Waffenrechts Falle, Wechsel Lauf/System

Fex

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Die Realität ist folgende:
Es ist noch keine fünf Jahre her, da wurden beim Kauf kompletter R8 nur die Laufnummer eingetragen! Der Verschluss kam erst später als Nachtrag dazu.

Da kannst Du bei "Altwaffen" gar nichts mehr nachvollziehen...

Dann solltest du die Eintragung schnellstens nachholen lassen!
 
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Falsch, wird eingetragen. wer mein Bild der WBK anschaut sieht das.
Ja wie gesagt bei Dir scheint das drin zu stehen.
Bei mir wie gesagt eben nicht.
Ich frag mich welche Nummer dann bei der Waffe eingetragen wird...die vom Lauf oder vom Verschluß, die Waffe selber hat ja keine...
WBK.png
 

Fex

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Die Waffe besteht aus Lauf (eigene Nummer), Verschluss (eigene Nummer), Schaft mit System (Blaser, meiner hat eine Nummer, die aber keinen interessiert) oder Schaft ohne System ohne Nummer.

Nach den aktuellen Regeln müssen bei einer Komplettwaffe alle wesentlichen Teile mit Nummern eingetragen werden, früher nur die Laufnummer.

Der .308er Lauf, den ich ich aus einer Komplettwaffe verkauft habe, wurde beim Käufer als Wechsellauf eingetragen.
 

Fex

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"Sie können aus allen wesentlichen Waffenteilen, sofern sie in der WBK eingetragen sind und dem erlaubnisfreien Schaft, eine Komplettwaffe zusammenbauen.
Der Gesetzgeber möchte nachvollziehen können, von wo nach wo die einzelnen Teile gehen.
Das ist der Grund, warum alle diese Teile nun mit ihrer eigenen Nummer eingetragen werden müssen."

Damit ist das Thema für mich durch, ich kann meine eingetragenen und für den Gesetzgeber somit nachvollziehbaren wesentlichen Teile durch Hinzukaufen eines Schaftes komfortabel ohne lästige Schrauberei als Komplettwaffe nutzen.

Hinweis: Wer vor der Änderung eine Komplettwaffe erstanden hat und die jetzt neu als wesentliches Teil deklarierten Gegenstände noch nicht hat eintragen lassen, sollte das schnellstens nachholen.
 
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"Sie können aus allen wesentlichen Waffenteilen, sofern sie in der WBK eingetragen sind und dem erlaubnisfreien Schaft, eine Komplettwaffe zusammenbauen.
Der Gesetzgeber möchte nachvollziehen können, von wo nach wo die einzelnen Teile gehen.
Das ist der Grund, warum alle diese Teile nun mit ihrer eigenen Nummer eingetragen werden müssen."

Hallo Fex,

aus welcher Quelle kommt die Aussage?

Vielen Dank
Maroder
 

Fex

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Darf ich durch Hinzukaufen eines frei erwerbbaren Schaftes aus meiner EINEN Komplettwaffe mit z.B. zwei Wechselläufen und drei Verschlüssen (alles einzeln eingetragen) durch Montieren eines Wechsellaufes und eines Verschlusses an den Schaft ZWEI komplett montierte Waffen machen?

"Sie können aus allen wesentlichen Waffenteilen, sofern sie in der WBK eingetragen sind und dem erlaubnisfreien Schaft, eine Komplettwaffe zusammenbauen.
Der Gesetzgeber möchte nachvollziehen können, von wo nach wo die einzelnen Teile gehen.
Das ist der Grund, warum alle diese Teile nun mit ihrer eigenen Nummer eingetragen werden müssen."

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Falsch, wird nicht eingetragen. wer mein Bild der WBK anschaut sieht das.
Es wurde zumindest bei mir nur der Austauschlauf und der Verschluss eingetragen, ergo habe ich gar keine Waffe bzw. dürfte gar keine besitzen.
Mein Gott, wie oft denn noch. Deine WBK hat einen kleinen Teil von dem was bei deiner waffe registriert ist.
Hättest du nur Einzelteile dürftest du garnichts besitzen.
Du hast kein Bedürfnis für Einzelteile.

Einfach mal den Auszug der Daten beim BVA anfordern und schauen was man hat. Kostet nichts.
 
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Darf ich durch Hinzukaufen eines frei erwerbbaren Schaftes aus meiner EINEN Komplettwaffe mit z.B. zwei Wechselläufen und drei Verschlüssen (alles einzeln eingetragen) durch Montieren eines Wechsellaufes und eines Verschlusses an den Schaft ZWEI komplett montierte Waffen machen?

"Sie können aus allen wesentlichen Waffenteilen, sofern sie in der WBK eingetragen sind und dem erlaubnisfreien Schaft, eine Komplettwaffe zusammenbauen.
Der Gesetzgeber möchte nachvollziehen können, von wo nach wo die einzelnen Teile gehen.
Das ist der Grund, warum alle diese Teile nun mit ihrer eigenen Nummer eingetragen werden müssen."

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Und die selben Schreiben liegen gegenteilig vor ;)
Wobei man hier genau differenzieren muss, was eigentlich gemeint ist. Im Grunde darf man aus allen Teile eine Waffe zusammenbauen. Nur ebne keine Weitere.

U.a. wurde das Händlern untersagt, weil es nicht mehr dem handwwrk entspreche und nur Büchsenmacher dazu berechtigt (und befähigt) sind.
Dazu gab es ebenfalls eine Stellungnahme des Büchsenmacherverbands anlässlich der letzten Waffenrechtsänderung.
Dort sollte dann alles unterbunden werden. Was zum Glück nicht umgesetzt wurde.
 
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Hinweis: Wer vor der Änderung eine Komplettwaffe erstanden hat und die jetzt neu als wesentliches Teil deklarierten Gegenstände noch nicht hat eintragen lassen, sollte das schnellstens nachholen.
Braucht man nicht. Entstehen auch keine NAchteiel. Es wird einen kleinen Cut im September geben. Es muss aber nichts umgetragen werden
 

Fex

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Ich halte mich lieber an das, was die Behörde, die für mich zuständig ist, meine WBK führt und die Waffenkontrolle alle paar Jahre bei mir durchführt, mir schriftlich gibt.
 
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Das ist ja auch nicht verkehrt für dich.
Es ist nur nicht allgemeingültig und es muss auch nicht korrekt sein.
Es ist aber auf jeden Fall gut für dich.

Wie du schon in deinen WBK Eintragungen sehen kannst, ist deine Behörde nicht fehlerfrei (Wechsellauf) ;)

Bei fear no fish sieht es aber auch nicht viel besser aus. Die Läufe sind korrekt. Der SD wäre aber in Kat B einzutragen.
unverständlich wie man mit den klaren Vorgaben und IT Unterstützung immer noch solche Fehler machen kann.
 
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