Waffenrechts Falle, Wechsel Lauf/System

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Mir geht es garnicht um die Unbelehrbaren. Die sind für ihr Handeln eigenverantwortlich.
Ganz viele von denen kann ich auch garnicht mehr lesen. Der ignorefunktion sei es gedankt.
Ob das reale Leben dann auch so gelebt wird, wie die Selbstdarstellung in Foren ist ein anderes Thema ;)

Leider muss man alle paar Seiten manches wiederholen, weil doch keiner jeden Faden von vorn beginnt zu lesen. Auch kommt immer wieder jemand anderes hervor und will unbedingt die gesamte Diskussion von vorn führen.
Da soll dann wenigstens auch mal eine abweichende Mahnung erkenntlich sein.
Sollte sich das Thema -wieder Erwarten jetzt doch lockern- werden wir es hier erfahren und froh sein. Die Fragen sind ja an die zuständigen Stellen geleitet worden.
Ich glaub nur nicht dran.

Bei Dingen die einem wirklich an die Substanz gehen, rate ich grundsätzlich zu einer etwas vorsichtigeren Herangehensweise.
Im Ernstfall kommt aus dem Forum später dann auch eher Häme und Bedauern als Hilfe.
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Ich persönliche weigere mich die Aluhutbegriffe überhaupt noch zu verwenden. Halte ihn sogar für deplatziert, da der Staat ja angeblich mehr erlauben würde ;)
Abweichende Ansichten sind keine Verschwörung oder auch nur Ähnliches und heute schlägt man (mal wieder) nur allzugern auf andere Meinungen ein und gerade auch mit den Begriffen Aluhut und Verschwörungstheoretiker und alles andere was der Abwertung des Gegenübers zuträgt. Man verklärt den menschen einfach als Spinner.
Das war mir jetzt aber auch nur ein persönliches Bedürfnis es dazuzuschreiben und ist nicht gegen dich gerichtet.
 
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20 Okt 2016
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Zur Klarstellung: Den Begriff habe ich übernommen als schlagwortartigen Hinweis auf Beratungsresistenz und stures festhalten an einmal verfestigter Meinung ohne Basiswissen, vollkommen unabhängig von politischer Ausrichtung und meist fehlendem Staatsverständnis.
 
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Also bei der einen Frage ob der Blaser Schaft eingetragen werden muss etc. hat sich ja eigentlich alles geklärt mit diesen Worten:

"Stecher-/ Abzüge und Magazinkästen bei Repetiergewehren!
Da es sich um Repetierwaffen handelt, ist die Baugruppe Abzug
am Magazinkasten kein unteres Gehäuseteil und damit auch kein
erlaubnispflichtiges Waffenteil!
Es bedeutet ferner, dass Schäfte von Repetierwaffen unabhängig davon,
ob diese aus Holz oder anderem Material hergestellt sind, ebenfalls keine
Gehäuseunterteile darstellen, auch wenn in diesen die Abzugsmechanik
verbaut ist!"

Quelle: BKA Leitfaden Wesentliche Teile,
S. 28


Oder versteh ich da irgendwas falsch?
 
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Schade, dass das BKA die R8 nicht erwähnt, denn im Gegensatz zu "normalen" Rep. Büchsen hat diese ja keine Systemhülse. Ob das einen Unterschied bei den wesentlichen Teilen macht?
 
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Aussage SB hier:

Ein Zusammenbauen Ihrer modularen Teile ist kein Herstellen nach dem Waffengesetz. Ein Herstellen liegt erst dann vor, wenn Sie ein führendes wesentliches Teil (in diesem Fall das Gehäuse) durch ein neues Teil, das noch nicht in einer Waffe verbaut war, ersetzen.

Ihr zweiter Austauchlauf bleibt wie bisher als einzelnes Waffenteil in der Waffenbesitzkarte eingetragen und kann von Ihnen mit dem anderen Lauf bei Bedarf getauscht werden.
 
