Waffenschrank ohne Typenschild

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Wären die Schränke vorher gemeinsam genutzt worden, hätte der Bestandsschutz selbstverständlich einmalig vererbt werden können!

§ 36 Abs. 4 WaffG:

Diese Sicherheitsbehältnisse können nach Maßgabe des § 36 Absatz 1 und 2 in der Fassung des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (...),

1. vom bisherigen Besitzer weitergenutzt werden sowie
2. für die Dauer der gemeinschaftlichen Aufbewahrung auch von berechtigten Personen mitgenutzt werden, die mit dem bisherigen Besitzer nach Nummer 1 in häuslicher Gemeinschaft leben.

Die Berechtigung zur Nutzung nach Satz 2 Nummer 2 bleibt über den Tod des bisherigen Besitzers hinaus für eine berechtigte Person nach Satz 2 Nummer 2 bestehen, wenn sie infolge des Erbfalls Eigentümer des Sicherheitsbehältnisses wird; die berechtigte Person wird in diesem Fall nicht bisheriger Besitzer im Sinne des Satzes 2 Nummer 1.
Mir steht früher oder später eine ähnliche Diskussion ins Haus.

Der erste Waffenschrank den ich jemals gekauft habe war ein A Schrank, in diesem habe erst ich, später mein Vater und ich, unsere Waffe gelagert. Heute steht der Schrank bei ihm, es werden nur noch seine Waffe darin aufbewahrt. Er ist ü80, früher oder später passiert hier also was.

Ich persönlich werde mir die Diskussion mit der Behörde nicht geben, sondern einen weiteren N1 oder N0 Schrank beschaffen.

Dazu hatten wir im Elternhaus einen eingemauerten Wandtresor. Kein Typenschild aber Wandstärke, Verriegelung etc. alles deutlich über dem damals geforderten "B Würfel". Wenn ich mich richtig erinnere, dauerte die Diskussion mit der Behörde mehr als 6 Monate, Zulässig JA / NEIN?! Mein Senior steht wohl auf sowas, ich nicht :LOL:
 
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Waidmannsheil!

Ich habe folgendes Problem. Da ich die Waffen meines Vaters übernehme, muss ich mir einen neuen Waffenschrank kaufen. Nun ist die Untere Jagdbehörde leider darauf kommen, dass auch die Unterbringung meiner alten Waffen kontrolliert wird.

Ich habe 3 A-Schränke, alle vor 2017 angeschafft. Bei zwei von ihnen gibt es noch das Typenschild und den Kaufvertrag, also kein Problem.

Den dritten A-Schrank habe ich vor ungefähr 20 Jahren privat gekauft. Typenschild kann ich nicht mehr entdecken. Es ist nur noch ein Qualitätsprüfsiegel aus Dezember 1995 vorhanden. Den privcaten Kaufvertrag gibt es aber noch.

Rein äußerlich sieht das Ding auch genau aus wie die anderen A-Schränke. Tür ist auch 5cm dick, Verschluß, Schloß, alles gleich.

Was kann ich jetzt der Waffenbehörde erzählen ?

Gruß,

Dr. C. Criegee
So ganz verstehe ich dein Problem nicht.
Klar ist, für die Waffen deines Vaters musst du einen jetzt zugelassenen Schrank kaufen (O oder I)
Seit etwa 2003 wird der Nachweis Aufbewahrung der Waffen von den Waffenbehörden angefordert. Dem bist du sicher nach gekommen. die Waffenbehörde kennt also deine A-Schränke.
Außerdem bin ich sicher, dass du dir mindestens eine neue Waffe seit dieser Zeit zugelegt hast. Ohne Nachweis in welchem "Kasterl" die Waffe aufbewahrt wird, keine Eintragung in die WBK.
 
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Eine zerstörungsfreie Prüfung und Zertifizierung eines alten Wertschranks wird kaum möglich sein. Bzw. lässt sich da kaum ein Gutachte drauf ein. Geld kostet es obendrein.

Nutz das Ding als Munitionsschrank, fertig.
Klar ist das zerstörungsfrei möglich.
Ich hab vor etlichen Jahren für zwei Schränke A mit Innenfach B 150 € bezahlt.
Muss aber halt jeder selber wissen was er will.

Guillermo
 
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Vielen Dank schon einmal für die vielen Beiträge.

Mein Vater lebt noch, also kann ich keinen Schrank "erben". Wir nutzen die Waffenschränke schon seit Jahren getrennt (verschiedene Häuser), auf eine gemeinsame Nutzung kann ich mich kaum noch berufen.

Bei der letzten Eintragung einer Waffe schaute mich die Sachbearbeiterin scharf an und fragte "SIe haben aber schon genug Waffenschränke ?" und das war es dann. Keine Meldung oder ähnliches, was für Waffenschränke ich habe an die Waffenbehörde. Die Frage kam eben erst jetzt auf.

Morgen wird der neue N/0-Schrank geliefert. Dann räume ich die Waffen aus dem Schrank ohne Typenschild erst einmal um, damit ich rechtlich auf der sicheren Seite bin.

Anschließend werde ich das Gespräch mit der Mitarbeiterin suchen.

