Waffenrechts Falle, Wechsel Lauf/System

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Gilt denn der Blaser-Wunderbaukasten bzw. diese ominöse deutsche Regelung, alle Teile einzeln einzutragen, auch im Ausland? Erwartet man da nicht, wie üblich, eine Seriennummer an den bestimmten Stellen?

:eek:Ist das jetzt Dein Ernst!?!:eek:

Die letzte Waffenrechtsänderung setzt eine Vorgabe einer EU-Richtlinie von 2017 um.
In dieser EU-Richtlinie wird in Artikel 1 schon aufgegriffen was eine (von der EU ratifizierte) UN-Resolution im Jahre 2001(!) an Waffenteilen aufgezählt hat.

Wo hast Du die letzten Jahre verbracht?
Deutschland hat bis aus den terminlich letzten Drücker mit der Umsetzung gewartet. Und vorher ist ewig lang drüber geredet und diskutiert worden.
Und Du willst jetzt wissen ob eine EU-Richtlinie nur in Deutschland Auswirkungen hat??? o_O
 
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:eek:Ist das jetzt Dein Ernst!?!:eek:

Die letzte Waffenrechtsänderung setzt eine Vorgabe einer EU-Richtlinie von 2017 um.
In dieser EU-Richtlinie wird in Artikel 1 schon aufgegriffen was eine (von der EU ratifizierte) UN-Resolution im Jahre 2001(!) an Waffenteilen aufgezählt hat.

Wo hast Du die letzten Jahre verbracht?
Deutschland hat bis aus den terminlich letzten Drücker mit der Umsetzung gewartet. Und vorher ist ewig lang drüber geredet und diskutiert worden.
Und Du willst jetzt wissen ob eine EU-Richtlinie nur in Deutschland Auswirkungen hat??? o_O
Um die Frage polemisch zu beantworten, es war nicht im Knast!

Es geht mir um den Wald- und Wiesen-Polizisten oder -Zöllner im Ausland, der ist derjenige, der mir Ärger machen kann. Weiss DER, dass man bei einer Blaser zwei/drei/vier Einträge im Europ. WP kontrollieren muss oder wie bei vielen anderen, nur einen bzw. eine SNr?
DARUM GING ES MIR. "Was kann mir im Ausland mit so einer Modularknifte passieren?"

Ich formuliere also neu, statt "gelten" setze man "kennen".
 
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Die Masse der genannten Berufsgruppen hat sowas eher selten.
Aber ich sehe das Problem nicht ob da jetzt mehr Teile(nummern) mit dem mitgeführten Papier abzugleichen sind oder nicht.

Der Knackpunkt bleibt weiterhin dieses unselige Unterstellen einer nicht legalen Handlung nur weil man mehr (registrierte!) Bauteile hat. Und das war sicher nicht im Sinne des Erfinders.
Man wollte alle möglichen Teile zusätzlich erfassen damit nur noch legale Besitzer aus den Teilen was zusammensetzen können. Den legalen Besitzern jetzt aus ihrem legalen Handeln einen Strick zu drehen ist eine Frechheit.
 
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Gilt denn der Blaser-Wunderbaukasten bzw. diese ominöse deutsche Regelung, alle Teile einzeln einzutragen, auch im Ausland? Erwartet man da nicht, wie üblich, eine Seriennummer an den bestimmten Stellen?

Das betrifft ja nicht nur Blaser sondern auch eine Helix und vielen andere modulare Waffen.

Ob man dir daraus in der Praxis einen Strick drehen kann und vor allem will?! Keine Ahnung.
Ich bin mir aber sicher dass es bei einer Kontrolle mindestens mal zu einer Verzögerung, Ärger oder Strafe kommen kann. Die Frage ist ob der Zöllner/Kontrolleur das so im Detail prüfen kann und will.
Aber wozu soll ich mir die Frage überhaupt stellen, ich habe Verschlusskopf und Lauf mit der entsprechenden Nummer in der WBK und im EU Feuerwaffenpasse, Thema durch!
 
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@Mantelträger :

Dh, Komplettierungen von Wechselläufen bei modularen Waffen setzen nach neuem WaffR also eine Herstellungserlaubnis voraus und der Besitz von ausreichend Wechselteilen, um eine zweite Waffe daraus zusammensetzen, kann bereits einen Anfangsverdacht wg. Verstoß gegen das WaffR bedeuten ?
Nein.
Zunächst ist der waffenrechtliche Begriff Austauschlauf.
Wie ich als Zitat einegstellt habe, ist das Zerlegen und Zusammenbauen der Waffe zum Zwecke des Wechsels des Austauschlaufes erlaubt.
Der Besitz von ausreichend Teilen ist vollkommen legal und keinerlei Anfangsverdacht.
Man darf nur nicht einfach eine weitere waffe herstellen.
 
