Waffengesetz für Alle! (Das war ja das Problem wegen der Beauftrsgungen auf Landesebene!)
Bundesjagdgesetz gibt nur den Rahmen für die Landesjagdgesetze und seinen Durchführungsverordnungen vor. Also können die bindenden LJGesetze davon abweichen oder darüber hinausgehen. (Einige BundesLänder haben das schon im vorauseilenden Gehorsam für Schalldämpfer und Nachtsichttechnik getan und so dürfen einige das, andere noch nicht!)
Der Schalldämpfer oder das Nachtsichvorsatzgerät ohne IR Aufheller, denn dieser bleibt nach Waffengesetz für die Montage an der Waffe verboten, können je nach Bundesland für die Jagd per Landesjagdgesetze oder der Durchführungsverordbungen erlaubt oder verboten werden.
Falls künstliche Lichtquellen bei der Jagd im entsprechenden BundesLand erlaubt sind, darf man den IR-Aufheller in der Hand halten oder an der Kanzel festmachen... wie sinnig das ganze ist, lassen wir mal unkommentiert!
Jeder, der IR Aufheller, oder ein Pard (mit integriertem Aufheller) offiziell benutzten möchte, sollte sich schleunigst eine Behördliche Beauftragung zur SW Jagd holen, sonst könnte der IR Traum in Zukunft platzen.