Ja gelesen, aber gerade deshalb klingt das alles sehr unlogisch. Man kann nur hoffen das es im September nicht den ein oder anderen damit vor ernsthafte Probleme stellt.
Du hast natürlich eine eingetragene Waffe in deiner WBK
Die ist dort nur zerlegt eingetragen. Sie hat auch eine entsprechende ID (W-ID) während alle Teile nur eine andere (T-ID) haben.
Das du keine weitere Waffe selbst herstellen darfst, dürfte doch wirklich ganz einfach verständlich sein.
Die Berechtigung eine Waffe herzustellen ist ausschließlich eine Waffenherstellungserlaubnis.
Ohne Waffenherstellungserlaubnis darf man keine Waffen herstellen. Teile kaufen und zu einer Waffe zusammenbauen ist Herstellung. (Die Herstellung ist darüberhinaus unverzüglich meldepflichtig)
21.2 Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffen und das Zusammensetzen fertiger Teile zu einer Schusswaffe, es sei denn, dass die Schusswaffe nur zur Pflege, zur Nachschau oder zum Austausch von Wechsel- oder Austauschläufen sowie Wechselsystemen auseinandergenommen wird. Das Zusammenfügen von Bausätzen erlaubnisfreier Schusswaffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.7 bis 1.9 ist kein Herstellen.
Eine Waffe kaufen, zerlegen und zusammenbauen ist erlaubt. Auch der Tausch des Austauschlaufes usw. Steht explizit im WaffG.
Einfach, oder?
Probleme kann eigentlich niemand bekommen, der nicht mehr Waffen hat, als er erworben hat.
Waffenteile sind keine Waffen. Das ist im September nicht anders als jetzt schon.
Ab September bekommt man eben weniger Teile frei zu kaufen, was das dann allein die theoretische Möglichkeit schon einschränkt.
Nochmal kurz zum Nachdenken: Was soll das Zusammenfügen von Teilen zu einer grundsätzlich erlaubnispflichtigen (noch nicht vorhandenen) Waffe denn sein, wenn nicht Herstellung?
Zu jeder Waffe bedarf es einer Erlaubnis für Erwerb und Besitz.
Jede Waffe (illegales lassen wir der Einfachheit mal weg) ist in ihrem Lebenszyklus registriert.
Von der Herstellung bis zur Vernichtung.
Wo kommt nun eine bislang nicht vorhandene, nirgends registrierte Waffe her?
Im Register steht sie nicht. Aber im Schrank? Interessant.
Im Schrank kann die (registrierte) Grundwaffe stehen. Diese kann in verschiedenen Teilen ausgetauscht oder in alle Einzelteile zerlegt sein. Sie kann aber nicht 2 oder noch mehr Waffen werden. Es gibt immer nur diese eine Waffe in ihren Spielarten.