ich verstehe den thread bzw das problem nicht ...
es gab und gibt waffenrechtlich relevante und somit nicht freiverkäufliche teile . das wären lauf , system , verschluss usw . das ganze diente und dient dazu dass man sich nicht anonym einzelteile kaufen kann um aus diesen eine funktionierende krachlatte zu bauen .
das wechseln von in der wbk eingetragenen läufen , verschlüssen usw in einem baukastensystem welches vom hersteller auf ein problemloses wechseln hin konstruiert wurde stellt bestimmt keine waffenherstellung dar , genausowenig wie das tauschen von einem schaft eine waffenherstellung darstellt .
du kannst für ne r8 100 schäfte haben aber schiessende krachlatten als gesamtkonstrukt hast du nur soviele wie waffenrechtlich relevante und zum schiessen technisch notwendige bauteile in deiner wbk stehen .
das wäre als mindestanforderung der lauf , das system mit verschluss und im falle der r8 die abzugs/magazineinheit . 2 der drei sachen sind waffenrechtlich relevant und nicht frei verkäuflich.
wo ist also das problem ?
es gab und gibt waffenrechtlich relevante und somit nicht freiverkäufliche teile . das wären lauf , system , verschluss usw . das ganze diente und dient dazu dass man sich nicht anonym einzelteile kaufen kann um aus diesen eine funktionierende krachlatte zu bauen .
das wechseln von in der wbk eingetragenen läufen , verschlüssen usw in einem baukastensystem welches vom hersteller auf ein problemloses wechseln hin konstruiert wurde stellt bestimmt keine waffenherstellung dar , genausowenig wie das tauschen von einem schaft eine waffenherstellung darstellt .
du kannst für ne r8 100 schäfte haben aber schiessende krachlatten als gesamtkonstrukt hast du nur soviele wie waffenrechtlich relevante und zum schiessen technisch notwendige bauteile in deiner wbk stehen .
das wäre als mindestanforderung der lauf , das system mit verschluss und im falle der r8 die abzugs/magazineinheit . 2 der drei sachen sind waffenrechtlich relevant und nicht frei verkäuflich.
wo ist also das problem ?