Waffenschrank B mit Innentresor aus Stahlblech, fest verankern?

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Hey,

ich würde gerne wissen, ob ich meinen B-Schrank mit 140 Kg fest verankern muss?

Danke

Nein, das musst du nicht. Du kannst so viele Langwaffen darin aufbewahren, wie dafür Platz ist. Unter 200 kg kannst du noch fünf Kurzwaffen aufbewahren. Bei weniger als 200 kg und fester Verankerung kannst du zehn Kurzwaffen lagern. Voraussetzung ist natürlich stets, dass sie auch auf deiner WBK eingetragen sind.

Voraussetzung hierfür ist, dass du Bestandsschutz genießt, d. h. dass du den Schrank vor dem 6.7.17 bereits in Besitz und gemeldet hattest.

Sollte man dir das letzte Halali blasen, gilt das aber NICHT mehr für deine Erben (Hinweis im Testament ratsam; ggf. gleich Geld für den neuen Schrank mitvererben). Lediglich dein Kind oder deine Frau/Geliebte/ Gspusi, etc dürfte nach bestandener Jägerprüfung die neu erworbenen Waffen darin aufbewahren, sofern sie mit dir in häuslicher Gemeinschaft leben (wollen).
 
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Das ist unerheblich.

Glaube mir! Wenn Du Mal durch einen Zufall ins Wohnzimmer kommst, siehst wie Dein dreijähriger Sohn am Bücherregal hochklettert um sich ein Spiel zu holen, Du das Regal gerade noch zurück an die Wand drücken kannst und der Junior nur unter ein paar Büchern rücklings auf dem Boden liegt - spätestens danach schraubst Du ALLES an der Wand fest.
Die "was wäre gewesen, wenn" Maschine in Deinem Kopf hälst Du so schnell nämlich nicht mehr an. Ich hatte danach einige schlechte Nächte...


Wenn ich mir ernsthaft darüber Gedanken machen müsste, dass mein !!!! 3 !!!!! -jähriges Kind nach Kletterversuchen unter meinem gefüllten Waffenschrank liegen könnte, würde ich mir um das Thema "Fettleibigkeit" große Sorgen machen. :cool:
 
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Ich habe zwecks umkippen eher normale Möbel gemeint und nicht Waffenschränke, meiner Mutter ist mal eine massive Ladenkommode aus Zirbe umgefallen, weils alle Schubladen geöffnet hat. In meinem Umfeld fallen mir auf die schnelle 3 Kinder ein die von einem umkippenden Schrank erdrückt bzw. erschlagen worden sind, waren hochwertige Bauernmöbel. Die heutigen Möbel sind eher weniger gefährlich weil federleicht vermute ich, letzter Zeit ist mir so ein Unfall nicht bekannt.
Waffenschrank umkippen machen ich mir keine Sorgen, den sollten Kinder sowieso nicht öffnen und herumspielen, da geht es eher um Sicherheit und Versicherung als ums umkippen.
 
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Bei meinem A/B ist die Tür anscheinend das schwerste Teil, beim 7er hält sich das aber fast die Waage, man muss oben schon ziehen/drücken, damit sich was bewegt. Wie das bei nem 3er oder 5er ist, weiss ich nicht, denke aber, der kippelt schneller. Habe meinen auch mit 10er Schraube in der Wand verankert gegen das Fallen.
 
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Wenn ich mir ernsthaft darüber Gedanken machen müsste, dass mein !!!! 3 !!!!! -jähriges Kind nach Kletterversuchen unter meinem gefüllten Waffenschrank liegen könnte, würde ich mir um das Thema "Fettleibigkeit" große Sorgen machen. :cool:

Glückwunsch zum Namenstag !!!!
 
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Fehlkonstruktion dann wohl.

