Waffenschrank, Meldung an Behörde

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So war es bei mir auch. 2009 Jagdschein gemacht und bei der Beantragung der WBK Unterlagen über einen Schrank vorlegt. Also alles okay.

Mai 2017 dann die 6 Waffe gekauft und auch gleich den Schrank dazu mitgekauft (Schrank von 2009 war voll). Dies kann ich alles nachweisen.

Eine Nachfrage der UJB ist nie gekommen. Auch nicht bei der 6 Waffe.

Ich tendiere dazu, nicht zu machen. Sollte ich routinemäßig kontrolliert werden, kann ich die Unterbringung meiner Waffen nachweisen. Gründe, warum dies die UJB anzweifeln sollte, sehe ich nicht.

oder hat jemadn andere Erfahrungen
 
G

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Guest
Der UJB ist das egal, die sind nur für Deinen Jagdschein zuständig. Wenn, dann wird sich die zuständige Polizeibehörde bei Dir melden oder mal so vorbei kommen.
 
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Ich rate auf jeden Fall dazu, das anzuzeigen.

Im Ausgangspunkt ist seit der Gesetzesänderung 07/2017 das Aufbewahren von Waffen in A/B Schränken verboten und führt zum Entzug von WBK und ist strafbar.

Der Gesetzgeber hat mit der Gesetzesänderung von 07/2017 zwar Bestandsschutz für A/B Altschränke gegeben, aber eben nur unter der Bedingung, dass man selbst den Altschrank per 07/2017 in Besitz hatte. Aus anderen Fällen von Bestandsschutz (zB Baugenehmigung) kenne ich es juristisch so, dass die Beweislast dafür dass man Bestandsschutz hat, beim Bürger ist. Denn nach heutigem Gesetzesrecht ist der A/B Schrank illegal und strafbar als Waffenaufbewahrungsort. Der Hohe Herr Staat gewährt gnädig eine Ausnahme, aber nur dem der nachweisen kann dass er darauf überhaupt Anspruch hat.

Die Erbringung dieser Beweise muss ja durch entsprechende Unterlagen erfolgen, in Frage kommt:
- alter Kaufvertrag
- Lieferschein
- Übergabenachweis

Diese Unterlagen gehen mit den Jahren gerne mal verloren. Leute die etwas bezeugen können, sterben weg, usw. Daher erbringt man möglichst früh solange man noch alle Papiere beieinander hat (oder den Verkäufer greifbar hat…), diese Nachweise, und dann liegt es in der Akte des Amts.

Bei Umzug in ein anderes Bundesland kommen die Probleme aufs Neue, meine ich. Anders nur wenn die alte Behörde die ganze Akte übergeben würde an das neue Bundesland - dass das so gehandhabt würde, glaube ich aber nicht.

Daher verschickt man diese Nachweise parallel per Mail, dann kann man sie später wieder rausholen.
 
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Versetzt Euch in die Lage des SB und denkt mal darüber nach wie einfach es ist, eine private Rechnung vom Jagdkumpel / Max Mustermann o.ä. zu bekommen. Es muss ja nichtmals jemand sein der darin Waffen aufbewahrt hat. Er hatte einfach so ein Teil rumstehen. Das Datum könnte man entsprechend der gesetzlichen Vorgaben anpassen. Somit ist doch alles in Ordnung und alle A-Schränke wären wieder legal.

Glaubt Ihr wirklich das Sachbearbeiter an der Wand schlafen ???

Kauf Dir einen 0 oder 1 Schrank und packe Deine Munition in den A Schrank bevor es Ärger gibt. Unwissenheit oder eine Forumsabstimmung zu Deinen Gunsten schützen nicht vor Strafe.
 
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(...) denkt mal darüber nach wie einfach es ist, eine private Rechnung (...) zu bekommen. (...) Datum könnte man entsprechend der gesetzlichen Vorgaben anpassen. Somit ist doch alles in Ordnung und alle A-Schränke wären wieder legal (...)
Das würde mir daran auch etwas Bauschmerzen bereiten, kommt aber auch immer auf den Sachbearbeiter an. Bei einer Rechnung von einem Händler sieht das Ganze halt anders aus, aber über private Rechnungen könnten so natürlich theoretisch alle A- bzw. B-Schränke wieder ganz normal von jedem genutzt werden.
 

Wheelgunner_45ACP

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Darum schrieb ich ja, er solle den SB kontaktieren, da es dessen Entscheidungsspielraum ist . . . Das geht schon los beim Aussehen der Originalrechnung von damals.
 
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Snaggels hat es schon geschrieben...

Kauf dir einen passenden 0/1 Schrank und stell deine Waffen da rein.

Dann ist der rechtmäßige Zustand erst mal hergestellt.

Die Rechnung deines neuen Schranks kannst du dann immer noch an die Behörde schicken.

Es ist extrem unwahrscheinlich, dass dann noch nach deinem alten Schrank gefragt wird.

Und wenn, der war auch gesetzeskonform, eben nur zu klein, und du hast ihn unwiderbringlich entsorgt, einem Polen mitgegeben, der grad vorbei kam, als du ihn an den Straßenrand stelltest.

Und Unterlagen, was es für einer war, hast du auch keine mehr.


Gruß

HWL
 
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So war es bei mir auch. 2009 Jagdschein gemacht und bei der Beantragung der WBK Unterlagen über einen Schrank vorlegt. Also alles okay.

Mai 2017 dann die 6 Waffe gekauft und auch gleich den Schrank dazu mitgekauft (Schrank von 2009 war voll). Dies kann ich alles nachweisen.