Wenn alle Stricke reißen, dann werde ich halt noch einen Schrank kaufen, auch wenn es ärgerliches Geld ist.

Da ich seit längerem keine Waffen mehr gekauft habe, kann die Waffenbehörde zumindest mutmaßen, dass ich mir nicht erst kürzlich einen neuen/gebrauchten A-Schrank zugelegt habe.
 
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Also ich würde bei meiner unteren Waffenbehörde mal nachfragen, ob alle Schränke gemeldet waren. Mit dem neuen Aufbewahrungsgesetz für Waffen haben nur noch die alten A und B Schränke Bestandsschutz. Meinen A Schrank nehme ich nur noch zur Munitionsaufbewahrung (y). Hatte bei der letzten Kontrolle keinerlei Beanstandungen ;), komme auch sehr gut mit der hübschen Dame vom Amt aus.
MfG.
PS, wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann kauf dir einen vernünftigen ,,Nuller mit Zahlenschloss.
MfG.
 
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So ganz verstehe ich dein Problem nicht.
Klar ist, für die Waffen deines Vaters musst du einen jetzt zugelassenen Schrank kaufen (O oder I)
Seit etwa 2003 wird der Nachweis Aufbewahrung der Waffen von den Waffenbehörden angefordert. Dem bist du sicher nach gekommen. die Waffenbehörde kennt also deine A-Schränke.
Außerdem bin ich sicher, dass du dir mindestens eine neue Waffe seit dieser Zeit zugelegt hast. Ohne Nachweis in welchem "Kasterl" die Waffe aufbewahrt wird, keine Eintragung in die WBK.
Du hast recht, aber die Behörden haben das teilweise nicht umgesetzt.

Bei mir kam erst nachdem 10 Langwaffen überschritten waren mal die Nachfrage ob ich denn mehr als einen A Schrank hätte. Dieser vermerkt war knapp 15 Jahre alt. Den zwischenzeitlich gekauften N1 Schrank hatten sie nicht auf dem Radar. Der war sozusagen Teil der BauFi :) und als ich seinerzeit nachgefragt hatte ob ich was melden soll/muss, Bilder z.B., war die Aussage nur nö, bei ihnen ist eine ordnungsgemäße Aufbewahrung gewährleistet, der Rest ist nicht unsere Sache.
 
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Die Frist für die Meldung von Altbestand ist mit dem 07.07.2017 abgelaufen.

Alles was vorher der Behörde bekannt ist sollte automatisch als Altbestand gelten. Alles danach würde ich erst mal mit dem SB in einem persönlichen Gespräch klären, gibt ja immer noch einen Ermessensspielraum.
Ich kann nur dringend davon abraten, sich vor einer ordnungsgemäßen Unterbringung mit den Sachbearbeitern der Waffenbehörde darüber zu unterhalten. Ist schnell so was wie ne Selbstanzeige mit allen Konsequenzen.

wipi
 
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Ich frage mich, warum man erst jetzt danach frägt. Ist die explizite Nachweispflicht nach Winnenden durch alle Ämter gegangen.
Mein Vater hatte div. Uraltwaffenschränke. Auch Würfel für KW. Auch ohne Typenschild. Und selbst in München hat man damals die einfachen Blechschränke als A akzeptiert. Und selbst diese Würfel als B.
Da frag ich mich was das Amt die letzten 10 Jahre gemacht hat.

Bei den Erbwaffen ist es im Grunde klar. Auch wenn ich Ämter kenne, die das vererben von alten Schränken akzeptieren. Aber das ich nicht die Regel. Ich hab noch einen Nuller gekauft für die Erbwaffen. Zumindest hat das hier gepasst.
 
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Benutz das Ding als Munitionsschrank und fertig.
Ohne Typenschild kein Nachweis einer Zertifizierung. Keine Diskussion mit der Behörde.
Sehe ich auch so. Ich hatte das gleiche Problem ca. 2010 oder 2011 mit einem im Baumarkt Anfang der 90er Jahre gekauften B-Würfel. Der hatte auch kein Typenschild und den Kaufbeleg hatte ich nicht mehr. Als der Mitarbeiter der KPBH zu Besuch kam, hatte ich schon einen Frankonia-Katalog und den Zollstock bereit gelegt, quasi als Nachweis, dass die Abmessungen meines Schrankes mit den Abmessungen der B-Schränke im Katalog übereinstimmten.

Darauf hat er sich nicht eingelassen, obwohl er dafür bekannt ist, immer pro LWB zu sein. Er ist wirklich vom Fach, da selber LBW! Die Wandstärke von Korpus und Tür alleine sagen nichts zu Klassifizierung aus. Also: Würfel an Verwandte zum Zweck als Haustresor für Papiere und Geschmeide verschenkt und mir einen neuen größeren B-Würfel gekauft. Fertig. Wenn ich nicht schon einen Munitionsschrank gekauft hätte, wäre der alte B-Würfel der neue Mun-Schrank geworden.
 
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Ohne Typenschild ist ja auch der Kaufbeleg nur bedingt aussagekräftig oder haben die Schränke eine andere, eindeutige Zuordnungsmöglichkeit (Name/Modellbezeichnung)?
 

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