Waffenschrank im Ferienhaus

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Unterscheidet der Gesetzgeber, ob ich Waffen dauerhaft im Ferienhaus lagern möchte (dann ist vorgeschrieben Schutzklasse 1, max. 3 Langwaffen, keine Kurzwaffen, keine Munition), oder ob ich die Waffen nur während meines Aufenthalts vor Ort sicher verwahren möchte?
Dann könnte doch ein Klasse 0 Schrank ausreichen...
 

FTB

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Moin,

"auf Reisen" sind Waffen lediglich möglichst gut gehen Abhandenkommen zu sichern. Also wenn du in der Ferienhütte übernachtest, und deine Waffen zur Jagd dabei hast.
Nach Ende der "Reise" kommen sie dann wieder mit nach Hause und in ihren Schrank.

Wenn es dein eigenes Ferienhaus ist, könntest du dir folglich auch einen gebrauchten B-Schrank für'n Appel und n Ei hinstellen.
Im Hotel ist z.B. ein verschlossenes Transportverhältnis oder ein abgeschlossener Schrank erlaubt.
 
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https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

Im Sinne der Verordnung ist die Art des Gebäudes ausschlaggebend. M.E. auch nachvollziehbar (bevor jezt einer meckert...ich schreibe nicht sinnvoll) aus Sicht des Gesetzgebers, weil sonst war wahrscheinlich jeder nur grade Brötchen holen während ihm der Schrank geknackt wurde, auch wenn schon ein Biotop in der Bude ist weil monatelang keiner dort war und das Fenster zerschlagen...

Auszug zu "Reise": Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen des Absatzes 1 und 2 nicht möglich ist.

Ich würde mal davon ausgehen, dass es im eigenen Ferienhaus immer als möglich vorausgesetzt wird in einem Schrank Klasse 1 zu verwahren. "War mir zu teuer" wird als Argument wohl eher nicht funktionieren.

Ich würde bei Bedarf mal bei der Behörde vor Ort nachfragen, Abweichungen können ja genehmigt werden, z.B. wenn nur dann Aufbewahrung wenn Ferienhaus bewohnt, und mehr als muss genau so wie es steht gemacht werden können sie auch nicht sagen.
 
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Moin,

"auf Reisen" sind Waffen lediglich möglichst gut gehen Abhandenkommen zu sichern. Also wenn du in der Ferienhütte übernachtest, und deine Waffen zur Jagd dabei hast.
Nach Ende der "Reise" kommen sie dann wieder mit nach Hause und in ihren Schrank.

Wenn es dein eigenes Ferienhaus ist, könntest du dir folglich auch einen gebrauchten B-Schrank für'n Appel und n Ei hinstellen.
Im Hotel ist z.B. ein verschlossenes Transportverhältnis oder ein abgeschlossener Schrank erlaubt.

wenn nachträglich ein B-Schrank erworben wird, ist der doch nicht mehr zulässig für die Aufbewahrung von Waffen oder irre ich?. Nur wenn an seit ewigen Zeiten einen A/B-Schrank besessen hat, darf der weiterhin benutzt werden ( Bestandsschutz ).
D.T.
 
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Dauerhaft im Ferienhaus lagern heißt, es handelt sich um ein nicht dauerhaft bewohntes Gebäude.

Werden die Waffen nur während des Aufenthalts im Urlaub dort verwahrt sollte auch ein Schrank aus dem Bestandsschutz ausreichend sein.
 

FTB

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https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

Im Sinne der Verordnung ist die Art des Gebäudes ausschlaggebend. M.E. auch nachvollziehbar (bevor jezt einer meckert...ich schreibe nicht sinnvoll) aus Sicht des Gesetzgebers, weil sonst war wahrscheinlich jeder nur grade Brötchen holen während ihm der Schrank geknackt wurde, auch wenn schon ein Biotop in der Bude ist weil monatelang keiner dort war und das Fenster zerschlagen...

Auszug zu "Reise": Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen des Absatzes 1 und 2 nicht möglich ist.

Ich würde mal davon ausgehen, dass es im eigenen Ferienhaus immer als möglich vorausgesetzt wird in einem Schrank Klasse 1 zu verwahren. "War mir zu teuer" wird als Argument wohl eher nicht funktionieren.

