Waffenschrank, Meldung an Behörde

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Mit Änderung des Waffenrechts 2009 und möglichen Besuchen durch das zuständige Amt um die Aufbewahrung zu kontrollieren, ist man mit ein paar Bildern vom Schrank und dem Typenschild auf Nummer sicher gegangen, denn bei meinem ersten Schein wurde gefragt wie ich die Waffen aufbewahre, "Tresor" war die nicht konntrollierte Angabe, weil es nur geringe Auflagen gab.
So war es auch 2016 noch, die WBK gab es nur im Tausch gegen Rechnung und Fotos vom ersten Schrank. Bei einer der nächsten Waffeneintragungen 2017 wies man mich proaktiv auf die kommende Änderung hin und bot an, die Daten der mittlerweile drei A/B-Schränke an zwei Wohnsitzen zu den Akten zu nehmen. Das habe ich gern angenommen.
 
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Bei meinen ersten Waffen wurde gar nichts gefragt (197:cool:.
Erst 2009 (gute 6 Jahre nach der Gesetzesänderung) kam eine Bitte vom Amt, die Waffenaufbewahrung nach zu weisen. Der Bitte kam ich nach und schickte eine Kopie der Rechnung und ein Foto.
Seit 2010 kamen drei neue Waffen in's Haus und niemand hat da nach der Aufbewahrung gefragt. Mein Schrank (B) stand ja schon in den Unterlagen
 
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Als ich 1985 meine erste Erlaubnis beantragte, wurde auch gefragt wie man die Waffe/n aufbewahren wolle. Damals reichte noch zu sagen „verschlossen“. Das ist lang her.

Mittlerweile steht im Gesetz, „wer eine erlaubnispflichtige Waffe hat, hat der Behörde nachzuweisen…..“. Habe das jetzt mal mit eigenen Worten ausgedrückt. Also ist das mittlerweile eine „Bringschuld“. Habe letztes Jahr auch noch einen 1er Schrank gekauft, da mein B-Schrank nicht mehr ausreichte. Natürlich habe ich den Kaufbeleg an die Behörde gesendet. Ist doch nur zu meinem Vorteil. Hier bei uns sitzt Jagd und Waffenbehörde in quasi einem Raum. Und ich pflege einen guten Kontakt dorthin. Das läuft Alles perfekt.
 
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Grüne WBK seit 1989. So 2013/14 kam eine Nachfrage nach der Aufbewahrung.

Heute gibt es bei jedem Antrag auf Eintragung eine Rubrik "Nachweis der Aufbewahrung". Entweder "beigefügt" (Foto/Rechnung/...), oder "wurde bereits nachgewiesen" ankreuzen.

Ich denke ohne eine Antwort gibt es keinen Eintrag.

Die Welt kann so einfach sein.....
 

Wheelgunner_45ACP

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Als ich 1985 meine erste Erlaubnis beantragte, wurde auch gefragt wie man die Waffe/n aufbewahren wolle. Damals reichte noch zu sagen „verschlossen“. Das ist lang her.
Ging mir auch so. Hab dann in den 1990ern günstig 2 6er B-Schränke mit Innenfach kaufen können. Und als mal danach gefragt wurde auch entsprechend mit Bildern gemeldet.
 

Wheelgunner_45ACP

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Wer heute neu bei den Legalwaffen- Besitzern einsteigen will, muss mittlerweile beim Antrag schon den Besitz Nachweisen. Sonst ist die WBK "on-Hold" bis das passiert.
 
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Guest
Wer heute neu bei den Legalwaffen- Besitzern einsteigen will, muss mittlerweile beim Antrag schon den Besitz Nachweisen. Sonst ist die WBK "on-Hold" bis das passiert.
Ist insofern ja auch logisch, da bereits die erste Waffe gesetzeskonform aufbewahrt werden muss. Und da man die auf Jagdschein erwirbt, da ja keine WBK vorhanden, muss erst der Schrank da sein, dann die Waffe und dann der Antrag.
 

