Waffenrechtsverschärfung im Eilverfahren

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Nur weil man da irgendwo "Ja" ankreuzt, heißt es ja nicht automatisch, dass man dann keine WBK bekommt.

Es kann dann halt sein, dass die Behörde eine (fach-) ärztliche Bescheinigung haben möchte z.B. vom Diabetologen, dass man medikamentös gut eingestellt ist etc. (so bei einem Bekannten von mir im Schützenverein passiert, der den Antrag natürlich wahrheitsgemäß ausgefüllt hat).

Das ist doch beim Führerscheinantrag auch nicht anders.

Es gibt nunmal Krankheiten, mit denen man weder sicher am Straßenverkehrs teilnehemn kann, noch mit einer Waffe hantieren sollte. Das hat ja nicht gleich etwas mit Diskriminierung zu tun!

Wenn jemand z.B. fast blind ist oder an starker Epilepsie leidet, würde ihm ja wohl auch keiner hier einen Führerschein in die Hand drücken wollen!?
Wenn das so ist, bzw. wäre , könnte man das ja noch verstehen. Ich befürchte aber das jetzt der Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet worden ist. Am Ende sitzen die doch am längeren Hebel und das wissen die auch. Da kannst Du jetzt ganz schnell mit einem negativen Bescheid abtraben und bekommst noch die Worte auf den Weg das Du ja klagen kannst , wenn Dir das nicht passt. Viele werden sich vor einer Klage scheuen und das war es.
 
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Wie soll denn dadurch der Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet werden?
Vielleicht verstehe ich es einfach nicht 🤔.

Da dem Gesundheitsamt so Sachen wie psychische Erkrankungen, Diabetes, Sehschwäche, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Abhängigkeiten usw. (nach denen man in den aktuellen Anträgen idR sowieso schon gefragt wird) überhaupt nicht bekannt sind, wird sich wohl ehr gar nichts ändern, außer dass alles noch länger dauern wird.

Guckt doch mal, was überhaupt an das Gesundheitsamt meldepflichtig ist:


Nichts davon ist waffenrechtlich relevant!

Das einzig Relevante, was dem Gesundheitsamt bekannt sein könnte, wäre eine Zwangseinweisung nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz...


Trotzdem ist die Änderung grundsätzlich abzulehnen, weil sie außer Bürokratie und Generalverdacht nichts bringt!
 
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Wie soll denn dadurch der Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet werden?
Vielleicht verstehe ich es einfach nicht 🤔.
Das Problem mit dieser neuen Regelung besteht in der Art und Weise, wie sie zustande gekommen ist. Der Erfahrung nach ist so eine Nacht-und-Nebelaktion der Politik im Windschatten von wichtigen Entscheidungen IMMER fragwürdig. Da wird etwas vorbereitet für die nächste Legislaturperiode. Geht man davon aus, daß die Grynen an der nächsten Regierung beteiligt sind und deren Parteiprogramm kennt (u.a. Abschaffung von Waffen in privater Hand), so ist es unschwer zu erkennen, dass hier ein Weg geschaffen wurde, dieses Ziel zu erreichen. Muß nicht, kann aber so sein.
Zunächst ist diese Abfrage nur Arbeit für die SBs, aber der zweite Schritt ist schon im Entwurf: Eine zwingende amtsärztliche Untersuchung ähnlich der arbeitsmedizinischen Untersuchungen. Die Ausprägung dieser Untersuchung kann beliebig derart gestaltet werden, daß man damit schon mal bequem 80% der Jäger aussortieren könnte .. oder 90 ..
Ich mußte bislang immer die G41 und G25 durchlaufen. Man glaubt gar nicht, wieviele bereits da durchfallen - auch jüngere. Es wird überhaupt kein Problem sein, diese Test "kritisch genug" zu gestalten.
Ja - ist noch Spekulation. Aber wollen wir wetten? Warum sonst wird eine solche Gesetzesänderung derart durchgepeitscht?
 
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Das Problem mit dieser neuen Regelung besteht in der Art und Weise, wie sie zustande gekommen ist. Der Erfahrung nach ist so eine Nacht-und-Nebelaktion der Politik im Windschatten von wichtigen Entscheidungen IMMER fragwürdig. Da wird etwas vorbereitet für die nächste Legislaturperiode. Geht man davon aus, daß die Grynen an der nächsten Regierung beteiligt sind und deren Parteiprogramm kennt (u.a. Abschaffung von Waffen in privater Hand), so ist es unschwer zu erkennen, dass hier ein Weg geschaffen wurde, dieses Ziel zu erreichen. Muß nicht, kann aber so sein.
Zunächst ist diese Abfrage nur Arbeit für die SBs, aber der zweite Schritt ist schon im Entwurf: Eine zwingende amtsärztliche Untersuchung ähnlich der arbeitsmedizinischen Untersuchungen. Die Ausprägung dieser Untersuchung kann beliebig derart gestaltet werden, daß man damit schon mal bequem 80% der Jäger aussortieren könnte .. oder 90 ..
Ich mußte bislang immer die G41 und G25 durchlaufen. Man glaubt gar nicht, wieviele bereits da durchfallen - auch jüngere. Es wird überhaupt kein Problem sein, diese Test "kritisch genug" zu gestalten.
Ja - ist noch Spekulation. Aber wollen wir wetten? Warum sonst wird eine solche Gesetzesänderung derart durchgepeitscht?
Wenn ich da durchfalle wäre ich vermutlich höchstamtlich dann auch zeitgleich Dienstuntauglich... :censored:
 
