Wozu sollte das nötig sein?
Es steht alles drin. Man kann nicht für jede Waffe ein extra Beispiel anbringen.
Eine R8 ist diesbezüglich auch kein einzelfall.
Tausende AR15 Lower (Gehäuseunterteile) liegen in deutschen Kellern.
Auch diese werden einfach nachgemeldet und gut ist es.
Hier - wie von mir vermutet - die Klarstellung zur R8:
"Gehäuse (Systemkästen), die vor dem 01.09.2020 in kompletten Waffen verbaut waren, werden nicht nachträglich erfasst. Zusätzliche Gehäuse (ohne weitere wesentliche Waffenteile), die vor dem 01.09.2020 erworben wurden und seinerzeit nicht dem Waffenrecht unterlagen, müssen nachträglich angemeldet werden. Das Zusammenfügen der Bauteile und das erstmalige Einsetzen des führenden wesentlichen Teils eines Gewehres Blaser R 8 oder technisch gleichartigen Schusswaffen, wie beispielweise Blaser R 93 oder Sauer 404, ist kein Herstellen i.S.d. WaffG, wenn ALLE Bauteile vom selben Hersteller stammen. Ist ein einziges wesentliches Waffenteil von einem anderen Hersteller, so stellt das dauerhafte zusammenfügen eine Herstellung dar. Dies ist bsp. nicht der Fall bei der vorübergehenden Nutzung eines Austauschlaufes durch den Inhaber einer Waffenbesitzkarte. "
Quelle: BKA - Homepage - Wesentliche Teile im neuen Waffengesetz - Leitfaden Version 2.0