Eine Nachfrage der UJB ist nie gekommen. Auch nicht bei der 6 Waffe.

Ich tendiere dazu, nicht zu machen. Sollte ich routinemäßig kontrolliert werden, kann ich die Unterbringung meiner Waffen nachweisen. Gründe, warum dies die UJB anzweifeln sollte, sehe ich nicht.

oder hat jemadn andere Erfahrungen
Das war meine Frage. Bei der Behörde liegt vor, dass du deine Waffen gesetzeskonform aufbewahrst. Somit ist alles im grünen Bereich.
Der Termin für den Kauf des zweiten B-Schrankes ist knapp, aber es ist immer noch rechtens, deine Waffen darin zu verwahren.
Sollte dein SB die Rechtsgültigkeit (Termin) des Kaufes anzweifeln, so muß er einen entsprechenden Nachweis erbringen.
Du kannst dich zurück lehnen und alles ist gut.
 
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Mich hatte mein SB auch mal angeschrieben, hätte zu viele Waffen für zu wenig Schrank.... Anruf "Wieso, habe doch zwei und einen Munitionsschrank".... "hab ich Euch doch per email geschickt!"... Ach so.... mal kurz in den emails der letzten Jahre geschaut und die email weitergeleitet, schon war das Problem gelöst.

Man kann da bei der Lagerung schon kreativ werden, ich habe auch ein paar Waffen gelegt im Schrank, weil es so besser passt.

Bei mir wollten sie irgendwann den Nachweis der Aufbewahrung beim Eintrag einer neuen Waffe. Hab dann die Rechnung und Fotos geschickt. Eine Aufnahme des Raumes zu verlangen finde ich persönlich etwas übergriffig. Hab es dann so gelöst, dass vor allem der Schrank und nur sehr wenig vom Raum zu sehen ist.

Am besten war aber, dass die gleiche Frage dann bei der nächsten Waffe gleich wieder kam. Auf mein "hab ich ihnen doch schon geschickt" kam dann ein "das haben wir nicht aufbewahrt, zu wenig Speicherkapazität...". Hab ihnen dann die exakt gleichen Fotos noch mal geschickt.


Versetzt Euch in die Lage des SB und denkt mal darüber nach wie einfach es ist, eine private Rechnung vom Jagdkumpel / Max Mustermann o.ä. zu bekommen. Es muss ja nichtmals jemand sein der darin Waffen aufbewahrt hat. Er hatte einfach so ein Teil rumstehen. Das Datum könnte man entsprechend der gesetzlichen Vorgaben anpassen. Somit ist doch alles in Ordnung und alle A-Schränke wären wieder legal.

Wenn der Sachbearbeiter gleich zwei Personen unterstellt unwahre Angaben zu machen, ohne dass es irgend einen Anlass dafür gibt, dann fände ich das schon ein starkes Stück. Er unterstellt ja auch nicht, dass die Langwaffe schon vor 3 Monaten erworben wurde und der Erwerb erst jetzt angezeigt wird...

Falls es solche Diskussionen gibt, helfen natürlich auch Zeugen oder ein Zahlungsbeleg der Bank.
 
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ich werfe einfach mal noch ein bisschen Zündstoff in die Diskussion.... wann ist ein A Schrank denn voll!? Oder ums noch schwieriger zu machen ein Jägerschrank "A mit B Innenfach"!?
 
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ich werfe einfach mal noch ein bisschen Zündstoff in die Diskussion.... wann ist ein A Schrank denn voll!? Oder ums noch schwieriger zu machen ein Jägerschrank "A mit B Innenfach"!?
Der Gesetzgeber hat IIRC eine Anzahl von 10 Langwaffen als oberes Limit angesetzt - unabhängig von der tatsächlichen Kapazität des Schrankes oder der Anzahl der Waffenhalter.
 
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@Lüderitz exakt, in einem Schrank der Sicherheitsstufe A dürfen bis zu 10 Langwaffen untergebracht werden, allerdings nicht die dazugehörige Munition. Bei einem Schrank der Sicherheitsstufe A mit einem Innenfach der Stufe B dürfen bis zu 10 Langwaffen im A-Teil und bis zu 5 Kurzwaffen sowie Lang- und Kurzwaffen-Munition im B-Teil untergebracht werden.
Da ist - rechtlich gesehen - der Schrank "voll". Es gibt keine Regelung die an die tatsächliche Kapazität geknüpft ist: D.h. auch wenn nur 5 Waffenhalterungen vorhanden sind dürfen trotzdem 10 Waffen rengequetscht werden.
 
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Meines Wissens (dem Gefühl nach) gab es keine Registrierungs-"Pflicht", aber es bot sich damals stark an, den status quo durch eine entsprechende Mitteilung an die Behörde vor dem Stichtag festzuhalten, rein rechtlich spricht nichts dagegen, dies auch jetzt noch zu tun.

Aber: wie jemand schon oben schrieb: die Anzahl derer, die dies tun, um zu schummeln, dürfte größer sein als die, die es rechtmäßig tun, also alles gut belegen.
 
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Meines Wissens (dem Gefühl nach) gab es keine Registrierungs-"Pflicht",
Mit Änderung des Waffenrechts 2009 und möglichen Besuchen durch das zuständige Amt um die Aufbewahrung zu kontrollieren, ist man mit ein paar Bildern vom Schrank und dem Typenschild auf Nummer sicher gegangen, denn bei meinem ersten Schein wurde gefragt wie ich die Waffen aufbewahre, "Tresor" war die nicht konntrollierte Angabe, weil es nur geringe Auflagen gab.
 

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