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Das Problem ist doch die Frage, wo das noch hinführen soll. Es wird nur der erste Schritt von vielen weiteren Gängelungen sein. Und das wird sich nicht nur auf Waffen beschränken... Die nächste Frage ist doch mit welchen Erkrankungen bzw. Zipperlein man bereits nicht mehr zuverlässig ist. Zum Beispiel ist nicht jeder der psychische oder körperliche Probleme hat, für sich oder andere gefährlich. Damit sowas in irgendeiner Akte steht, muss man überhaupt erstmal den Arsch in der Hose haben zum Arzt zu gehen. Das zeugt meiner Meinung nach davon sich helfen lassen zu wollen und von Reife bzw. Stärke. Ich finde diese Verschärfung sogar gefährlich. Weil es jetzt viele WBK Inhaber gibt, die sich zwei mal überlegen werden, ob sie mit Problem X nun zum Arzt gehen sollten... Sehr förderlich.
 
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Die Befreiung braucht es aber erst, wenn das Gesundheitsamt mitteilt, dass etwas nach § 6 WaffG Relevantes vorliegen würde!

Da die meldepflichtigen Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz aber waffenrechtlich irrelevant sind, kann dort höchstens dann etwas vorliegen, wenn man mal zwangseingewiesen wurde!

Ob jemand Alkoholiker, Dorgenabhängiger, etc. ist oder blind, taub, einen Schlaganfall hatte usw. , alles das weiß das Gesundheitsamt ja gar nicht...

Es wird sich daher für 99,999% der Waffenbesitzer überhaupt nichts ändern, außer das die ganzen Abfragen noch viel länger dauern werden...

MMn ein reiner Papiertiger.
So viel Naivität hätte ich nicht für möglich gehalten.

Solche Dinge wie die Regelabfrage beim Verfassungsschutz oder beim Gesundheitsamt waren und sind immer nur der Einstieg in eine Praxis, die mit einem demokratischen Gemeinwesen wenig bis nichts zu tun hat.
Sehr gerne wurde in der Vergangenheit mit "Terrorismusbekämpfung" argumentiert und begründet, warum man dem Bürger dieses oder jenes Grundrecht wegnehmen will.
Ein einziges Beispiel (sonst artet der Thread aus): die Kontenabfrage. Beim Gesetz wurde argumentiert und begründet, dass man Berufskriminellen und Terrorismusverdächtigen in die Konten schauen möchte, um z.B. Geldwäsche zu erkennen usw. usf. Inzwischen machen die Finanzämter mehr als 300.000 Kontenabfragen jährlich! Unglaublich, wie viele Terrorismusverdächtige sich in diesem Land aufhalten......
Merke: was technisch möglich ist und irgendwie legalisiert wurde, wird auch gemacht. Wie viel z.B. der Datenschutz in diesem Lande wert ist, erfährt der Mann nach der Scheidung. Kontoauszüge der Rentenversicherung, Einkommenssteuerbescheide, Arbeitgeber, Einkommen, Wohnadresse - alles, alles wird hemmungslos zwischen den Behörden ausgetauscht. Datenschutz gilt nicht für unterhaltspflichtige Väter - per Gesetz vielleicht, in der Praxis aber nicht.
Ich kenne einen Fall, da wurde einem unterhaltspflichtigen Vater, der nicht genug verdient für die horrenden Unterhaltsbeträge und deshalb ergänzend ALG 2 bezieht, das Treibergeld (als Hundeführer bei Drückjagd) als "Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit als Jäger" angerechnet und von seinen Leistungen abgezogen! Woher weiß die Arbeitsagentur, dass das Landwirtschaftsministerium BW dem Jäger XY einen Betrag von 200.- € für die abgelaufene Drückjagdsaison überwiesen hat? (mal ganz davon ab, dass es sich bei diesen Zuwendungen eh nur um den Ersatz zuvor verauslagter Kosten wie Hundesteuer, Futter, Tierarzt etc.pp. handelt und nicht um Einkommen). Das meine ich. Zuerst wird ganz harmlos behauptet, man wolle Geisteskranke vom Waffenbesitz abhalten - die Praxis wird dann aber ganz anders ausgestaltet......
 
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...ist aber gewollt.
Die Politik will und kann nicht kapieren, dass wir un DE generell kein Problem mit zu wenig Verordnungen haben.
Sondern ein Durchführungsdefizit. Diese gab es, um beim Waffenbesitz zu bleiben schon beim Erfurthtäter. Bei Hanau oder Halle ebenfalls. Und bei den ganzen braunen Idioten die noch Waffen haben auch. Und wenn es rechtens ist, dass die ihre Waffen besitzen dürfen, dann ist das so. Aber so lange Gesetze ändern, bis Willkür Tür und Tor geöffnet ist?
 
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Solltest Du umziehen hast Du die Rechnung der GEZ schon im Briefkasten, bevor Du die Schlüssel für die Bude bekommen hast.
 
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Gelöschtes Mitglied 25156

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...ist aber gewollt.
Die Politik will und kann nicht kapieren, dass wir un DE generell kein Problem mit zu wenig Verordnungen haben.
Sondern ein Durchführungsdefizit. Diese gab es, um beim Waffenbesitz zu bleiben schon beim Erfurthtäter. Bei Hanau oder Halle ebenfalls. Und bei den ganzen braunen Idioten die noch Waffen haben auch. Und wenn es rechtens ist, dass die ihre Waffen besitzen dürfen, dann ist das so. Aber so lange Gesetze ändern, bis Willkür Tür und Tor geöffnet ist?
Du wirst aber nie erleben, dass das eigene Versagen zu einer Ändreung führt. Das zuzugeben ist nicht vorgesehen.
 

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