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Jain. Die Sache sind Geräte mit IR Aufheller. Denn die sind an Waffen nach wie vor verboten. Will man die nutzen, braucht man weiterhin eine Beauftragung.
NSG mit extra gehaltenem Aufheller und WBK Vorsatz sollten für mein Verständnis jetzt aber legal sein in Ba-Wü. Das sollte man m.M. aber einmal final abklären.
NSG mit extra gehaltenem Aufheller und WBK Vorsatz sollten für mein Verständnis jetzt aber legal sein in Ba-Wü. Das sollte man m.M. aber einmal final abklären.