Waffenreparatur nur noch mit NRW-ID ??

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Hallo zusammen, ich hatte letzte Woche 2 Vereinswaffen zur Reparatur zum Büma gebracht. Die WBK (noch die alte WBK ohne den NRW-ID Eintrag) hatte ich natürlich artig dabei :) Der Büma sagte mir dann er könne die Waffen nicht zur Reparatur annehmen, da er dafür die NRW-ID braucht. Ohne darf er keine Waffe mehr annehmen. Glücklicherweise hatte ich noch ein die Möglichkeit per Email an die NRW-ID zu kommen, so das ich die Waffen da lassen konnte. Alleine das erfassen der Waffen per Computer hat dann auch noch 15 Min. gedauert, verteuert also die Reparatur wohl auch noch.

Wenn ich mir jetzt mal eine Waffe von privat leihe, könnte ich zwar die NRW-ID auf den Leihschein schreiben, aber im NRW kommt das ja dann nicht an das Müllers Waffe jetzt bei Schulze steht :)

Egal wollte nur mal drauf hinweisen, falls nicht schon anderweitig bekannt, immer schön die NRW-ID am Mann. Soll ja noch nicht auf jeder WBK eingetragen sein.
 
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Ohne ID, ist im Handel nur noch sehr wenig möglich. Das liegt an den Anzeigepflichten, die bereits ein Überlassen und den erwerb bedeuteen. Die Auslegung hatte in erster Fassung zur Folge, dass die waffen sogar aus der WBK aus- und wieder eingetragen hätten werden müssen.
Das hat man glücklicherweise noch rechtzeitig abgeändert.
Kurzzeitige Reperaturen bedürfen keiner Anzeige, länger dauernde schon.
Die E- und P-ID allein reciht eigentlich nicht. Beim Regsitereintrag muss auch immer die W-ID eingetragen werden. Also neben den Nummer auf der WBK auch immer ans Stammblatt denken.
 
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Gibt es zu "kurzzeitige Reparaturen" eine Quelle oder irgendwas in der Durchführungsverordnung?
 
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Bei mir im Kopf kommt da der Zeitrum 4 Wochen auf so war es doch oder in Zahlen ausgedrückt?!
Innerhalb eines Monats, etwas präzsiert ;)
Gibt es zu "kurzzeitige Reparaturen" eine Quelle oder irgendwas in der Durchführungsverordnung?
Es steht direkt im WaffG. Der §37 ist mit zahlreichen Buchstaben versehen worden und in §37(e) wird man fündig.
(2) Der Inhaber der Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 kann von einer Anzeige des Erwerbs nach § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder § 37d Absatz 1 Nummer 2 und bei der anschließenden Rücküberlassung an den Überlassenden von der Anzeige der Überlassung nach § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder § 37d Absatz 1 Nummer 1 absehen, wenn der Inhaber der Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 von einem Überlassenden erwirbt, der nicht Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 ist, und die Rücküberlassung innerhalb eines Monats nach dem Erwerb erfolgt. Erfolgt die Rücküberlassung im Fall des Satzes 1 nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, hat der Inhaber der Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 die Anzeige des Erwerbs gemäß § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder § 37d Absatz 1 Nummer 2 unverzüglich nachzuholen sowie die Rücküberlassung gemäß § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder § 37d Absatz 1 Nummer 1 unverzüglich anzuzeigen. Im Fall des Satzes 1 sind Erwerb und Überlassung durch den Inhaber der Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren (Ersatzdokumentation).

Das ist alles nicht ganz leicht erfassbar geschrieben, da stets die Gesetzesgrundlagen einbezogen werden, was für welchen Fall, Gültigkeit hat.
 
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Wenn ich mir jetzt mal eine Waffe von privat leihe, könnte ich zwar die NRW-ID auf den Leihschein schreiben, aber im NRW kommt das ja dann nicht an das Müllers Waffe jetzt bei Schulze steht :)

Für Privat (Leihe, Kauf, Verkauf etc.) wird die NWR-ID nicht benötigt laut meiner Sachbearbeiterin.

Die NWR-ID ist rein für "Gewerbliche" erforderlich weil man die Händler überwachen möchte (in der Vergangenheit wurden die Waffen nur in ein Buch eingetragen)
 
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Das ist so nicht in Gänze korrekt. Schon bei der Anzeige über den Erwerb wird man mit den IDs auch privat konfrontiert.
Man kann aber privat den Erwerb noch so erledigen. Bei Händler geht das nicht, da dieser unverzüglich (sofort, ohne schuldhafte Verzögerung) ins Register eintragen muss.
Die IDs sind nicht zur Überwachung der Händler ausgedacht worden.
Es geht um die Rückverfolgung des Lebenslaufes einer Waffe von Wiege bis zu Bahre.

Die SBs haben halt auch wenig Ahnung. Die waffen auch nicht nur in ein Buch eingetragen. Es gab und gibt weiterhin die Urkunde Waffenbuch, die behördlich überprüft werden und das zugehörige Meldewesen.
 