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Hast du ihm parrallel mal den abweichenden Gesetzestext vorgelesen und gefragt, warum das ganz anders definiert ist? ;)
Der Dienstherr hat ihm extra eine Vorschrift geschrieben, dass er sowas in leichter Sprache nochmal nachlesen kann.
21.2 Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffen und das Zusammensetzen fertiger Teile zu einer Schusswaffe, es sei denn, dass die Schusswaffe nur zur Pflege, zur Nachschau oder zum Austausch von Wechsel- oder Austauschläufen sowie Wechselsystemen auseinandergenommen wird.

Sollte er gemeint haben, dass man den Austauschlauf selbst tauschen darf, ist das korreektund steht auch extra im Zitat. Das sind die Ausnahmen.
 
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Hast du ihm parrallel mal den abweichenden Gesetzestext vorgelesen und gefragt, warum das ganz anders definiert ist? ;)
Der Dienstherr hat ihm extra eine Vorschrift geschrieben, dass er sowas in leichter Sprache nochmal nachlesen kann.


Sollte er gemeint haben, dass man den Austauschlauf selbst tauschen darf, ist das korreektund steht auch extra im Zitat. Das sind die Ausnahmen.
Waren wir weiter vorn nicht schon zum Schluss gekommen, dass das Einsetzen eines Wechsellaufes nicht von jedermann vorgenommen werden darf?
 
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Hast du ihm parrallel mal den abweichenden Gesetzestext vorgelesen und gefragt, warum das ganz anders definiert ist? ;)
Der Dienstherr hat ihm extra eine Vorschrift geschrieben, dass er sowas in leichter Sprache nochmal nachlesen kann.


Sollte er gemeint haben, dass man den Austauschlauf selbst tauschen darf, ist das korreektund steht auch extra im Zitat. Das sind die Ausnahmen.

§ 21 Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
Warum zitierst Du jetzt einen Abschnitt zu einem Gesetz der gar nicht greift, weil ein Jäger nicht gewerbemäßig Waffen herstellt.
Und nur weil dort etwas beschrieben ist was in etwa den Tausch eines Waffenlaufes beschreibt ist es immer noch nicht gewerbsmässig.

Bei neuen, nicht bisher schon in Waffen verbauten wesentlichen Waffenteile sind wir wie ich schon geschrieben bzw. zitiert habe bei der Herstellung.
Bei allem anderem nicht.

Siehe den von mir fett markierten Teil
 
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Wie kommst du auf gewerbsmäßig? Es geht um die Definiton Herstellen. Die ist bei gewerbsmäßig und nicht gewerbsmäßig gleich. Die zitierte WaffVwV führt diese Definiton als Vorgabe für die Mitarbeitenden im ÖD aus. Es ist deren "Bedienungsanleitung:"
So wie Bearbeiten, erwerben oder führen auch immer gleich sind ;)
Warum hab ichs also zitiert? Weils die Antwortist.
Wäre es nicht so, gäbe es eine andere Definition. Ich kenne aber keinen Waffenrechtskommentar der anders auslegt.

Wenn du zwei waffen mischt, bist du auch bei der Herstellung, wenns nicht gerade eine Freistellung wie eine Austauschlauf gibt ;)

Solltest du verschiedene Definiton von herstellen kennen, bitte ich um die fundstelle. ich lerne gern dazu.
 
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I. Begriffsdefinitionen

Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffen und das Zusammensetzen fertiger Teile zu einer Schusswaffe, es sei denn, dass die Schusswaffe nur zur Pflege, zur Nachschau oder zum Austausch von Wechsel- oder Austauschläufen sowie Wechselsystemen auseinandergenommen wird. Nach der Definition in A1 A2 Nr. 8.1 liegt ein Herstellen im Sinn des Waffenrechts schon dann vor, wenn aus Rohteilen oder Materialien wesentliche Teile eines Endprodukts erzeugt werden.

Die Systeme von Merkel, Blaser und Co sind Wechselsysteme.
 
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Und was ist jetzt nochmal der Teil, den du an meiner Aussage beanstandest?
Die fürd en SB bedeutende WaffVwV erklärt ihm genau die AUslegung der HErstellung und nichts anderes ;)

Was die Wechwelsystem jetzt sollen erklärt sich mir auch nicht.
Die dürfen übrigens verbaut werden, egal pb jemals in einer waffe verbaut oder nagelneu ;)
 
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