Änderung des Waffengesetzes ist beschlossen

G

Gelöschtes Mitglied 25437

Guest
Aber wahrscheinlich nur wegen einer irgendwie gearteten Ausnahmegenehmigung.
In BaWü nennt sich das behördliche Beauftragung.

Das Bundesjagdgesetz verbietet generell die Benutzung.

Lieber cast,

wenn es ein eigenständiges LJG gibt, dann geht das dem BJG vor. Wenn also NRW ein LJG bekommen sollte, in dem die Verwendung von Nachtsicht erlaubt würde, dann wäre es völlig Latte was im BJG dazu steht.

Leider steht eine derartige Anpassung in NRW nicht vor der Tür und wir dürfen baw die Technik nicht einsetzen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25569

Guest
Vielleicht sollte man solche Dinge, an denen ggf. die eigene Zuverlässigkeit hängt, nicht gerade in einem Forum klären. Hier wird vermutet und interpretiert, jeder aus einem anderen Bundesland mit landesspezifisch abweichenden Regelungen. Fragt doch offen in Eurer Behörde, was nun geht und was nicht. Im übrigen wird das neue Waffenrecht erst 14 Tage nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam. Bis dahin wäre ich noch sehr vorsichtig beim Erwerb von z.B. einem Schalldämpfer (von den anderen Dingen ganz zu schweigen). Ich würde in diesen rechtlichen Übergangszeiten im Zweifelsfall (und der ist für mich eigentlich immer gegeben, weil so viel davon abhängt) nur nach Rücksprache mit der für mich zuständigen Behörde handeln.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25569

Guest
...oder man ist selber Jurist und kennt sich aus.😁
 
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Waffengesetz für Alle! (Das war ja das Problem wegen der Beauftrsgungen auf Landesebene!)

Bundesjagdgesetz gibt nur den Rahmen für die Landesjagdgesetze und seinen Durchführungsverordnungen vor. Also können die bindenden LJGesetze davon abweichen oder darüber hinausgehen. (Einige BundesLänder haben das schon im vorauseilenden Gehorsam für Schalldämpfer und Nachtsichttechnik getan und so dürfen einige das, andere noch nicht!)

Der Schalldämpfer oder das Nachtsichvorsatzgerät ohne IR Aufheller, denn dieser bleibt nach Waffengesetz für die Montage an der Waffe verboten, können je nach Bundesland für die Jagd per Landesjagdgesetze oder der Durchführungsverordbungen erlaubt oder verboten werden.

Falls künstliche Lichtquellen bei der Jagd im entsprechenden BundesLand erlaubt sind, darf man den IR-Aufheller in der Hand halten oder an der Kanzel festmachen... wie sinnig das ganze ist, lassen wir mal unkommentiert!

Jeder, der IR Aufheller, oder ein Pard (mit integriertem Aufheller) offiziell benutzten möchte, sollte sich schleunigst eine Behördliche Beauftragung zur SW Jagd holen, sonst könnte der IR Traum in Zukunft platzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Wenn man das liest bleibt nur der Weg mit einem Wärmebild Vorsatzgerät.
Denn ein IR Gerät ohne an der Waffe/Gerät montiertem IR Strahler ist schlicht nicht funktionell.

Weiterhin ist es verboten ein Vorsatzgerät egal welcher Bauart an der Waffe (Weaver Schiene o.ä) zu montieren, sondern man soll es weiterhin mit einer Kupplung/Adapter an der Optik befestigen was zu Präzisionsprobleme und zu Schäden an ZF Optik/Montage führen kann.

Sinnvoll ist es alleine Beleuchtungstechnik, Nachtsicht und Wärmesichttechnik jeglicher Art als an der Waffen montierbar zu genehmigen. Alles andere ist sinnlos, verkomplizierend sorgt weiterhin für umständlichen Einsatz und den damit einhergehenden Komplikationen bis hin dazu dass sich die Jäger doch wieder (weils kaum anders geht) am Rande der Illegalität bewegen.

Ein unglaubliches Kasperletheater! o_O:rolleyes:(n)

Ich hoffe, JA ICH HOFFE!!!, dass es in naher Zukunft eine Verordnung zur Verordnung gibt die das so aussagt. :oops:o_O Es wäre ja so ungaublich schwierig das mal richtig zu machen...o_O:rolleyes:
 
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30 Aug 2007
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Die Erleichterung wäre nur über eine Änderung des grad frischen Gesetzes zu erreichen...das glaubst Du selbst nicht, dass da was in Richtung "sinnvoll" für uns rauskommt.
Gruß-Spitz
 
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11 Jul 2010
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Vom DJV :
Der jagdliche Einsatz von Nachtzieltechnik war bislang verboten und bleibt dies grundsätzlich auch. Denn neben dem waffenrechtlichen Verbot (das nun gelockert, aber nicht aufgehoben wird), gibt es das sachliche Verbot nach dem Bundesjagdgesetz, das weiter bestehen bleibt. Auch entsprechende landesrechtliche Verbote gelten weiter. Ausnahmen von dem sachlichen Verbot gibt es bislang nur in BadenWürttemberg, Brandenburg und Sachsen.
 
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17 Nov 2016
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ist jemand bei den magazingrößen durchgestiegen? 10lw 20 kw ist klar.aber zum thema unterhebel und flinte steige ich da nicht durcho_O
 
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Wenn beim Thema Nachtsicht das Landesgesetzt trotzdem gilt, dann dürften die Magazinbeschränkungen doch auch nichtig sein, zumindest solange bis das Landesgesetz nichts anderes sagt, oder?
 

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