Waffenrechts Falle, Wechsel Lauf/System

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wenn das tatsache so ist ... krass

hab den ganzen faden jetzt genauer gelesen und sehe es auch so !

wenn du mit der kombi EINE waffe + wechselsystem mithilfe eines weiteren frei zu erwerbenden schaftes samt weiterem system in wirklichkeit mehrere funktionsfähige krachlatten gleichzeitig stehen hast biste drann , auch wenn der hersteller selbst es erst ermöglicht...
 
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Es wird also hoffentlich in nicht allzuferner Zukunft eine überall gleich auszulegende Antwort geben.

ich hätte nie gedacht dass es nen system ohne ewb gibt bei langwaffen ...

das ist in etwa so als wenn du ne pistole in 9mm hast mit wechselsystem samt schlitten in .22lfb und dir das griffstück aber frei kaufen kannst um dann ne 9mm sowie ne .22er gleichzeitig zu haben . allerdings ist bei ner kurzwaffe das griffstück definitiv ein waffenrechtlich relevantes bauteil und nur mit ewb zu kriegen.
 

Wheelgunner_45ACP

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ich hätte nie gedacht dass es nen system ohne ewb gibt bei langwaffen ...

das ist in etwa so als wenn du ne pistole in 9mm hast mit wechselsystem samt schlitten in .22lfb und dir das griffstück aber frei kaufen kannst um dann ne 9mm sowie ne .22er gleichzeitig zu haben . allerdings ist bei ner kurzwaffe das griffstück definitiv ein waffenrechtlich relevantes bauteil und nur mit ewb zu kriegen.
Kenne mindestens eine Spezialisten der Art, 2011 Springfield unb 40S&W mit 22lfB- WS. Später dann noch eine 1911 in 4mm20 geholt. "Dummerweise" passte da das 22lfB- WS ohne Nachrbeit drauf.

Aber mittlerweile ist das legalisiert, hat sich nach Absprache mit dem Amt und vorliegendem Bedürfnis noch ein 9mm-Para- Oberteil geholt. Mit Unterstützung durch eine kompetenten BüMa und seinem SB ist nun legal eine GK-KW geworden.
 
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ach... früher war irgendwie alles klarer .

die muschis waren stets behaart und ne krachlatte war immer als gesamtprodukt zu sehen . beides war jedem jäger klar .

heute haben wir in beiden fällen eine "kann sein , muss aber nicht unbedingt" situation .

da werden waffen als legosystem angeboten wo man mit wechselsystem und zukauf freier bauteile aus eins zwei machen kann . das geht nichtmal um das 'waffenherstellen' denke ich . es geht darum dass der gesetzgeber unter einer waffe mit einem wechselsystem eine "entweder oder" und nicht eine "sowohl als auch" situation bezweckt.

abhilfe : natürlich muss das system bei modularen lw zwingend ewb pflichtig sein ! haste zwei davon - dann haste zwei waffen und fertig .
 

Fex

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Im Prinzip stellt es aber keinen Unterschied dar, denn alle Teile sind schliesslich eingetragen. ob du dir nur 5 Komplettgewehre kaufst, bei denen du 10 Eintragungen hast (5x Lauf, 5x Verschluss) oder 2 Komplettgewehre (2x Lauf, 2x Verschluss) und dir dazu noch Wechselläufe, Verschlüsse und Schäfte holst - alle wesentlichen Teile stehen in deiner WBK.
 
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@mrbigshot: Das muss gar nicht EWB-pflichtig sein.

1. Wo ist der Sicherheitsgewinn? Ob jemand 2 oder 20 Langwaffen im Schrank hat, was ändert sich an seiner Zuverlässigkeit?
2. Mit dem Schaft alleine (Systemaufnahme/Führungen enthalten oder nicht), kann niemand was anfangen. Da wäre sogar ein Spaten im Sinne des Waffenrechts relevanter, siehe 3.
3. Mechanisch sicherheitsrelevant in Bezug auf die Schussabgabe ist er nicht. Das ist der Verschluss/Systemhülse, der Verschlusskopf und der Lauf. Eine Führung im Schaft dient nur der Aufnahme des Verschlusses. Man könnte die Schienen auch ins Holz, bzw. Kunststoff schnitzen oder fräsen. Wäre zwar nicht dauerhaft, aber was solls.
 
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ich hätte nie gedacht dass es nen system ohne ewb gibt bei langwaffen ...

das ist in etwa so als wenn du ne pistole in 9mm hast mit wechselsystem samt schlitten in .22lfb und dir das griffstück aber frei kaufen kannst um dann ne 9mm sowie ne .22er gleichzeitig zu haben . allerdings ist bei ner kurzwaffe das griffstück definitiv ein waffenrechtlich relevantes bauteil und nur mit ewb zu kriegen.
Aber das ist doch alles aber gar kein Problem. Man muss doch lediglich keine zweite Waffe zusammenmontieren. Die vielen, vielen Teile und Schäfte darf man ja trotzdem jeden Tag streicheln.
 

Wheelgunner_45ACP

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Ich formulier es noch überspitzter: Mal angenommen, einer hat 3 R8 als Komplettwaffen erworben, aber 2 Läufe und 2 Schäfte und 2 Verschlüsse nachgekauft. Gemäß den bisherigen Ausführungen ist es kein komplette Waffe, so lange EIN Teil fehlt. Wenn dann bei einer Kontrolle im Tressor 3 komplette Waffen und 2 Schaft/Laufkombinationen stehen und 2 Verschlüsse daneben liegen, ist alles gut . . .
 
