Waffenrückgabe nach fünf Monaten

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Klar, alles Vermutungen.

Aber welcher Teil an "wenn die Käuferin es nicht eingetragen bekommt, hätte der Verkäufer den Kaufgegenstand auch nicht überlassen dürfen" war undeutlich?
 
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§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht
(1) Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden.

Von "ausser, wenn die Rechtslage so kompliziert ist, dass der Verkäufer da nicht durchsteigt" steht da nichts.

Wenn die Käuferin die Waffe nicht eingetragen bekommt, war sie offensichtlich nicht erwerbsberechtigt. Hat der Verkäufer die Waffe trotzdem überlassen, hat er rechtswidrig gehandelt.
 
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@ Dexter:
Endlich mal ein Satz im WaffG der an Einfachheit, Klarheit und Sinnhaftigkeit vorbildlich ist - und dennoch innerhalb eines halben Tages 4 Seiten mit über 60 Posts Meinungen.
Da staunt der Fachmann und der Laie wundert sich:rolleyes:
Vor allem, da auch der Sachverhalt eindeutig ist: angeboten und überlassen wurde eine SL-Büchse, für deren Erwerb durch eine Schützin eine grüne WBK mit Voreintrag beigebracht werden muss.
So what?
 
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In Poast 1 im Zitat steht, dass die Waffe in der Wbk eingetragen ist! Wenn die Frau kein Bedürfnis bzw keine Erwerbsberechtigung hat, wäre die Waffe dann in ihre Wbk eingetragen worden und sie hätte sich 5 Monate lang nicht mehr gemeldet? Na?

Vorallem hätte sich dann vermutlich Unmittelbar die Behörde nach Eintragungsversuch, mit dem Fred Starter in Verbindung gesetzt, bzw Verfahren eingeleitet.

GROßES ABER:

Der Teufel ist bekanntlich ein Eichhörnchen, vielleicht ist der Behörde was durchgegangen und die Käuferin will euren gemeinsamen Fehler sang und klanglos aus der Welt schaffen.
Bevor das nicht geklärt ist, würde ich persönlich bei der Behörde kein Wort dazu verlieren

Nachtrag ist dieser Punkt geklärt und es liegt kein rechtliches Problem vor, würde ich der Käuferin noch weiterhin viel freude an ihrer SL Büchse wünschen und mal fragen ob sie beim Schkundeschein nur Kreide holen war...
 
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Gelöschtes Mitglied 15976

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........ sag ich ja, die Käuferin anrufen und fragen, wo genau das Problem liegt und dass würde ich erstmal mit ihr telefonisch klären.............
 
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In Poast 1 im Zitat steht, dass die Waffe in der Wbk eingetragen ist! Wenn die Frau kein Bedürfnis bzw keine Erwerbsberechtigung hat, wäre die Waffe dann in ihre Wbk eingetragen worden und sie hätte sich 5 Monate lang nicht mehr gemeldet? Na?

Nehmen wir an, die Käuferin hat in guten Glauben gehandelt, einen Repetierer zu erweben, und dem Amt gegenüber das so angegeben. Und das Amt hat in gutem Glauben gehandelt, und erst mal eingetragen. Und dann bei näherer Prüfung, aus was für einem Anlass auch immer, festgestellt, dass der Sachverhalt so nicht richtig ist.

Dann ist der Verkäufer derjenige, dem das alles zur Last gelegt werden wird.

Natürlich kann es auch sein, dass der Voreintrag auch für einen Selbstlader gültig war. Dann ist die Verkäuferin halt selbst schuld. Aber "ich frag mal das Amt, ob sie das hätte kaufen dürfen" ist halt sehr, sehr dünnes Glatteis. Zumal dank gelöschtem egon der einzige Beweis der Mail-Verkehr ist, in dem der Verkäufer irrtümlich von einem Repetierer redet. Und Irrtum schützt vor Strafe nicht.

Wäre ich der TS, und der Sachverhalt "Käuferin bekommt die Waffe nicht eingetragen" stimmt so, würde ich folgendes tun:

1. Der Käuferin anbieten, die Waffe bis zum Verkauf an eine erwerbsberechtigte Person für sie aufzubewahren. Sie hätte es ja schließlich früher merken können, ist also auch ihre Schuld, aber Kulanz, und Zusammenhalt, und soll sich ja keiner strafbar machen müssen. Sie hat da halt eventuell gerade eine Waffe, die sie nicht haben darf, und das weiß das Amt, und die Kuh muß vom Eis.

2. Die verdammte Fresse halten. Hier im Thread, aber insbesondere dem Amt gegenüber.
 
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Die Waffe war als SLB im NWR eingetragen und kann nicht einfach zur Repetierbüchse verwaltet werden.

Doch, dass ist prinzipiell möglich!

Ich habe mal eine Repetierbüchse (auf JS) gekauft, die vom Büchsenmacher (warum auch immer) als Einzelladerbüchse an meine Behörde gemeldet wurde.
Obwohl ich den Erwerb richtig angezeigt hatte, wurde die Waffe auch als Einzellader in meine WBK eingetragen.

Als ich dass "reklamiert" habe, wurde die Waffe im System (und in der WBK) in "Rep. Büchse" geändert, "vorführen" musste ich die Büchse dazu aber nicht.

So ähnlich könnte ich mir das hier auch vorstellen:

Die Käuferin meldet gutgläubig den Erwerb einer Repetierbüchse (evtl. auf gelbe WBK), auf dem Formular des Verkäufers steht auch Repetierbüchse, und schon trägt die Behörde die Waffe als Rep. Büchse ein, weil sie z.B. denkt der alte Eintrag als SLB ist falsch...

Und jetzt ist halt aufgefallen, dass es doch eine SLB ist...
 
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G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
...............................

So ähnlich könnte ich mir das hier auch vorstellen:

Die Käuferin meldet gutgläubig den Erwerb einer Repetierbüchse (evtl. auf gelbe WBK), auf dem Formular des Verkäufers steht auch Repetierbüchse, und schon trägt die Behörde die Waffe als Rep. Büchse ein, weil sie z.B. denkt der alte Eintrag als SLB ist falsch...

Und jetzt ist halt aufgefallen, dass es doch eine SLB ist...

Wenn jemand 5 Monate braucht um zu raffen, das er ne so auch in der Auktion beschriebene Slb gekauft hat und nicht wie gedacht nen Repetierer, sollte man wegen erwiesener Unfähigkeit im Bereich Waffensachkunde eigentlich die waffenrechtlichen Erlaubnisse wiederrufen!
 

tar

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Wieso hat Perkeo nur ein 5-Schuss Magazin verkauft, wenn in der Auktion was mit einem 10-Schuss Magazin steht?

>SL.-Büchse Krico, Kal. .22lr. und 10 Schuss Magazin!!!

SuperLuxus-Büchse heißt das im Zweifelsfall... :cool:
 
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Wieso hat Perkeo nur ein 5-Schuss Magazin verkauft, wenn in der Auktion was mit einem 10-Schuss Magazin steht?

>SL.-Büchse Krico, Kal. .22lr. und 10 Schuss Magazin!!!

SuperLuxus-Büchse heißt das im Zweifelsfall... :cool:
Es wird immer komplizierter ...
 

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