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Nö.
Meine "Grundwaffe" wurde zunächst als Waffe eingetragen, nur mit der Laufnummer.
Da ich dann den Lauf gegen einen anderen eingetauscht habe wurde die Waffe als "zerlegt" eingetragen, da dann mit allen Teilenummern.
Ich habe definitiv keine Grundwaffe mehr, nur noch Teile. Und ich war selber bei dem Telefonat des Sachbearbeiters mit dem NWR anwesend.
Der SB dachte nämlich auch das würde gar nicht so gehen. Tut es aber.

Heraus kommt am Ende was @Fex schon über seinen Bestand berichtet hat.
Das sind Einzelteile, alle eingetragen. Und in welcher Konstellation kombiniert die im Schrank stehen ist nicht maßgeblich. Die "ID" betrifft nur die Einzelteile.
Es geht ja nicht um die Kombination. es geht darum mehr waffen zu genrerieren als im Besitz sind. einzelteile sind keine waffe.
 
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Also jetzt nochmal für mich als Nichtjuristen am Beispiel, wäre super wenn das jemand drunter schreiben könnte.

Ich darf mir einen neuen Lauf für meine K95 kaufen und den auch montieren ?

Ich darf mir einen neuen Lauf+Verschlusskopf für meine R93 kaufen und diese montieren ?

Wenn ich an meiner Remington 700 den Schaft tausche muss ich was genau beachten ?

Mein Vater hat zuhause einen R93 Plastik und einen R93 Holzschaft mit Läufen in .243, 9,3x62 und 300 WM. diese tauscht er je nach Notwendigkeit untereinander aus. Was muss man da jetzt beachten ?


Bitte einfach zitieren und unter den Fragen antworten. Dann kann ich damit arbeiten. Vielen Dank!
Betrachte einfach jede vorhandene waffe für sich.
Du kannst also in jede vorhandene waffe einfach einen anderen Lauf einsetzen.
Der Schaft ist komplett frei.
Das ist also alles kein Problem.
Das was anscheinend nicht so recht verstanden wird ist dass aus einer (Beispiel) Blaser R8, einem Austauschlauf, einem zweiten Schaft und so weiter, nicht einfach eine zweite R8 hergestellt werden darf.
Das müsste eigentlich einleuchten.

Insgesamt umfasst die heimische Genehmigung sowieso recht wenig. Das interssiert nur niemanden und wird auch nicht kontrolliert.

Wer aber nur eine R8 hat und dann mit zweien unterwegs ist, könnte ein Problem bekommen.
Es ist wie immer. Es kommt meist erst raus, wenn irgendwas anderes passiert ist.
 
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Ich denke, mit Werkzeug meinst du spanabhebende Bearbeitung und nix was jeder typischen Handwerker zu Hause hat (nein, keine Fräse oder Drehmaschine):unsure:

Denn auch zum Wechsel der Austauschläufe oder- Verriegelungköpfe wird je nach Umsetzung fallweise Werkzeug benötigt. Allerdings werden typischerweise nur Schrauben, Stifte oder Verriegelungen gelöst und hinterher wieder angezogen/verriegelt:cool:
Das ist eine Merksatz und keine juristische Abhandlung ;)
 
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So stimmt das nicht unbedingt.

Ich habe zwei komplette R8 eingetragen, die ich nach und nach um weitere Läufe und Verschlüsse ergänzt habe - wobei entgegen meiner gestrigen Behauptung die Verschlüsse aktuell nicht eingetragen sind - ich habe schriftlich von meiner SB, dass das bei passender Gelegenheit eingetragen werden wird.

Diese eingetragenen Teile kann ich beliebig kombinieren, was ja auch der Sinn der Sache ist - es bleiben aber immer zwei Waffen.

Kaufe ich hingegen einen zusätzlichen Schaft (den es im Original ja nur mit Systemkasten gibt, von Fremdherstellern gibt es wohl auch welche ohne, so dass man den bei einem Original ausbauen muss) und stelle dann drei komplette R8 in den Schrank - was mit dieser Kombi möglich wäre - befinde ich mich laut Aussagen aus dem Forum auf dünnem Eis. Meine SB hingegen sieht darin kein Problem.

Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den dritten hinzugekauften Schaft unmontiert lagert.

