So war es bei mir auch. 2009 Jagdschein gemacht und bei der Beantragung der WBK Unterlagen über einen Schrank vorlegt. Also alles okay.
Mai 2017 dann die 6 Waffe gekauft und auch gleich den Schrank dazu mitgekauft (Schrank von 2009 war voll). Dies kann ich alles nachweisen.
Eine Nachfrage der UJB ist nie gekommen. Auch nicht bei der 6 Waffe.
Ich tendiere dazu, nicht zu machen. Sollte ich routinemäßig kontrolliert werden, kann ich die Unterbringung meiner Waffen nachweisen. Gründe, warum dies die UJB anzweifeln sollte, sehe ich nicht.
oder hat jemadn andere Erfahrungen
Mai 2017 dann die 6 Waffe gekauft und auch gleich den Schrank dazu mitgekauft (Schrank von 2009 war voll). Dies kann ich alles nachweisen.
Eine Nachfrage der UJB ist nie gekommen. Auch nicht bei der 6 Waffe.
Ich tendiere dazu, nicht zu machen. Sollte ich routinemäßig kontrolliert werden, kann ich die Unterbringung meiner Waffen nachweisen. Gründe, warum dies die UJB anzweifeln sollte, sehe ich nicht.
oder hat jemadn andere Erfahrungen