Waffenschrank B mit Innentresor aus Stahlblech, fest verankern?

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Gelöschtes Mitglied 8792

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Wenn du einen Schrank für 3 oder 5 Langwaffen hast. So 1,3m bis 1,4 m hoch . Dazu eine Grundfläche 0,3x0,3m Grundfläche ist nur die Frage wann das Ding umfällt.

Mit dem richtigen Injektionsdübel , richtige Anwendung , hält der schon einiges aus. Da haben auch Diebe so ihre Probleme .
 
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Gibt es Schränke von 30cmx30cm?
Ich benutze gegen Diebe übrigens das Tool "Haustür".
Später mit der Erweiterung "Zaun".
Das Upgrade "hund" wird noch überlegt.

Das "System" funktioniert seit Jahren störungsfrei.
 
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Gelöschtes Mitglied 8792

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Ja, die gibt es .

Es kann auch jeder mit dem Thema Einbruchschutz umgehen wir er mag. Vielleicht hilft es ja auch zur Abschreckung ein Bild von dir an den Waffenschrank zu kleben 🤣🤣

Unabhängig von dem Stress der bei einem Diebstahl ins Haus steht, w0rde mir der Verlust teilweise sehr weh tun. Auch wenn die materiellen Werte ersetzt werden .
 
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Mit dem richtigen Injektionsdübel , richtige Anwendung , hält der schon einiges aus. Da haben auch Diebe so ihre Probleme .
Diebe, die das Ding mitnehmen wollen müssen den Dübel rausbrechen und werden sich ärgern.
Diebe, die das Ding vor Ort aufbrechen können bei den verdübelten Schränken besser hebeln und werden sich freuen.
Wie man es grad macht, es ist eh verkehrt.
 
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Gelöschtes Mitglied 8792

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Dann kann ich ja einigermaßen froh sein das die Mitnahme sich bei mir etwas schwierig gestaltet . 😙
Öffnen vor Ort auch .
 
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Gelöschtes Mitglied 12266

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Gibt es Schränke von 30cmx30cm?
Ich benutze gegen Diebe übrigens das Tool "Haustür".
Später mit der Erweiterung "Zaun".
Das Upgrade "hund" wird noch überlegt.

Das "System" funktioniert seit Jahren störungsfrei.

Das wirkt nur, wenn ihr vor Ort seid. Wer z.B. im Urlaub ist, hat schlechte Karten...
 
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Wenn sich mein SB nicht so vehement dagegen aussprechen würde wäre diese Stahlkiste das erste, was mein Haus verläßt.
 
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Gelöschtes Mitglied 8792

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Wohl dem, der noch solche Träume vom guten im Menschen hat. Der sich noch an die gute, alte Zeit erinnert . 😄
 
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... und gemeldet hattest. Ist dem so? Was ist mit einem Schrank, den man z.B. 2014 gebraucht gekauft hat, Beleg vorhanden, und seitdem genutzt aber nicht der der Behörde gemeldet? Ist die weitere Nutzung nach 2017 illegal, oder hätten das nur gerne irgendwelche Behörden? Ich finde nichts entsprechendes im WaffG betreffs Besitzstandsschutz nur bei Meldung.


Alles steht auch nicht haarklein im Waffengesetz, aber normalerweise solltest Du dann auch keine Probleme haben. "Normalerweise" deshalb, weil das stets Ermessensentscheidung ist bzw. im Zweifel der Richter entscheiden muss. Beweispflichtig bist immer Du und wenn die Quittung Zweifel aufkommen lässt? Genau genommen könnte ich Dir auch heute noch "quittieren", dass Du meinen gebrauchten Schrank 1999 schon gekauft hast und wenn dann irgendwann bei Dir der Waffenkontrolleur vor der Tür steht, einen nicht mehr zulässigen Schrank vorfindet und die Behörde davon nix weis .....

Wer wird wohl am längeren Hebel sitzen? Alles was nicht gemeldet ist, ließe sich auf diese Weise super legalisieren.

Ich kaufe mir einen billigen Schrank und bitte einen Freund, mir das zu quitieren. Der Freund sagt im Zweifel, er hätte den Schrank vom Opi oder vom Sperrmüll und der war auch nicht gemeldet, weder als Abgang noch als Zugang bei einem Jägerhaushalt. Insoweit mach ich auch im Jahr 2020 noch nen Bestandsschutzfall draus.

Ich würde da einfach mal bei meiner Behörde neugierig fragen, wie die das dort sehen.
 
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Danke Dir! Ja, so gesehen könnte man natürlich alles Mögliche "legalisieren".
 
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Diesen Ausschnitt würde ich nur gern richtiggestellt sehen.
Es muss nicht auf der WBK eingetragen sein.
§12 WaffG nennt sogar explizit die vorübergehende Verwahrung als Ausnahme.


Gruß


Da würde ich aber auch mal in der Sekundärliteratur nachlesen (also Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, etc). M. E. brauchst Du in derlei Fällen ein Dokument des Überlassers, wie zB einen Leihschein. Wenn natürlich ein Jagdfreund bei Dir übernachtet, der seine Büchse bei Dir unterstellt, ist das nicht erforderlich.

Was der Gesetzgeber oder die Verwaltungsbehörde unter dem Begriff "vorübergehend" versteht, sollte man selbst vorsorglich sehr eng fassen oder genau klären, wenn so was öfter vorkommt oder man ggf. die eigene Zuverlässigkeit gefährden könnte.
 
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Im Zweifel halt einfach bei Deiner Behörde fragen, wenn es für Dich irgendwie Relevanz entfalten könnte. Nix ist blöder, als Ärger wegen so einem Bockmist.
Relevanz jein. Ich nutze einen grösseren 1.er Schrank. Und habe einen 2014 gebraucht gekauften A/B Schrank über. Der steht lediglich rum. Ich muss den nicht nutzen, interessiert mich nur, ob ich könnte. Gut, bei der Behörde nachfragen wäre natürlich ein Weg.
 

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