Waffenrechts Falle, Wechsel Lauf/System

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Es kann noch lustig werden, vor allem im Detail.

Ich bin zB nach Einführung des NWR einmal auf dem Amt gefragt worden, zu welcher Waffe mein Wechsellauf (jetzt wohl Austauschlauf) gehört. Ich habe damals scherzhaft gefragt, ob ich ihn dann nur noch mit der genannten Waffe verwenden könne, wenn ich mich jetzt vertue. Der Sachbearbeiter hat gelacht, war zu dem Zeitpunkt neben dem zug. Repetierer doch nur noch eine Flinte auf der WBK.

Um einfach mal der Logik zu folgen:
Sollte heute aber jemand zB zwei Basiswaffen mit einem zu beiden kompatiblem Austauschlauf haben - wie interpretieren das denn jetzt die Behörden, wenn der Austauschlauf in die andere Basiswaffe eingesetzt wird ?
Eine Herstellung einer neuen Waffe ist es dann ja nicht, aber ein Austauch von Komponenten zweier unterschiedlicher Waffen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 26340

Guest
Ganz ehrlich.... Wenn ich mir das Rumgeeiere hier anschaue, kommt für mich keine Waffe mit Wechsellauf, Austauschlauf.... etc.pp. in Frage. Wundert mich, dass entsprechende Waffenhersteller da nicht entsprechende Lobbyarbeit geleistet haben.
 
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@toter_doedel
Das "Rumgeeier" ist ja vollkommen belanglos.
Hier wird kein Recht geschaffen.
Auch wenn in jüngster Zeit einzelne versuchen hier sich aufzuspielen.
Denen kann es auch egal sein, wenn andere daraus große Probleme bekommen.
Es ist doch ganz einfach: Austauschläufe kann man ein und ausbauen. Gut, dass der Gesetzgeber da "großzügig" ist. Kein Grund zur Beschwer also dazu.

Wechsellauf ist übrigens ein Thema für jede Waffe ;) Das ist Ersatzteil, dass für den alten Lauf durch den Büchsenmacher eingesetzt wird. Wenn noch Bearbeitung hinzukommt (nebst Beschusspflicht) ist man beim Wechsellauf.
Das ist -mal vereinfacht- der Unterschied zum Austauschlauf.
 
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Es geht ja nicht um die Kombination. es geht darum mehr waffen zu genrerieren als im Besitz sind. einzelteile sind keine waffe.

Dann bin ich ja beruhigt - ich habe nur Einzelteile in meiner WBK = keine Waffe = kein Waffengesetz :LOL:

Im Übrigen, wie will man im Nachhinein feststellen, wie ich die nicht vorhandenen Waffen gekauft habe? Es wurden ja jeweils nur der R8 Verschluss und der Lauf eingetragen - ich könnte diese jeweils mit Schaft gekauft haben.

ODER:

Ich kaufte bisher aus Sammelleidenschaft Läufe und Verschlüsse der R8, aber ich hatte noch nie einen Schaft bzw. ein System und habe diese erst letzte Woche von einem Unbekannten geschenkt bekommen. Habe ich jetzt zwei Waffen illegal hergestellt? Auch das wäre theoretisch möglich...

So ein Schwachsinn!

Ach ja, bei mir steht übrigens auch Wechsellauf R8 in der WBK - bin ich jetzt ein Verbrecher, weil es ja eigentlich ein Austauschlauf ist???

Sic transit gloria mundi!
 
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Hättest du ordentlich nachgelesen. wären alle deine Kommentare überflüssig.
Alles mehrfach erklärt.
Warum die wiederholte fehlerhafte Darstellung?
Das sind alles garnicht die Punkte.

Und Tipp für dich: Nein, du hast keine einzelteile in deine WBK eingetragen.
Du hätteste gar kein Bedürfnis für einzelteiel.
Du siehst auf deiner WBK nur halt eniger als registriert ist.