Nein, der ist eigentlich ideal: flach, breit, niedrig - es passen viele normale Flinten und Büchsen rein (keine Gänseflinten mit meterlangen Läufen), aber dafür erzeugt die geöffnete Tür eben auch ein eintsprechendes Kippmoment. Und da reichten dann auch 12 kg Kind, die bei der offenen Tür am Schlüssel oder Griff anlangen ... Ich weiss, das passt nicht ins durch nur auf eigenes Erleben im wahrsten Sinne des Wortes beschränkte Weltbild einiger Personen hier. :whistle:
 
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Voraussetzung ist natürlich stets, dass sie auch auf deiner WBK eingetragen sind.
.
Diesen Ausschnitt würde ich nur gern richtiggestellt sehen.
Es muss nicht auf der WBK eingetragen sein.
§12 WaffG nennt sogar explizit die vorübergehende Verwahrung als Ausnahme.
(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese
1.
...
b) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung
erwirbt;

Gruß
 
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Voraussetzung hierfür ist, dass du Bestandsschutz genießt, d. h. dass du den Schrank vor dem 6.7.17 bereits in Besitz und gemeldet hattest.
... und gemeldet hattest. Ist dem so? Was ist mit einem Schrank, den man z.B. 2014 gebraucht gekauft hat, Beleg vorhanden, und seitdem genutzt aber nicht der der Behörde gemeldet? Ist die weitere Nutzung nach 2017 illegal, oder hätten das nur gerne irgendwelche Behörden? Ich finde nichts entsprechendes im WaffG betreffs Besitzstandsschutz nur bei Meldung.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

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Ich habe zwecks umkippen eher normale Möbel gemeint und nicht Waffenschränke, meiner Mutter ist mal eine massive Ladenkommode aus Zirbe umgefallen, weils alle Schubladen geöffnet hat. In meinem Umfeld fallen mir auf die schnelle 3 Kinder ein die von einem umkippenden Schrank erdrückt bzw. erschlagen worden sind, waren hochwertige Bauernmöbel. Die heutigen Möbel sind eher weniger gefährlich weil federleicht vermute ich, letzter Zeit ist mir so ein Unfall nicht bekannt.
Waffenschrank umkippen machen ich mir keine Sorgen, den sollten Kinder sowieso nicht öffnen und herumspielen, da geht es eher um Sicherheit und Versicherung als ums umkippen.

Also ich würde mir da mehr Gedanken über mein Umfeld machen, wenn da mehrere Kinder von Möbeln erschlagen worden sind, als über meinen Waffenschrank!
Ich kenne viele Leute, aber niemanden dessen Kinder von Möbeln erschlagen worden sind.
Auch kenne ich keinen der von Möbeln erschlagen wurde.
 
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Bei Ikea Möbeln liegt obligatorisch Befestigungsmateriel für die Wand dabei und in jeder Aufbauanleitung wird seitenweise auf diese Gefahr hingewiesen.
Weil es tatsächlich in den USA, auch tödliche Unfälle mit Kindern gegeben hat.
Ein 40 cm tiefer Schrank, aber 2m hoch, kippt nun mal, wenn vorne genügend Schubladen aufgemacht werden.

Nur, was hat das mit einem Waffenschrank zu tun? Mit meinem nichts.
 
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Kinders seid vorsichtig:
Bierkiste hochkant gestellt, birgt auch Gefahren bzgl. aller Flaschenschubladen. :unsure:
 
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ist schon länger aus, Kinder auf einem großen Bauernhof beaufsichtigen zeigts mir mal. Glaubst gar nicht wo da herumgeklettert, hineingekrochen, experimentiert wurde,... waren halt keine Helicopterkinder, auf so einem Hof ging es etwas rauher zu, den Vater war es ziemlich egal solange nichts passiert, wenn etwas passiert oder kaputtging gab es eine ordentliche Watschen, auch für den Freund des Sprössling, heute undenkbar.

Aktuell kommt es noch genug vor
https://www.heute.at/welt/news/story/Alarm-um-IKEA-Kommode--Achtes-Kind-erschlagen--45699779
https://www.krone.at/67355
https://www.bild.de/regional/berlin/unfaelle/kind-von-schrank-erschlagen-51081410.bild.html
und viele weitere.

Sei froh dass dir solche Fälle nicht bekannt sind, ein Promi wurde vom eigenen Auto zum Garagentor erdrückt, fragt man sich auch wie das passieren konnte, es ist passiert.

Nochwas einen Bekannten von meinem Vater wurde bei einer Tresotüre die Fingern abgescherrt, war ein riesiger Tresorraum, eine Türe die man händisch gar nicht bewegen kann, in den Spalt bekommt man nicht einmal ein Blatt Papier rein, könnts euch Vorstellen wie die Finger aussahen.
 
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