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Nein. In dem ganzen Definieren hat man sich darauf geeinigt, dass das Zusammenfügen der Teile eines Hersteller bei modularen Waffen nicht als Herstellung betrachtet wird (wenn bereits in waffe verbaut etc.).Ich verstehe die Quintessenz dieses Fadens so:
Lauf R8 bei Händler A erwerben, Schaft mit System bei Händler B erwerben und einen vorhandener Verschluss aus einer anderen, eigenen R8: Diese drei Teile darf ich haben, aber niemals zusammenführen, da der Schaft ja nicht aus einer anderen Waffe stammt. Ich würde also aus dem Zusammenführen dieser drei Teile eine Waffe "herstellen" (= verboten). Soweit korrekt?
Lösung: Ich gehe zum BüMa und lasse ihn alles zusammenstöpseln?
Du kannst also deine waffe selbst zusammensetzen.
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