Und auch der einh8ndertste Fehlers eines DSachbearbeiters begründet irgednetwas anders. Auch keine falschen Schlussfolgerungen.
Möchtest du dich an den gesetzgeber wenden, weil er nunmal andere Begriffe festgelegt hat?

Am Ende bleibt genau eines: Bekommt man Ärger oder her nicht? Was möchte man riskieren?
Was helfen einem Forumsbeitträge in der ganzen Angelegneheit dan am Ende, wenns drauf ankommt?
Und dann nochmal: Wofür?
Es ist einfach seine Jagdlangwaffe anzupassen. Das kann man dankend annehmen.
 
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Und Tipp für dich: Nein, du hast keine einzelteile in deine WBK eingetragen.
Du hätteste gar kein Bedürfnis für einzelteiel.
Du siehst auf deiner WBK nur halt eniger als registriert ist.

Mit Verlaub, das ist Blödsinn! Zumindest (bisher) im Zusammenhang mit modularen Waffen wie der R8.

Registriert ist das, was in der WBK steht - weil alles andere gar nicht amtsbekannt ist oder sein kann! Die anderen Einzelteile waren bisher weder registriert oder überhaupt eine Seriennummer tragen.

Und wie willst Du "Tätigkeiten" sanktionieren, die nicht nachvollziehbar (!) sind? Weder der Zeitpunkt noch ob und wann (!) überhaupt jemals eine "Herstellung" stattgefunden hat bzw. wer (!) diese ausgeführt hat?

Beispiel:
- Jäger A kauft komplette R8 = Eintrag Wechsellauf R8 und Verschluss R8
- Jäger A ist mit "Mädchenkaliber" unzufrieden und will was "Richtiges"
- Jäger A kauft .338 LM Lauf + Verschluss = Eintrag Wechsellauf R8 + Verschluss
- Jäger A verkauft Mädchenkaliber an Jäger B
- Jäger B bekommt Eintrag "Wechsellauf R8" und "Verschluss R8"

Bereits hier entsteht die erste Stufe, die nicht mehr nachvollzogen werden kann - wurde die komplette "Mädchenkaliberwaffe" verkauft oder tatsächlich nur der Lauf + Verschluss

Jäger A oder B geht zu seinem Büchsenmacher und kauft komplette R8 OHNE Lauf u. Verschluss. Der Büchsenmacher nimmt eine Neuwaffe, beseitigt die beiden "Einzelteile" die nicht benötigt werden und übergibt diese an den Käufer gegen Barzahlung. Registrierung und Meldung an die Behörde nicht nötig bzw. möglich, da Teile ohne Seriennummer. Den Lauf und Verschluss verkauft er später an Jäger C der schon drei R8 Wechselläufe in seiner WBK stehen hat in zwei Kalibergruppen.

Hier ist die zweite Stufe erreicht, wo niemand mit Bestimmtheit sagen kann, welche Teile in welchem Umfang wann den Besitz gewechselt haben.

Und jetzt nimm mal an, Jäger B hatte zum Zeitpunkt des Kaufs des "Mädchenkalibers" bereits eine vollständige R8 in Einzelteilen auf eGun von verschiedenen Verkäufern erstanden und verkauft später eine komplette (!) R8 an Jäger D - natürlich wild gemischt mit den Einzelteilen die er über Jahre erstanden hat. D ist Jungjäger und es ist seine erste Waffe.

Und jetzt musst Du mir erklären, was ich weniger in meiner WBK sehe als tatsächlich im Amt registriert ist und wer jetzt nachvollziehbar "Hersteller" einer Waffe ist.
 
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Mit Verlaub, das ist Blödsinn! Zumindest (bisher) im Zusammenhang mit modularen Waffen wie der R8.

Registriert ist das, was in der WBK steht - weil alles andere gar nicht amtsbekannt ist oder sein kann!
Woher nimmst du denn diese Weisheit?
Es ist so wie ich sagte.
Für Einzelteile hättest du nebenbei kein Bedrüfnis. Lediglich für die Jagdlangwaffe.
Ansonsten einfach eine Frage an die fachliche Leitstelle NWR stellen. Die antworten dir gern, wenn du es aus einer weiteren Quelle brauchts.