P.S. In meiner WBK steht, im Gegensatz zu der oben gezeigten, "Kat.C Wechsellauf"
Bis auf das Fazit deines SB alles richtig.
Zum Eintrag: Ja, es sind haufenweise vollkommen fehlerhafte eintragungen in WBKs.
Das ist dem jeweiligen Niveau geschuldet.
Ein SB ist ein Verwalter und kein waffenrechtsexperte.
Mittlerweile können aber solche Dinge über die fachliche Leitstelle geklärt werden.
Die müssen sich nur dahin wenden.
Dann würden viele Aussagen aber so nicht fallen.
Die Aussage eines SB schützt einen später im Bedarfsfalle übrigens kein bisschen ;)
 
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Der Knackpunkt bleibt weiterhin dieses unselige Unterstellen einer nicht legalen Handlung nur weil man mehr (registrierte!) Bauteile hat. Und das war sicher nicht im Sinne des Erfinders.
Man wollte alle möglichen Teile zusätzlich erfassen damit nur noch legale Besitzer aus den Teilen was zusammensetzen können. Den legalen Besitzern jetzt aus ihrem legalen Handeln einen Strick zu drehen ist eine Frechheit.
Ist das ein relevantes Problem?
Mir ist dahingehend nichts bekannt.
Ich würde das einfach freundlich ignorieren.
Niemand unterstellt eine Geschwindigkeitsübertretung, weil das Auto schneller fahren könnte als man darf.
Man hat nichts illegales getan und dementsprechend gibt es auch keine Folge.
 
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Auf die Gefahr hin es zu einfach zu machen.

ich hatte auch das R93 Problem (eine R93, 2 Wechselläufe und zusätzlich noch einen Verschluss ohne Nummer). Und ich habe einen neuen Schaft erworben und so konnte eine neue Waffe erstehen.

Die alte R93 blieb unverändert stehen, die neue R93 wurde mit Laufnummer und neu angebrachter Verschlussnummer zu einer Waffe unter Pos xyz in der WBK. Die alten (dann gelöschten) Einträge bekamen den Zusatz "zusammengeführt zu Pos xyz". Gewissermassen Buchhaltung.

Damit es nachvollziehbar bleibt, habe ich alles fotographiert und das hängt in meiner Akte.

Der Vorgang war so nachvollziehbar und falls jemand mal anderer Ansicht ist, bekomme ich keinen Ärger.
 
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Gerade dadurch bekommst du Ärger ;)
Das ist eben illegale Waffenherstellung.
Das sollte man so klein als möglich hängen und auch nicht in der Akte haben oder selbst noch die Beweise in Fotos liefern.
Derjenige der das Zussammenführt muss eine Waffenherstellungserlaubnis haben.
In der Vergangenheit mag man mit vielem durchgekommen sein. Zukünftig wird das durch das Register schnell auffliegen.
Alles hat ID. Jede Person, jede Erlaubnis, jede Waffe.
Aus dem Nichts kann keine Waffe entstehen. Dazu gehören immer verschiedene IDs.
 
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Gerade dadurch bekommst du Ärger ;)
Das ist eben illegale Waffenherstellung.
Das sollte man so klein als möglich hängen und auch nicht in der Akte haben oder selbst noch die Beweise in Fotos liefern.
Derjenige der das Zussammenführt muss eine Waffenherstellungserlaubnis haben.
In der Vergangenheit mag man mit vielem durchgekommen sein. Zukünftig wird das durch das Register schnell auffliegen.
Alles hat ID. Jede Person, jede Erlaubnis, jede Waffe.
Aus dem Nichts kann keine Waffe entstehen. Dazu gehören immer verschiedene IDs.

Quatsch, das Vorgehen war mit der Sachbearbeiterin abgestimmt. Sie hatte sich auch wiederum bei einer anderen Behörde rückversichert.
Gerade das Anbringen der Nummer auf dem Verschluss wurde gewünscht.

Alles schriftlich dokumentiert - such Ihr Wunsch- und m.E ist dass dann sauber.
 
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Du kannst es ja als Quatsch empfinden. Es ist dennoch so.
Ein SB hat dahingehend auch nichts zu melden. Es sei denn er hat die Herstellungserlaubnis nach waffG erteilt. Da dürfte es aber an den Vorraussetzungen fehlen ;)
Sei froh dasss du glimpflich davon gekommen bist und das nicht nochmal hochkocht.
Die schriftliche Dokumentation ist dazu eine super Steilvorlage.
Oder woraus leitest du jetzt konkret ab eine Waffe herstellen zu dürfen?

Die Grundlage wäre eine Erlaubnis nach §§21 od. 26 WaffG
 
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Blödsinn. Aus fertige Teilen eine R93 oder R8 zusammenzubauen ist keine Herstellung. So ein Schmarn. Die Wesentlichen Teile werden separat Eingetragen. Ende Fertig.
 

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