Ich würde bei Bedarf mal bei der Behörde vor Ort nachfragen, Abweichungen können ja genehmigt werden, z.B. wenn nur dann Aufbewahrung wenn Ferienhaus bewohnt, und mehr als muss genau so wie es steht gemacht werden können sie auch nicht sagen.


Klingt vernünftig...
 
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Ich hatte vor 2-3 Jahren dies mit der unteren Jagdbehörde durchdiskutiert.
Ergebnis: Eine sehr ungenaue Gesetzteslage.
Als Kompromiß hatten wir uns auf folgendes geeinigt: Ich melde im Ferienhaus einen Waffenschrank Klasse A an mit der Einschränkung, das dort Waffen nur während der Anwesenheit gelagert werden.
War zwar nicht wirklich gesetzteskonform, aber besser als ein Holzschrank.
(Und nun habe ich noch einen A-Schrank im Bestandsschutz!)
 
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Ich hatte vor 2-3 Jahren dies mit der unteren Jagdbehörde durchdiskutiert.
Ergebnis: Eine sehr ungenaue Gesetzteslage.
Als Kompromiß hatten wir uns auf folgendes geeinigt: Ich melde im Ferienhaus einen Waffenschrank Klasse A an mit der Einschränkung, das dort Waffen nur während der Anwesenheit gelagert werden.
War zwar nicht wirklich gesetzteskonform, aber besser als ein Holzschrank.
(Und nun habe ich noch einen A-Schrank im Bestandsschutz!)

Genau so eine Lösung würde mir auch gefallen! Ich werde wohl mal am besten mit der Behörde telefonieren. Welche soll ich denn schlauerweise anfragen?
An meinem Hauptwohnsitz, wo ich auch bei der Waffenbehörde registriert bin, oder die Behörde am Zweitwohnsitz (Ferienhaus)?
 
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Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(4) In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen.
 
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Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(4) In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen.

Genau, für die dauerhafte Aufbewahrung relevant. Aber da gibt es genau so einen Passus, der dies bei Reisen (für kurzfristige Aufbewahrung) anders sieht. Also reicht dieser Passus als Argumentation sicher nicht.

Ich persönlich seh es so: Wenn ich die Waffe nicht dauerhaft wo lagere, sondern sie nur im Zusammenhang mit einem längeren Aufenthalt dabei habe, greift der Reiseparagraph, unabhängig, wem mein Ferienhaus gehört (denn dazu steht nichts im Gesetz). Also gibt es keine konkreten Vorgaben, ich muss aufpassen und mögliche Sicherheitsmaßnahmen treffen. Ein konkretes Behältnis wird hier gerade nicht gefordert.

Ob da zB. ein Holzschrank ausreicht wird mir eventuell aber danach ein Richter erklären, wenn es schief geht.

Aber: Ich bin kein Rechtsanwalt, der hier eine sichere Auskunft geben kann.
 
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So, mit meiner Behörde gesprochen und es ist wie immer: wer fragt, bekommt die Antwort, die er nicht hören will :rolleyes:
Ich muss mir mindestens einen Schrank der Klasse 0 im Ferienhaus aufstellen. Warum? Weil das Ferienhaus als Zweitwohnsitz ein regelmäßiger Aufenthaltsort ist und ich als Waffenhalter immer für höchstmögliche Sicherheit sorgen muss. In Wohneigentum (und das stellt das eigene Ferienhaus dar) ist das eben mindestens die Klasse 0, wenn ich schriftlich erkläre, dass ich niemals nie nicht meine Waffen dort lasse, sondern sie am Ende meines Aufenthaltes wieder mit an meinen Erstwohnsitz nehme.

Schade, doch kein gebrauchter und damit günstiger A oder B Schrank...
 
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So, mit meiner Behörde gesprochen und es ist wie immer: wer fragt, bekommt die Antwort, die er nicht hören will :rolleyes:

Aber immer noch besser als Zuverlässigkeit weg wenn doch mal was passiert.

Das Thema gebrauchter A-, B- oder A/B-Schrank kann ich mir nur unter der Konstellation als irgendwie machbar vorstellen, dass ein Vermieter den in sein Ferienobjekt stellt als allgemeines Sicherheitsbehältnis (ähnlich Wertfach/Zimmertresor im Hotel), für den Gast ist das dann auf einer Jagdreise die bestmögliche Variante die Waffe vorübergehend aufzubewahren, weil sicherer als Futteral ans Heizungsrohr ketten etc.
 
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