Deine Beispiele sind nettausgedacht, jedoch ist die Realität eine andere.
Jedes Teil ist jederzeit nachvollziehbar und auch die Herstellung wird mit den Geschäftsprozess "Herstellen" unmittelbar ans register gemeldet. So wie die Umbauten eben auch.
Es wäre nett, sich höflicher auszudrücken.

Danke.

Ich habe übrigens keine Lust über das Thema herumzudiskutieren.
es ist alles gesagt und jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich.
Mir kann das ganz egal sein.
Die Informationen stehen alles im Thread.
 
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Fex

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Beispiel:
- Jäger A kauft komplette R8 = Eintrag Wechsellauf R8 und Verschluss R8
- Jäger A ist mit "Mädchenkaliber" unzufrieden und will was "Richtiges"
- Jäger A kauft .338 LM Lauf + Verschluss = Eintrag Wechsellauf R8 + Verschluss
- Jäger A verkauft Mädchenkaliber an Jäger B
- Jäger B bekommt Eintrag "Wechsellauf R8" und "Verschluss R8"

Da ich mehrere R8 mit diversen WL und Verschlüssen habe - deine erste These
"Jäger A kauft komplette R8 = Eintrag Wechsellauf R8 und Verschluss R8"
stimmt schon mal nicht.

1. Beim Kauf einer kompletten R8 wird nämlich eingetragen:
Repetierbuechse, .308 Hersteller, Herstellungsnummer (auf dem Lauf),
Kat. C Verschluss, Herstellungsnummer.

2. Beim Kauf des Wechsellaufes und Verschlusses wird eingetragen:
Kat. C Wechsellauf, .338 LM, Herstellungsnummer,
Kat. C Verschluss, Herstellungsnummer

3. Beim Verkauf des Laufes wird ja die Herstellungsnummer aus 1. weitergegeben, mit der veränderten Bezeichnung, statt Repetierbuechse wird bei B eingetragen Kat. C Wechsellauf.

Ich habe das bereits mehrfach durch, sowohl als Jäger A wie auch als Jäger B.

Jäger A oder B geht zu seinem Büchsenmacher und kauft komplette R8 OHNE Lauf u. Verschluss.

Also einen frei verkäuflichen Schaft mit Systemkasten.

Der Büchsenmacher nimmt eine Neuwaffe, beseitigt die beiden "Einzelteile" die nicht benötigt werden und übergibt diese an den Käufer gegen Barzahlung. Registrierung und Meldung an die Behörde nicht nötig bzw. möglich, da Teile ohne Seriennummer. Den Lauf und Verschluss verkauft er später an Jäger C der schon drei R8 Wechselläufe in seiner WBK stehen hat in zwei Kalibergruppen. Hier ist die zweite Stufe erreicht, wo niemand mit Bestimmtheit sagen kann, welche Teile in welchem Umfang wann den Besitz gewechselt haben.

Da Laufnummer und Verschlussnummer unverändert erhalten bleiben, steht bei Jäger C in der WBK Kat. C Wechsellauf und Kat. C Verschluss. Es bleibt jederzeit nachvollziehbar, wo die wesentlichen Teile der Waffe sich befinden.

Und jetzt nimm mal an, Jäger B hatte zum Zeitpunkt des Kaufs des "Mädchenkalibers" bereits eine vollständige R8 in Einzelteilen auf eGun von verschiedenen Verkäufern erstanden und verkauft später eine komplette (!) R8 an Jäger D - natürlich wild gemischt mit den Einzelteilen die er über Jahre erstanden hat. D ist Jungjäger und es ist seine erste Waffe.

Und genau das ist der Fall, den wir hier seitenlang diskutieren. Spätestens hier fragt sich der Sachbearbeiter, wie aus den bei Jäger A ausgetragenen Kat. C-Einzelteilen bei Jäger D eine Repetierbuechse (also eine komplett neue, bislang nicht vorhandene Waffe) wurde... und hier gehen die Meinungen auch bei den Sachbearbeitern auseinander, ob das rechtens ist oder nicht...

