Waffenrechts Falle, Wechsel Lauf/System

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Seit einiger Zeit, dank der Nationales Waffenregister, gibt es eine gefährliche (für uns) Falle, nämlich Wechsel Läufe/Systeme.
1. Wer eine Wechsellauf z. B. in eGun für seine Flinte kauft, und dies auch noch an das System einbaut, hat nach jetzigen Recht eine Waffe hergestellt, und wen er nicht gerade Büchsenmacher oder Händler ist, illegal eine Schusswaffe hergestellt. Dies fing alles an, nach Auskunft meiner Behörde, in Baden Württemberg, als ein Jäger, der einen Blaser geradezug Repetierer mit Wechselsystem besaß, ein (frei verkäuflichen) Unterteil (Schaft usw.) kaufte und die Wechselsystem darauf montierte. Damit hat er de facto eine unregistrierte komplette Waffe hergestellt, und wurde ziemlich gekreuzigt, Waffen und Jagdschein weg, dazu erhebliche Bestraffung. Dasselbe ist genauso möglich mit die ganze M16 Klone auf den Markt.
Gruß und pass auf!!
amiray
 

Fex

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Genau das wurde bereits mehrfach diskutiert und deine Schlussfolgerung ist definitiv falsch.
Sämtliche waffenrechtlich relevante Teile einer Schusswaffe haben eine Nummer und müssen folglich in die WBK eingetragen sein.

Die oben erzählte Geschichte ist ein Hoax....denk nochmal drüber nach was du da zusammengeschrieben hast.

Zitat von WaffG Anlage 1 Abschnitt 2
...

8.1
werden Waffen oder Munition hergestellt, wenn aus Rohteilen oder Materialien ein Endprodukt oder wesentliche Teile eines Endproduktes erzeugt werden; als Herstellen von Munition gilt auch das Wiederladen von Hülsen,
8.2
wird eine Schusswaffe insbesondere bearbeitet oder instand gesetzt, wenn sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können, oder wenn wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden; eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instand gesetzt, wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden,
 
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Genau das wurde bereits mehrfach diskutiert und deine Schlussfolgerung ist definitiv falsch.
Sämtliche waffenrechtlich relevante Teile einer Schusswaffe haben eine Nummer und müssen folglich in die WBK eingetragen sein.

Die oben erzählte Geschichte ist ein Hoax....denk nochmal drüber nach was du da zusammengeschrieben hast.

Zitat von WaffG Anlage 1 Abschnitt 2
...
8.1
werden Waffen oder Munition hergestellt, wenn aus Rohteilen oder Materialien ein Endprodukt oder wesentliche Teile eines Endproduktes erzeugt werden; als Herstellen von Munition gilt auch das Wiederladen von Hülsen,
8.2
wird eine Schusswaffe insbesondere bearbeitet oder instand gesetzt, wenn sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können, oder wenn wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden; eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instand gesetzt, wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden,

Hallo zusammen,

ich muss den Faden leider aus dem Grab heben. Hier ist meine Geschichte: Ich habe für meine R8 Success das Blaser Rimfire Wechselsystem geholt. Seit langem überlege ich zudem, einen weiteren R8-Schaft zu erwerben und darin z.B. das Rimfire Wechselsystem dauerhaft einzubauen. Sowohl vom KVR in München als auch von zwei Waffenhändlern wurde ich genau davor gewarnt, weil ich eine Waffe HERSTELLEN würde (sofern ich meine Grundwaffe ebenfalls weiter zusammengebaut ließe).

Meine Frage hier an die Profis ist, wie kann ich das Problem umschiffen? Brauche ich z.B. einen Büchsenmacher, der für mich aus einem Wechselschaft und dem Rimfire Kit eine Waffe herstellt?

Vielen Dank und Gruß
Marodeur
 
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Hallo,

hast du evtl. mal Blaser angeschrieben? Die sollten doch wissen wie verfahren werden soll.

Grüße
 
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Ich würde das Randfeuer-System auch an Blaser schicken, mir von denen dann den Schaft montieren lassen und die Waffe dann so in die WBK (quasi wie das Aufbauen einer Custombüchse bei bereits in der WBK eingetragenem 98er-System) eintragen lassen, mitsamt Beleg der Fa. Blaser für die Behörde.
Ist zwar etwas hin- und hergeschicke, aber dafür gibt´s hinterher keine Scherereien mit übereifrigen und mit wenig techn. Materienwissen behafteten Sachbearbeitern.
 
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Worauf Fex hinweist ist dass Herstellen ein Prozess von den Rohteilen, rohe Teile, und Materialien die hin zur fertigen Waffe herhestellt werden, ist. Das Zusammenschrauben von fertigem System und fertigem Lauf und fertigem Schaft ist hiernach wohl kein Herstellen.

