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Darf man in einem Waffenschrank der Klasse 0 volle Magazine lagern?
Zb. Pistolenmagazine oder die R8 Abzugseinheit.
Zb. Pistolenmagazine oder die R8 Abzugseinheit.
Hat mit logischen Denken nichts zu tun. Nur mit reinem Gesetzestext. Die Abzugseinheit der Waffe hat weder Schloß noch Lauf noch Schaft und ist somit selber keine Waffe. Also kann sie auch nicht geladen sein.Achtung, dein Vorredner hat logisches Denken beim Kontrollör ausgeschlossen..
Psst, nicht so laut!Ein reiner Munitionsaufbewahrungsschrank braucht keine Sicherheitsklasse. Gefordert ist mindestens ein Blechschrank mit Schwenkriegelschloss o. ä. .
Aber bitte nur für die R8 AbzugseinheitsmagazindingerPsst, nicht so laut!
Nicht dass da noch jemand auf die Idee kommt, dies in das nächste Gesetz rein zu schreiben und hier einen höheren Überwindungsgrad fordert.
Ein reiner Munitionsaufbewahrungsschrank braucht keine Sicherheitsklasse.
Ausser du gehst zum Fuchsansitz....Eine alte Fischdose reicht. Aber vorher bitte ausspülen.