Wobei die eingetragenen Nummern von Lauf und Verschluss ja durchgängig nachvollziehbar sind und bleiben, nur unter anderen Bezeichnungen.
 
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Wobei die eingetragenen Nummern von Lauf und Verschluss ja durchgängig nachvollziehbar sind und bleiben, nur unter anderen Bezeichnungen.

Und genau hier ist der Punkt erreicht, wo KEINER nachvollziehbar sagen kann, wo die "Herstellung" tatsächlich stattgefunden hat! Theoretisch wären Jäger A / B/ D oder der beteiligte Büchsenmacher möglich.

Und wunderbarerweise sollen gerüchteweise aus "Wechsellauf R8" und "Verschluss R8" beim Verkauf bzw. Kauf auch schon "Repetierbüchsen R8" entstanden sein. Einfach so - fiat R8! :LOL:
Oder aus kompletten Büchsen wurde plötzlich ein Wechsellauf und Verschluss mit jeweils eigenem Eintrag...
 
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Fex

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Und wunderbarerweise sollen gerüchteweise aus "Wechsellauf R8" und "Verschluss R8" beim Verkauf bzw. Kauf auch schon "Repetierbüchsen R8" entstanden sein. Einfach so - fiat R8! :LOL:
Oder aus kompletten Büchsen wurde plötzlich ein Wechsellauf und Verschluss mit jeweils eigenem Eintrag...

Um den ersten Fall und seine Rechtmässigkeit diskutieren wir gerade und ich warte auf den Nachweis, dass ein solcher Fall sich nicht nur "gerüchteweise" zugetragen hat...

Den zweiten Fall kann ich dir anhand meiner WBK jederzeit nachweisen.
In diesem Falle sind es übrigens keine neuen Einträge, sondern exakt genauso viele wie zuvor, nämlich zwei. Der einzige Unterschied: aus der Bezeichnung "Repetierbuechse"wurde "Kat. C Wechsellauf", der Eintrag Kat.C Verschluss blieb unverändert.
 
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Woher nimmst du denn diese Weisheit?
Es ist so wie ich sagte.

Deine Beispiele sind nettausgedacht, jedoch ist die Realität eine andere.
Jedes Teil ist jederzeit nachvollziehbar und auch die Herstellung wird mit den Geschäftsprozess "Herstellen" unmittelbar ans register gemeldet. So wie die Umbauten eben auch.
Es wäre nett, sich höflicher auszudrücken.

Die Realität ist folgende:
Es ist noch keine fünf Jahre her, da wurden beim Kauf kompletter R8 nur die Laufnummer eingetragen! Der Verschluss kam erst später als Nachtrag dazu.

Da kannst Du bei "Altwaffen" gar nichts mehr nachvollziehen...

Und wie Fex geschrieben hat, wird in der Realität auch schon mal der Status von "Waffe" in "Wechsellauf" geändert oder umgedreht - auch hier ist die "jederzeitige Nachvollziehbarkeit" der Herstellung nicht mehr gewährleistet - zumal Läufe auch ohne Verschluss gehandelt werden - legal übrigens - wenn z.B. ein anderer Lauf in der gleichen Kalibergruppe gekauft und eingebaut wurde.

Daher nochmal: Was anderes als in der WBK steht KANN gar nicht im NWR erfasst sein, weil schlicht die Datengrundlage fehlt!
 
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1. Beim Kauf einer kompletten R8 wird nämlich eingetragen:
Repetierbuechse, .308 Hersteller, Herstellungsnummer (auf dem Lauf),
Kat. C Verschluss, Herstellungsnummer.

Falsch, wird nicht eingetragen. wer mein Bild der WBK anschaut sieht das.
Es wurde zumindest bei mir nur der Austauschlauf und der Verschluss eingetragen, ergo habe ich gar keine Waffe bzw. dürfte gar keine besitzen.
 

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