Allerdings ist jetzt schon die Drohung der KVR im Raum. Deshalb würde ich WBK, JS etc. nicht riskieren, um Recht zu haben.

Machs wie Sirius empfiehlt.

Eigentlich sollte der DJV mal all diese Fragen durch Musterprozesse klären die er mit nem Top Waffenrechtler bis zum BVerwG ausficht. Es kann ja nicht sein dass wir Jäger ständig aus JS-Verlustangst heraus auf die jägerfeindlichste und maximal JS-Verlust-vermeidendste Auslegung des Waffenrechts zurückziehen.
 
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Das sollte der DJV aber noch vor der "wichtigeren" Brunftzeit machen. :whistle:
Auf den ÖJV zu warten brächte noch weniger, spielen die den "Ideengeber" solcher waffenrechtl. Entgleisungen polit. doch eh in die Hände. :cautious:
 
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Vielen Dank für die Tipps. Dann wird es wohl der Weg über Blaser werden. Kann man für die Zukunft vielleicht vorbauen, wenn man zusätzliche Wechselläufe als vollständige Waffe eintragen lässt? Zusammen mit meiner Frau sind hier 5 Blaserläufe im Haus und ich hätte schon gerne die Freiheit, sie nach Belieben zu nutzen.

Gruß
Marodeur
 
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P.S. Mir ist noch eine Sache eingefallen. Worin liegt eigentlich der Sinn darin, KK-System und Schaft an Blaser zu schicken? Die Teile werden physisch ohnehin nicht verändert, oder? Es braucht doch nur die Bestätigung von Blaser, dass eine Waffe hergestellt wurde?

Danke und Gruß
Marodeur
 
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Eigentlich sollte der DJV mal all diese Fragen durch Musterprozesse klären die er mit nem Top Waffenrechtler bis zum BVerwG ausficht.


Moin,

dafür benötigt es aber ein Mitglied als "unmittelbar Betroffener". Also Freiwillige vor, die den Entzug Ihrer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit ins Spiel werfen, damit hier Klarheit geschaffen werden kann... - Nanu, niemand?

Waidmannsheil,
Schnepfenschreck.
 
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Ganz ehrlich - ich würde mich mindestens mit dem Jagdverband und/oder einem Fachanwalt beraten. Blaser fragen ob sie wissen inwieweit das bereits geklärt wurde geht natürlich auch.

Faktisch muss eine Waffe nicht als "ganze Waffe" eingetragen sein!
Das Zusammensetzen von legal gekauften und auch eingetragenen Teilen als Herstellen zu bezeichnen passt aber mal wieder zum KVR.
Die sind auch in anderen Bereichen (wo ich fachlich zuhause bin) schon bundesweit mit ihren selbstherrlichen Auslegungen aufgefallen - und haben am Ende dafür eine auf den Deckel gekriegt.

Ich hab da wenig Bedenken dass das nur Blödsinn ist.
 
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Worauf Fex hinweist ist dass Herstellen ein Prozess von den Rohteilen, rohe Teile, und Materialien die hin zur fertigen Waffe herhestellt werden, ist. Das Zusammenschrauben von fertigem System und fertigem Lauf und fertigem Schaft ist hiernach wohl kein Herstellen.
Doch. Das ist eineindeutig so.
Steht auch ganz klar geschrieben.

Es ist im Grunde nicht kompliziert.

Auch wenn es technisch noch so falsch ist, reden wir im Gesetz von Austauschläufen. Die darf jeder austauschen.
Bei Wechselläufen ist jemand mit Waffenherstellungserlaubnis erforderlich.
Manches kann auch ein Händler richten.

Selbst waffen zusammenstellen geht definitiv nicht.

Komplexer wird es, wenn man an seiner Jagdwaffen, den Schaft frei wechselt-kein Problem.
Dazu dann auch den Austauschlauf anbring- auch noch in Ordnung.
Man sollte aber keinesfalls aus einer vorhandenen Waffe mit Austauschlauf und frei wechselbaren Schaft die zweite Alternative gleichzeitig herstellen.

Also kurz und knapp: Austauschlauf keine Problem.
Mit dem Austauschlauf eine zweite Waffe herstellen nicht.
 
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Eigentlich sollte der DJV mal all diese Fragen durch Musterprozesse klären die er mit nem Top Waffenrechtler bis zum BVerwG ausficht. Es kann ja nicht sein dass wir Jäger ständig aus JS-Verlustangst heraus auf die jägerfeindlichste und maximal JS-Verlust-vermeidendste Auslegung des Waffenrechts zurückziehen.

Aus einem Hirngespinst heraus?
Man muss einfach nur die rechtslage beachten und das ist nicht schwer.
Bei Austauschläufen besteht nun gar kein risiko. Es ist im gesetz klar beschrieben.
 

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