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Es geht um die Rückverfolgung des Lebenslaufes einer Waffe von Wiege bis zu Bahre.

Auch das war schon immer ohne dieses Brimborium NWR möglich. Eine Waffe die vor 30 Jahren beim Hersteller X oder beim Importeur Y hergestellt oder importiert wurde, stand in einem "Waffenbuch". Die dann in den Umlauf gebrachte Waffe wurde immer in die entsprechenden Bücher oder WBK´s eingetragen und stand auch irgendwo in einer Kartei oder einem PC-Programm. Waffe wird Händler X zur "Vernichtung" überlassen ebenfalls. Im nächsten Jahr wurde im neuen Waffenbuchjahr die nicht mehr vorhanden Waffen weg gelassen. Der verbleib war ja im letzten Jahr trotz allem, dokumentiert. Und man musste die Bücher eh für die Ewigkeit aufheben, bzw. bei Geschäftsaufgabe dem zuständigen Ordnungsamt übergeben. Zumindest war das bei uns so.
Was nun soll da jetzt besser sein. Alle schon lange hergestellten Waffen die im Umlauf sind, werden nun einfach ins System NWR eingepflegt. Mit teilweise desaströsen Fehlern und Falscheinträgen. Alles was seit Jahren bei den Händlern "schlummert" nun ins NWR2. Alles neue trägt der Hersteller/Importeur nun eh ein. Interessieren würde mich mal, Waffen die ins Ausland verkauft werden, bleiben die dann trotzdem im NWR drin? Da kann kleiner mehr was von Wiege zur Bahre nachverfolgen. Die ist einfach nur "weg". Alleine das zeigt den Schwachsinn der da gewünscht wird. Und hier, Waffe wird zur Verwertung Händler/BüMa überlassen. Waffe bleibt dann als vernichtet/verschrottet für alle Zeiten als Karteileiche in NWR. Toll.

Zur Frage, meine BüMas wollen immer die Waffen und Personen ID bei Reperaturen haben. Warum auch immer.... Aber was ich alleine die letzten Wochen so erlebt hab, blicken da nicht alle durch, bzw. ist da ein wahnsinniges Halbwissen im Umlauf.
 
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Ich möchte zu meinem letzten Absatz ergänzen. Ich hab da so ein kleines Heft zum neuen Waffengesetz vom VDB. Ein nicht kleiner Teil befasst sich nur mit mit dem Thema NWR und NWR2. Ich hab das nun nicht vertieft, mehr oder weniger nur überflogen. Aber es scheint mir, als jemand der wenig mit Dateneingabe am PC zu tun hatte in seinem bisherigen Leben, in einigen Teilen sehr kompliziert. Alleine die Themen, WL in Waffe einbauen, EWB-pflichtige Waffenteile austauschen, Kaliberänderungen, usw... Mich wundert nicht, dass es hier viele gibt, die nicht ganz klar kommen und ich denk mir jedesmal wenn ich das durchblättere, Gott sein Dank haben wir noch den Absprung weg aus der Branche geschafft. Und mich wurdert nicht, dass einige BüMas keine große Lust mehr hatten, in meine Ruger einen neuen Lauf rein zumachen, bzw. der Preis in nur 3 Monaten um 50% angestiegen ist....
 
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Waffenreparatur nur noch mit NRW-ID ??
Grüss Gott,
vielleicht, muss man demnächst bei einer Reparatur v. Lang.-bzw. Kurzwaffen noch das Familienstammbuch mit bringen, wer weis.
Gruss
luger08
 
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Mein Büma, hab ne Bestellung vom April abgeholt :rolleyes:, erzählte mir, er war bei einem Kollegen. Der hat grad Kisten voll neuen Läufen zum Vernichten zusammen gestellt. Rohlinge, Pistolenläufe, nagelneue Läufe für Revolver bekannter Marken. Er entsorgt dass, weil es unmöglich ist, für diese Läufe ID Nummern zu bekommen. Er hat die Schnauze voll und mag nicht mehr. Gibt es halt keine Ersatzläufe mehr und es werden neue Waffen verkauft. Fertig. Alles supertoll, dank noch mehr nutzlos er Bürokratie. Und der super Lobbyarbeit von VDB und Co.(y)
 
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Waffenreparatur nur noch mit NRW-ID ??
Grüss Gott,
vielleicht, muss man demnächst bei einer Reparatur v. Lang.-bzw. Kurzwaffen noch das Familienstammbuch mit bringen, wer weis.
Gruss
luger08
Nicht wenn das Ganze innerhalb von 1 Monat abgewickelt wird.
Man wird also mehr Terminplanungen machen müssen und die waffen nicht annehmen und dann irgendwann fertig stellen, wenn gerade Luft dafür ist.
Ja, dadurch verteuert sich der Vorgang.
 

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