- Registriert
- 4 Dez 2018
- Beiträge
- 894
Hey,
ich würde gerne wissen, ob ich meinen B-Schrank mit 140 Kg fest verankern muss?
Danke
Nein, das musst du nicht. Du kannst so viele Langwaffen darin aufbewahren, wie dafür Platz ist. Unter 200 kg kannst du noch fünf Kurzwaffen aufbewahren. Bei weniger als 200 kg und fester Verankerung kannst du zehn Kurzwaffen lagern. Voraussetzung ist natürlich stets, dass sie auch auf deiner WBK eingetragen sind.
Voraussetzung hierfür ist, dass du Bestandsschutz genießt, d. h. dass du den Schrank vor dem 6.7.17 bereits in Besitz und gemeldet hattest.
Sollte man dir das letzte Halali blasen, gilt das aber NICHT mehr für deine Erben (Hinweis im Testament ratsam; ggf. gleich Geld für den neuen Schrank mitvererben). Lediglich dein Kind oder deine Frau/Geliebte/ Gspusi, etc dürfte nach bestandener Jägerprüfung die neu erworbenen Waffen darin aufbewahren, sofern sie mit dir in häuslicher Gemeinschaft leben (wollen).