Waffenrechts Falle, Wechsel Lauf/System

Wheelgunner_45ACP

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Wohn ja im Münchner Speckgürtel und hab durchaus Schützen und Jäger im Bekanntenkreis, die unter die Zuständigkeit des KVR fallen. Und selbst da sehe ich bei vergleichbaren Sachverhalt und gleichem SB nicht immer eine konstante Linie . . .
 
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Wheelgunner_45ACP

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Hatte gerade dasselbe Thema mit meiner Sachbearbeiterin. R8 mit zwei Läufen und zwei Schäften inkl. System ohne Nummer, ein Verschluss. Folgende Aussage habe ich dazu von Ihr erhalten:
Die R8 wird als Waffe mit der Verschlussnummer im NWR eingetragen. Die zwei Läufe als Austauschläufe einzeln. Die Schäfte inkl. Systemen ohne Nummern bleiben wie sie sind und werden nicht eingetragen. Bestandsschutz. Es muss also nichts eingetragen werden, was bisher nicht eingetragen war. Es muss auch niemand nachträglich Nummern an Systeme anbringen lassen. Zumindest bei meiner Behörde ;-)
Das stimmt leider so nicht. Dadurch dass die Läufe im Schaft befestigt werden, wird der Schaft als Gehäuse bezeichnet und ist seit dem 01.09 erwerbspflichtig. Die Eintragung kann auch ohne Nummer erfolgen. Eine Nachmeldung hat bis zum 01.09.2021 zu erfolgen
 
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DIe Fachliche Leitstelle hat zu alldem extra Handlunsghilfen bereitgestellt. Eine Anfrage kostet den SB nicht viel Zeit und er bekommt seine Lösung.
Ganz ohne eigenes Denken.
Das muss einem doch eigentlich gut gefallen. Verantwortung abgeschiben und ein praktikables ergebnis in der Hand.
 
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Wie werden die Schäfte dann eingetragen? Als "Gehäuse ohne Nummer" o. Ä.?
Wie sind diese dann identifizierbar bei Kontrolle oder Verkauf? Macht in meinem Verständnis alles nur Sinn wenn eindeutig identifizierbar, sprich Nummer vorhanden.
 
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So wie es bereits beschrieben ist. Es gibt Altbestand und der wird anders behandelt als Gegnwärtiges und Zukünftiges.

Wobei man hier nochmal deutlich in "Schaft" und "System" (Gehäuse) unterscheiden muss.
Ein leerer Schaft ist auch künftig nichts weiter, als ein leerer Schaft-also ein Stück Holz oder Kuststof oder Metall oder sonstwas.
 
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Man könnte sich wohl auch ein Nummer geben lassen ( wie beim Import von Schalldämpfern ohne Nummern) und dies dann am Schaft anbringen.
 
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Ihr habt recht, ich hatte es falsch in Erinnerung – Asche auf mein Haupt. Hab grad mit meiner SB telefoniert. "Gehäuse ohne Nummer" ist zwei Mal im NWR hinterlegt. In der WBK stehen sie nicht.
 
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Vielleicht wird das BKA seinen aus 02/20 stammenden Leitfaden ja noch klarstellend bezogen auf R8&Co. ergänzen. Dann wird vielleicht auch das KVR überzeugt.....aber nur vielleicht
 
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Ich habe nach dem 01.09.2020 einen R8 Ultimate Schaft komplett gekauft. Der Schaft hat vom Werk aus eine Nummer und wurde als "Wechselschaft mit Gehäuse R8 Ultimate" mit einer T-ID in meine WBK eingetragen.
 
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Vielleicht wird das BKA seinen aus 02/20 stammenden Leitfaden ja noch klarstellend bezogen auf R8&Co. ergänzen. Dann wird vielleicht auch das KVR überzeugt.....aber nur vielleicht
Wozu sollte das nötig sein?
Es steht alles drin. Man kann nicht für jede Waffe ein extra Beispiel anbringen.
Eine R8 ist diesbezüglich auch kein einzelfall.
Tausende AR15 Lower (Gehäuseunterteile) liegen in deutschen Kellern.
Auch diese werden einfach nachgemeldet und gut ist es.
 
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Wozu sollte das nötig sein?
Es steht alles drin. Man kann nicht für jede Waffe ein extra Beispiel anbringen.
Eine R8 ist diesbezüglich auch kein einzelfall.
Tausende AR15 Lower (Gehäuseunterteile) liegen in deutschen Kellern.
Auch diese werden einfach nachgemeldet und gut ist es.

Ich glaube trotzdem, dass eine Klarstellung zum Thema "Herstellen" und "Nachmelden" bezogen auf modulare Waffen sinnvoll ist als Handreichung für die ohnehin mit dem Vollzug des NWR gebeutelten Waffenbehörden. Warten wir es also ab...
 
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Es ist alles klar geregelt und erläutert.
Es mangelt an Weiterbildung einzelner Behördenmitarbeiter.
Das ist auch schon alles.
Wegen einzelner xxx macht sich niemand die Arbeit.

Ich wüsste auch nichts, was noch unklar wäre.
 
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DIe Fachliche Leitstelle hat zu alldem extra Handlunsghilfen bereitgestellt. Eine Anfrage kostet den SB nicht viel Zeit und er bekommt seine Lösung.
Ganz ohne eigenes Denken.
Das muss einem doch eigentlich gut gefallen. Verantwortung abgeschiben und ein praktikables ergebnis in der Hand.

Hallo Mantelträger,

verstehe ich das richtig, dass aus den Handlungshilfen hervorgeht, dass das Zusammenfügen der Waffenteile kein "Herstellen" i.S.d. Waffengesetzes ist? Frage für einen Freund. ;-)

Gruß
Marodeur
 
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Davon gehst du richtig aus, wenn du hinzufügst, dass es die Teile eines Herstellers sind und das führende wesentliche Teile bereits in einer Schusswaffe verbaut war. Das sollte allerdings der regelfall in der Deklaration der Teile sein.
Auf Seite 14 hast du es ja schon in Beitrag 199 zur kenntnis genommen ;)
Allerdings geht es aus dem waffG hervor und die Handlungshilfe erläutert nur, warum das eben so un dnicht anders aus dem gesetz zu interpretieren ist.
Ich habe die Zitate dazu mehrfach eingefügt. Manche Hersteller haben es auf ihren Seiten ebenfalls veröffentlicht. Sie hatten sich zusätzlich die Bewertung der zuständigen Fachbehörde eingeholt.

Verzeiht mir bitte, dass ich nicht jedes Mal so viel Zeit aufwenden möchte, dass immer wieder neu einzustellen.

Selbst wenn man das tut, kommt in drei Seiten der Nächste mit der selben Diskussion ;)

An anderen Tagen kann es wieder anders aussehen.
 
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