Wheelgunner_45ACP

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Ist insofern ja auch logisch, da bereits die erste Waffe gesetzeskonform aufbewahrt werden muss. Und da man die auf Jagdschein erwirbt, da ja keine WBK vorhanden, muss erst der Schrank da sein, dann die Waffe und dann der Antrag.. Nicht
Frag mich nicht, auf was für Ideen die Leute kommen. So wollte Einer in einem meiner Schützenvereine seinen SB mittels VG dazu zu zwingen, die erste WBK zu erteilen. Und der SB sollte damit einverstanden sein, dass der Nachweis des Tresors zusammen mit der Anmeldung der Waffe ausreichend sei, nicht vorab. Er hat versucht, mir die Story über ein halbes Jahr hinweg mehrfach ans Knie zu schrauben. Erst ein RA im Verein konnte ihm von der Sinnbefreitheit der Aktion überzeugen . . .
 
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Bei meinen ersten Waffen wurde gar nichts gefragt (197:cool:.
Erst 2009 (gute 6 Jahre nach der Gesetzesänderung) kam eine Bitte vom Amt, die Waffenaufbewahrung nach zu weisen. Der Bitte kam ich nach und schickte eine Kopie der Rechnung und ein Foto.
Seit 2010 kamen drei neue Waffen in's Haus und niemand hat da nach der Aufbewahrung gefragt. Mein Schrank (B) stand ja schon in den Unterlagen

Du hast da einen kleinen Fehler in deinem Post, nur drei neue Waffen seit 2010?
Geht es dir nicht gut?
Brauchst du finanzielle Unterstützung?
:ROFLMAO:
 
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Bin schon eine Stunde am lesen , komm aber nicht weiter : folgender Sachverhalt , mein Sohn , zur Zeit noch bei mir wohnend , wird aller Voraussicht Mitte des Jahres ausziehen, in die erste eigene Wohnung . Ich wies ihn darauf hin ,das er sich auch um einen Tresor für seine zwei Langwaffen kümmern müsste . Er meinte , die können erstmal bei dir bleiben .
Ist das so ?
Kann ich seine Waffen weiter bei mir aufbewahren , auch wenn seine Meldeadresse eine andere ist ?
Für Tipps und Hinweise im voraus besten Dank !
Allseits viel WmH Gruß Klaus
 
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Mit Leihschein?
Zweitwohnsitz bei dir anmelden?

Egal was hier geschrieben wird, was machst Du wenn die zuständige Behörde es anders sieht ?

M.E. hilft nur die Nachfrage bei der Behörde.
Ich würde das in diesem Fall telefonisch machen, um die mögl. Alternativen zu besprechen, aber dann die Aussage / Vereinbarung sofort per Mail zur Bestätigung senden.
 
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Bin schon eine Stunde am lesen , komm aber nicht weiter : folgender Sachverhalt , mein Sohn , zur Zeit noch bei mir wohnend , wird aller Voraussicht Mitte des Jahres ausziehen, in die erste eigene Wohnung . Ich wies ihn darauf hin ,das er sich auch um einen Tresor für seine zwei Langwaffen kümmern müsste . Er meinte , die können erstmal bei dir bleiben .
Ist das so ?
Kann ich seine Waffen weiter bei mir aufbewahren , auch wenn seine Meldeadresse eine andere ist ?
Für Tipps und Hinweise im voraus besten Dank !
Allseits viel WmH Gruß Klaus
Das (einzige) Mittel der Wahl ist der Leihschein.
 
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Mit Leihschein?
Zweitwohnsitz bei dir anmelden?
Bitte lest einmal die Verwaltungsvorschrift bevor ihr ins blaue ratet. Weder ist ein Leihschein noch ein Zweitwohnsitz nötig.
Es stellt kein Problem dar Waffen bei berechtigten Familienmitgliedern gemeinsam in deren Schrank zu verwahren.
Der Sohn hat einen Haustürschlüssel und hat einen Tresorschlüssel. Mehr braucht es nicht.
 
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Bitte lest einmal die Verwaltungsvorschrift bevor ihr ins blaue ratet. Weder ist ein Leihschein noch ein Zweitwohnsitz nötig.
Es stellt kein Problem dar Waffen bei berechtigten Familienmitgliedern gemeinsam in deren Schrank zu verwahren.
Der Sohn hat einen Haustürschlüssel und hat einen Tresorschlüssel. Mehr braucht es nicht.
Ich denke mal das sind rethorische fragen.
der einzig sichere Weg ist schriftlich (z. B. Per Mail) beim SB nachfragen. Dann hat man die Antwort schwarz auf weiß und ist auf nr. Sicher.
 

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