er sein (falls er keinen Jagdschein hat den man bei uns mit 16 machen kann), kein Waffenverbot darf vorliegen und wenn er keinen Jagdschein hat muss er nach der Bestellung 2 Tage warten (nennt sich Abkühlphase). sonst braucht man nix.
 
G

Gelöschtes Mitglied 23774

Guest
Nach neuesten Erkenntnissen schreiben einige Medien das das Ding geladen auch noch war!!
 
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Abwarten. Derzeit ist eher die Rede von lebenslangem Waffenverbot (und damit natürlich verbundenem Verlust der Jagdkarte).

Vll. kann er dann mit'm Zakrajsek einen Debattierclub aufmachen...
 

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