Waffenschrank zu den Nachbarn (Eltern) stellen

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Moin moin !
Ich habe folgendes Problem, ich habe mir einen 0er Waffenschrank gekauft und wohne im 3 Stock.
Da wir gerade ein neues Haus bauen werde ich in ca einem halben Jahr umziehen.
Nun würde ich mir gerne die Schlepperei sparen und den Waffenschrank bei meinen Eltern im Haus aufstellen, die wohnen direkt neben mir.
Für 6 Monate wollte ich ungern 130 Kg schleppen wobei das Treppenhaus aktuell auch sehr eng ist.
Jetzt die Frage, ist das möglich ?
Ich danke schonmal für die antworten !
 
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4 Jul 2019
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Super, vielen Dank für die schnellen Antworten !
Dann bespreche ich den " Plan " mal mit der Behörde.
Daumen drücken !
Werde die Antwort dann hier drunter schreiben, falls andere auch mal das selbe Problem haben :)
 
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Es gäbe zwei Varianten.
a) die häusliche Gemeinschaft
b) ein eigener Schrank ohne Fremdzugriff
Info an die Behörde entsprechend der gesetzlich geforderten getroffenen Maßnahmen und fertig.
 
G

Gelöschtes Mitglied 20159

Guest
Habe ein ähnliches Thema. Einer meiner Waffenschränke steht bei den Eltern, zwecks Reviernähe.

Ich habe den Sachverhalt kurz dem SB in einer E-Mail geschildert.
Antwort: Ist ok, wenn die Eltern schriftlich das Einverständnis geben und ich jeder Zeit Zugriff habe.
Alles ist jetzt in meinem Akt vermerkt und gut ist es.

Zweitwohnsitz ist unnötig.
 

GMV

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10 Mai 2015
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Bei mir war und ist die Situation ähnlich wie beim TS. Nachdem ich für einen Umzug samt Transport meines Klasse I Schrankes mehr bezahlt habe als für mein erstes Auto, ist der schwere Schrank zu meinen Eltern gewandert, wo nun die nicht so häufig benutzten Waffen stehen und auf den _nur ich_ Zugriff habe. Ein leichterer Schrank, den ich notfalls mit Kumpels vertragen kann, beherbergt nunmehr die jagdlichen Essentials und steht in meiner eigenen Butze.

Es gab mit jeweils zuständigen Behörden in BW, NRW und Hessen kein Problem damit. Einfache Meldung / Sachverhaltschilderung ans jeweilige Amt und fertig. Wichtig ist nur, dass die Personen wo der Schrank steht entweder keinen Zugriff haben oder selbst berechtig sind, für alles, was drinnen ist, wenn dem nicht so ist.

Gruß, G
 
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13 Sep 2016
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Zugriff hat doch immer nur der, der den Schlüssel hat.. oder den Code kennt.
 
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Eben. Daher kann der Waffenschrank auch stehen, wo er möchte. Hauptsache der Zugriff Nichttberechtigter ist gemäß der gesetzlichen Vorgaben ausgeschlossen.
Einschränkungen gibts bei nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden.
Das ganze sollte natürlich noch nach normalem Verständnis eine nutzbare Angelegenehit sein.
 

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