Änderung des Waffengesetzes ist beschlossen

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Jain. Die Sache sind Geräte mit IR Aufheller. Denn die sind an Waffen nach wie vor verboten. Will man die nutzen, braucht man weiterhin eine Beauftragung.

NSG mit extra gehaltenem Aufheller und WBK Vorsatz sollten für mein Verständnis jetzt aber legal sein in Ba-Wü. Das sollte man m.M. aber einmal final abklären.
 
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Jain. Die Sache sind Geräte mit IR Aufheller.

Die Sache bleibt bestehen nach aktuellem Stand.

Darfst in BaWü verwenden, aber nicht an der Waffe montiert.

Das verhindert die Verwendung von digitalen Restlichtaufhellern bei völliger oder nahezu völliger Dunkelheit.

Thermale Vorsätze haben dieses Problem nicht.
 
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Aber das musst jetzt doch erklären...

Brandenburg beruft sich bei der Änderung des Jagdrechts wahrscheinlich auf Seuchenbekämpfung

(1) Das für das Jagdwesen zuständige Mitglied der Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Landtages die Verbote des § 19 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes mit Ausnahme der Nummer 16 zu erweitern oder aus besonderen Gründen, insbesondere

  1. der Wildseuchenbekämpfung,
  2. der Landeskultur,
  3. zur Beseitigung kranken oder kümmernden Wildes,
  4. zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden oder
  5. zu wissenschaftlichen Lehr- und Forschungszwecken

Also natürlich keine generelle Genehmigung, sondern einen Ausnahme wegen der ASP. Kein dauerhaft gültiges Gesetz.
Dazu MUSS das Bundesjagdgesetz geändert werden.


Immer noch nicht kapiert.
Ihr bekommt das nur wegen ASP, als Ausnahme vom Gesetz. Keine ASP/Seuche, keine Jagd mit Nachtsicht an der Waffe.
Da es DualUse Geräte sind/ sein müssen kann die jeder kaufen und benutzen, aber nicht jeder an der Waffe, sondern nur in BB, BAWü und Sachsen.
 
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...Da es DualUse Geräte sind/ sein müssen kann die jeder kaufen und benutzen, aber nicht jeder an der Waffe, sondern nur in BB, BAWü und Sachsen.

(y)
Nadetsachickdoch :giggle:!

...Immer noch nicht kapiert....
Um eine reife Birne zu mampfen muss ich nicht wissen, warum morgens die Sonne aufgeht.
Es reicht mir, wenn ich weiß, wo der Baum steht ;)
Gruß-Spitz
 
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Ändert nichts daran, daß , sollte die Landesregierung beschließen, daß die ASP kein Thema mehr ist, du das Ding morgen nicht mehr an der Waffe benutzen darfst.
 
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Aber so einfach nur in BB.

Da herrschen hier im Forum gemein hin wohl falsche Vorstellungen.
Das Waffenrecht wurde geändert, nicht das Jagdrecht.
 

JBB

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Die Sache bleibt bestehen nach aktuellem Stand.

Darfst in BaWü verwenden, aber nicht an der Waffe montiert.

Das verhindert die Verwendung von digitalen Restlichtaufhellern bei völliger oder nahezu völliger Dunkelheit.

Thermale Vorsätze haben dieses Problem nicht.

Lampe in die Hand, dann kannst auch mit günstigen Geräten raus.
 

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