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Im Prinzip stellt es aber keinen Unterschied dar, denn alle Teile sind schliesslich eingetragen. ob du dir nur 5 Komplettgewehre kaufst, bei denen du 10 Eintragungen hast (5x Lauf, 5x Verschluss) oder 2 Komplettgewehre (2x Lauf, 2x Verschluss) und dir dazu noch Wechselläufe, Verschlüsse und Schäfte holst - alle wesentlichen Teile stehen in deiner WBK.
Das wird ja künftig auch nicht mehr geschehen.
Bedürfnisfrei bleiben Austauschläufe und wechselsystem (und entgegen der eigentlichen Systematik Wechselläufe-was dem Sinn nach garnicht ginge).
Der Rst wird wesentliches Teil und dann schuen wir mal wie es dazu mit einem Bedürnisnachweis geregelt wird.
 
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@mrbigshot: Das muss gar nicht EWB-pflichtig sein.

1. Wo ist der Sicherheitsgewinn? Ob jemand 2 oder 20 Langwaffen im Schrank hat, was ändert sich an seiner Zuverlässigkeit?
2. Mit dem Schaft alleine (Systemaufnahme/Führungen enthalten oder nicht), kann niemand was anfangen. Da wäre sogar ein Spaten im Sinne des Waffenrechts relevanter, siehe 3.
3. Mechanisch sicherheitsrelevant in Bezug auf die Schussabgabe ist er nicht. Das ist der Verschluss/Systemhülse, der Verschlusskopf und der Lauf. Eine Führung im Schaft dient nur der Aufnahme des Verschlusses. Man könnte die Schienen auch ins Holz, bzw. Kunststoff schnitzen oder fräsen. Wäre zwar nicht dauerhaft, aber was solls.
Darin sieht der Gesetzgeber ein ganz bedeutendes Sicherheitsproblem.
Daher möchte er auch "so wenig waffen wie möglich ins Volk" sicherstellen.
Schon garnicht soll es eine waffenmehrung geben.
Wer eine Waffe hat, hat auch nur eine Person mit waffe.
Wer eine waffe und ein Wechselsystemm hat, hat immernoch nur eine Person mit Waffe.
Wer 2 waffen hat, hat 2 Personen mit waffen usw.
Wer 1 Waffe und 5 WS hat, hat immer noch nur eine Person mit waffe.
Wer 20 Personen unter waffen bringt, hat eine kleine bewaffnete Gruppe.
Klingt komisch, aber genau das ist die Sichtweise der Gesetzesverabschieder.
Das ist der Hintrgrund, warum es überhaupt erleichterte Eerwerbsbedingungen für einzelne Teile gibt. Es bleibt immer bei der vorhandenen Anzahl an Waffen.

NAchtrag: Der Schaft wird auch künftig oft kein wesentliches Teil sein.
 
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Ja, er sieht das jetzt so. Das war aber nicht die Intention des Gesetzes, als es ursprünglich geschrieben wurde. Was er auch immer damit bezwecken möchte, ein Sicherheitsgewinn ist es nicht. Das war aber mal eine Grundmotivation (Ausbildung, Eignung des Benutzers und Beschuss der Waffe/wesentlicher Teile (der Begriff wird/wurde gerade umgedeutet, alleine Schalldämpfer) und damit einhergehende Sicherheit für den Verwender und die Bevölkerung).
 
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Ich weiss ja nicht wann du "ursprünglich" ansetzt. Das WaffG ist seit seinem BEstehen in den 70ern ein VErbotsgesetz. Da das "epochale Urteil" (soweinig wie möglich) schon ein paar Jahre älter ist und dies in den Sachverständigenbefragungen und schriftlichen Darlegungen und den Gesetzesbegründungen immer wieder wiederholt wird, ist das ganz genau seine Auslegung.
Das Ziel ist (vertraglich festgelegt) ein weitgreifendes waffenverbot.
Wo nicht unbedingt nötig, keine Erlaubnis.
 
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mantelträger hat vollkommen recht . das gesetz versteht unter einem wechselsystem dass nie mehr als eine waffe gleichzeitig funktionsbereit ist , das ist der wahre kernpunkt und erscheint auch logisch.

ich frage mich warum zb blaser überhaupt schäfte nur samt system verkauft ???
 
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Vollkommene Fehleinschätzung von Recht. Wie hätte denn sonst Blaser das ganze über Jahre bisher in Verkehr bringen können. Auch ist der Schaft in der Form kein System. Er enthält nicht beschussrelevante Teile davon. Man könnte das als zusätzliches Sicherheitsfeature ansehen.
 
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Weil es rechtskonform ist.
Nicht aber das heimische Zusammensetzen neuer Waffen.
Die jagdlichen waffen sind da doch vergleichsweise uninteressant.
In anderen Bereichen geht das noch viel einfacher.
Man nehme ein AR Wechselsystem und einen (noch) frei erwerblichen Lower (Gehäuseunterteil) und verbinde diese mit 2 Steckpins. Fertig. Waffe hergestellt.
Überhaupt lässt sich die gesamt waffe von Null auf Fertig in einer Stunde montieren, ohen das man was anderes bräuchte als Pins, Hammer und ein weiteres Werkzeug.
Auch das ist nicht erlaubt, nur weil man nichts anpassen muss und das nur ein Stecksystem ist.

Deswegen hat man sich eben nicht nur über erlaubnispflichtig und frei erwerbbare Teile definiert, sondern eben bestimmte Handlungen erlaubt oder ausgeschlossen ;)

So wie man einen Halbautomaten eben auch mit größeren Magazinen bekommt, aber beim Schuss aufs Wild trotzdem nur 3 Schuss laden darf.
 
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