In Poast 1 im Zitat steht, dass die Waffe in der Wbk eingetragen ist! Wenn die Frau kein Bedürfnis bzw keine Erwerbsberechtigung hat, wäre die Waffe dann in ihre Wbk eingetragen worden und sie hätte sich 5 Monate lang nicht mehr gemeldet? Na?
Nehmen wir an, die Käuferin hat in guten Glauben gehandelt, einen Repetierer zu erweben, und dem Amt gegenüber das so angegeben. Und das Amt hat in gutem Glauben gehandelt, und erst mal eingetragen. Und dann bei näherer Prüfung, aus was für einem Anlass auch immer, festgestellt, dass der Sachverhalt so nicht richtig ist.
Dann ist der Verkäufer derjenige, dem das alles zur Last gelegt werden wird.
Natürlich kann es auch sein, dass der Voreintrag auch für einen Selbstlader gültig war. Dann ist die Verkäuferin halt selbst schuld. Aber "ich frag mal das Amt, ob sie das hätte kaufen dürfen" ist halt sehr, sehr dünnes Glatteis. Zumal dank gelöschtem egon der einzige Beweis der Mail-Verkehr ist, in dem der Verkäufer irrtümlich von einem Repetierer redet. Und Irrtum schützt vor Strafe nicht.
Wäre ich der TS, und der Sachverhalt "Käuferin bekommt die Waffe nicht eingetragen" stimmt so, würde ich folgendes tun:
1. Der Käuferin anbieten, die Waffe bis zum Verkauf an eine erwerbsberechtigte Person für sie aufzubewahren. Sie hätte es ja schließlich früher merken können, ist also auch ihre Schuld, aber Kulanz, und Zusammenhalt, und soll sich ja keiner strafbar machen müssen. Sie hat da halt eventuell gerade eine Waffe, die sie nicht haben darf, und das weiß das Amt, und die Kuh muß vom Eis.
2. Die verdammte Fresse halten. Hier im Thread, aber insbesondere dem Amt gegenüber.