Waffenrechts Falle, Wechsel Lauf/System

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ich verstehe den thread bzw das problem nicht ...

es gab und gibt waffenrechtlich relevante und somit nicht freiverkäufliche teile . das wären lauf , system , verschluss usw . das ganze diente und dient dazu dass man sich nicht anonym einzelteile kaufen kann um aus diesen eine funktionierende krachlatte zu bauen .

das wechseln von in der wbk eingetragenen läufen , verschlüssen usw in einem baukastensystem welches vom hersteller auf ein problemloses wechseln hin konstruiert wurde stellt bestimmt keine waffenherstellung dar , genausowenig wie das tauschen von einem schaft eine waffenherstellung darstellt .

du kannst für ne r8 100 schäfte haben aber schiessende krachlatten als gesamtkonstrukt hast du nur soviele wie waffenrechtlich relevante und zum schiessen technisch notwendige bauteile in deiner wbk stehen .

das wäre als mindestanforderung der lauf , das system mit verschluss und im falle der r8 die abzugs/magazineinheit . 2 der drei sachen sind waffenrechtlich relevant und nicht frei verkäuflich.

wo ist also das problem ?
 
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Ich nehme mal an der ganze Thread bezieht sich auf die Waffenherstellung. Mal angenommen ich hab mir vor 10 Jahren ne R8 in .308 gekauft, eingetragen als Repetierbüchse Blaser R8 mit den beiden Nummern von Lauf und Verschlusskopf. Eine paar Jahre später kam dann ein Austauschlauf .270 WSM mit Magnumverschlusskopf dazu, entsprechend in die WBK eingetragen. Als Blaser dann den Carbonlochschaft raus brachte hab ich mir den gekauft. Der ist nicht eingetragen, da frei erhältlich. Kam mit Atzl Abzug und dazu der neue Verschlussträger mit dem Magneten zur ZF Steuerung. Abzugsgruppe und Verschlussträger sind ebenfalls frei Teile nach jetzigem Waffenrecht. Sind jetzt also 2 komplette R8 Repetierer. Wenn ich jetzt die .308 verkaufe, darf ich dann mit der .270 nicht mehr jagen gehen?
 
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ich kenne jetzt die r8 nicht im detail aber wenn du deine .308 verkaufst bleibst du sitzen mit

- 270 wsm wechsellauf
- verschlusskopf
-abzugseingeit
- schaft

weggegangen mit deiner .308 ist logischerweise der gesamte systemkasten (also das wo der verschluss ansetzt und die abzugseinheit auch ) und damit hattest du nie und wirst auch nie haben eine weitete schiessende r8 .

mach ich jetzt nen denkfehker ? der systemkasten ist doch nicht frei zu erwerben oder ?
 

Fex

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Die Blaserschäfte gibt es nur mit Systemkasten.
 
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nen schaft mit dem 'r8' system drinn gibt es aber nur gegen ewb wenn ich das richtig sehe .

ohne das komplette system ( ich nannte es systemkasten ) hast du nix wo du deinen lauf befestigst , nix wo dein verschlusskopf lang gleitet und nix wo deine abzugseinheit drann befestigt wird .

dieses 'system r8' hattest du bei einer waffe plus wechsellauf nie zweimal und damit nie zwei gleichzeitig schiessende waffen oder ?
 

Fex

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Nein. Der Schaft mit Systemkasten ist nicht EWB-pflichtig. In der Broschüre des LKA ist das deutlich beschrieben.

Bildschirmfoto 2020-05-29 um 13.14.54.png
Bildschirmfoto 2020-05-29 um 13.15.11.pngBildschirmfoto 2020-05-29 um 13.15.22.png
 
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fex , schau bitte meinen ersten screenshot , da will nen händler für nen r8 schaft inkl system ne ewb sehen .

wenn es das auch ohne ewb zu erwerben gibt gebe ich euch recht : dann könnte man mit einer eingetragenen r8 und eingetragenem wechsellauf zwei schiessende r8 machen - wäre ne blamage für blaser
 

Fex

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Da ist er wohl der einzige, bei Frankonia, Triebel u.a. die ich auf die Schnelle ergoogelt hab braucht es keine EWB.
 
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Manche Händler haben die EWB-Anforderung bei allen Anzeigen, weil es nicht schlimm ist, wenn man das zu oft angibt - auch wenns unsinnig ist -, aber einmal vergessen wohl Ärger geben kann.
 
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in der tat - bei frankonia gibts den schaft inkl system ohne ewb .

dann öffnet blaser persönlich das tor für illegale waffen !

eine r8 plus wechsellauf und verschluss ergibt mit einem nicht erwerbspflichtigen schaft inkl system und abzug theoretisch zwei schiessfähige r8 , lach...
 
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ich hab solche modularen waffen nicht daher bisher nie nen kopf darüber gemacht aber nach kurzem googeln ist zumindest bei der sauer schaft schaft und system system. für nen s404 system will jeder bei egun ne ewb sehen . - so hätte ich das auch erwartet !!!

bei ner m03 - tatsache - gibt es ohne ewb nen schaft mit system , wow !

mit dem eintrag einer waffe + wechselsystem(e) könnte man damit tatsache mehrere voll schussfähige waffen gleichzeitig haben und das ist sicher nicht das was der gesetzgeber unter wechsellauf versteht .

ich sehe bei blaser und mauser ausser den kunden abzuzocken keinen grund den schaft zu horrendem preis gleich komplett mit dem system anzubieten .

hut ab vor diesem faden - hab was dazu gelernt gerade !
 
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Das 404 System gibt es auch ohne EWB. Ebenso die Kammer, nur Lauf und Verschlusskopf sind eintragungspflichtig.
 
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MAl als kleiner Ausblick. es kommt aktuelle Bewegung in die Sache.
Der VDB hat einen sehr umfangreichen Fragenkatalog ans BMI und die fachliche Leitstelle gesandt.
U.a. ist dort auch der Punkt der hier hinterfragten Herstellung nach der gesetzlichen Definition enthalten.
Es wird also hoffentlich in nicht allzuferner Zukunft eine überall gleich auszulegende Antwort geben.
 

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